Die Nationalairline Montenegros plant die Aufnahme ihrer Flüge in mehrere europäische Länder. Doch nicht überall gibt es grünes Licht.

Air Montenegro möchte Flüge von Tuzla in Bosnien und Herzegowina nach Deutschland, Österreich, Dänemark, Schweden, in die Niederlande und in die Türkei aufnehmen. Im Zuge dessen ist die Nachfolgerin von Montenegro Airlines auf Sondergenehmigungen angewiesen, die ihr von mehreren Staaten bislang verwehrt blieben, wie airliners berichtet.

Die siebte Luftverkehrsfreiheit

Neben Deutschland und Österreich sollen Dänemark, Schweden, die Niederlande und die Türkei in das Portfolio der montenegrinischen Fluggesellschaft aufgenommen werden. Verbindungen nach Amsterdam und Istanbul wurden bereits genehmigt. Deutschland, Österreich, Dänemark und Schweden bleiben jedoch hartnäckig. Zudem sind auch Flüge nach Luxemburg im Gespräch.

Air Montenegro, Bild von Maxim Arbuzov
Seit 2021 ist Air Montenegro die Nachfolgerin der insolventen Montenegro Airlines

Air Montenegro würde die Flüge im Rahmen der sogenannten siebten Freiheit durchführen. Die Freiheiten der Luft (Freedoms of the air) wurden von der ICAO (International Civil Aviation Organization) für den kommerziellen Luftverkehr eingeführt. Es handelt sich dabei um Anhaltspunkte für Abkommen zwischen Staaten, die den Nationen gewisse Rechte zu Überflügen und Landungen in fremden Territorien einräumt. Die siebte Luftverkehrsfreiheit betrifft das Recht einer Airline, im internationalen Linienflugverkehr zwischen dem Hoheitsgebiet des gewährenden Staates und einem beliebigen Drittstaat zu fliegen, ohne dass dabei ein Punkt im Hoheitsgebiet des Empfängerstaates eingeschlossen sein muss. Das bedeutet, es muss nicht zwingend eine Verbindung mit dem Heimatstaat des Luftfahrtunternehmens hergestellt werden.

Im Fallbeispiel liegt die Verbindung außerhalb Montenegros – zwischen Bosnien und Herzegowina sowie den oben genannten Ländern. Air Montenegro benötigt indessen die Bewilligung ihrer entsprechenden Zielländer. Inzwischen plant die montenegrinische Fluggesellschaft einen eigenen Standort in Tuzla zu errichten. Dadruch soll der Flugbetrieb wieder aufgenommen werden, der durch den Rückzug von Wizz Air im Nordosten des Landes entstanden ist. Betriebsgenehmigungen in Bosnien und Herzegowina sind jedoch noch ausständig. Darüber hinaus stellt die Airline Subventionsanträge an die Europäische Union. Währenddessen ist die Fluggesellschaft auf Sondergenehmigungen angewiesen und für diese bedarf es wiederum einer Zustimmung von Deutschland, Österreich, Dänemark und Schweden.

Fazit zur Verweigerung der Sondergenehmigung

Air Montenegro steht mit ihrem Vorhaben vor einigen Hürden, die es noch zu überwinden gilt. Der Ausgangspunkt der Airline könnte gewiss besser sein. Es bleibt spannend, ob es der montenegrinische Nationalairline gelingen wird, die Sondergenehmigungen von Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Luxemburg zu bekommen.

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Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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