Wenn Ihr schon immer mal eine Safari machen wolltet, solltet Ihr einen Blick auf unseren heutigen Guide zu den Einreisebestimmungen für Südafrika werfen!

Generell stellt eine Einreise in Südafrika für touristische Zwecke kein sonderlich großes Problem dar. Lediglich zu berücksichtigen ist, dass das Reisedokument maschienenlesbar sein muss sowie noch über mindestens zwei freie Seiten für die Ein-und Ausreisestempel verfügen muss. Die sogenannten Reiseausweise, die in Deutschland von der Bundespolizei ausgestellt werden, sind jedoch nicht für die Einreise in Südafrika gültig.

Einreisebestimmungen für Südafrika – Visitor’s Visa

Bei einer Einreise mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen benötigen deutsche Staatsbürger für touristische oder geschäftliche Zwecke kein gesondertes Visum. In diesem Fall muss der Reisepass lediglich noch mindestens 30 Tage über die geplante Aufenthaltsdauer Gültigkeit haben.

Für eine Safari reicht ein Touristenvisum aus
Für eine Safari reicht ein Touristenvisum aus

Zudem muss bei der Einreise ein in der 90-tägigen Frist liegendes Weiter-oder Rückflugticket vorgelegt werden. In der Regel wird dann eine Besuchergenehmigung (Visitor’s Visa) erteilt. Beachtet dabei bitte mögliche Pflicht-Impfungen bei einem Transit in anderen afrikanischen Ländern wie Äthiopien.

Einreisebestimmungen für Südafrika – längere touristische oder geschäftliche Reisen

Für jegliche andere Reisen oder länger geplante Aufenthalte in Südafrika benötigt Ihr ein Visum. Dieses könnt Ihr in Deutschland zum Beispiel bei der Botschaft in Berlin beantragen. Mehr Infos dazu findet Ihr auf der dazugehörigen Webseite.


WICHTIGE HINWEISE ZUR ERTEILUNG EINES VISUMS:

  • achtet darauf, dass Ihr den Antrag auf der offiziellen Seite der südafrikanischen ausfüllt, sonst drohen Zusatzgebühren
  • der Reisepass muss elektronisch sein
  • überprüft Eure Eingaben, um Fehler zu verhindern
  • seit 2005 haben Ausweisnummern keine Vokale mehr, um Verwirrung zu vermeiden

Einreisebestimmungen für Südafrika – wichtige Hinweise

Ihr solltet in jedem Fall die erteilte Aufenthaltsdauer berücksichtigen. Im Falle einer Überschreitungen drohen ansonsten strenge Strafen: Anstelle einer Geldstrafe, werden seit 2014 Personen, die die Aufenthaltsdauer überschreiten (auch wenn sie eine Verlängerung beantragt haben, die noch nicht genehmigt wurde) zur “unerwünschten Person” erklärt und erhalten somit eine zuerst auf ein Jahr befristete Einreisesperre. Zudem solltet Ihr beachten, dass bei der Einreise von Minderjährigen eine Geburtsurkunde mitgeführt werden muss. Falls nur ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist, muss außerdem eine schriftliche Erklärung des zweiten sorgeberechtigten Elternteils vorgelegt werden.

Falls Ihr noch weitere Fragen zur Einreise nach Südafrika habt, helfen wir Euch gerne unter [email protected] weiter.

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