Boeing könnten in den nächsten Monaten Altlasten vorheriger Boeing 737-MAX Unglücke ereilen. Dem Flugzeughersteller drohen dahingehend hohe Geldstrafen.

Dass die Boeing 737 MAX weitgehend negativ behaftet ist, liegt in erster Linie zwei aufeinanderfolgenden Abstürzen einer 737 MAX 8 in den Jahren 2018 (Indonesien) und 2019 (Äthiopien) zugrunde. Die Flugzeugunglücke hatten mehrere Hundert Menschenleben gekostet. Dafür musste Boeing hohe Summen an Entschädigungen, Strafgeldern und Produktionskosten bezahlen. Im Zuge des sogenannten Deferred Prosecution Agreements – eine Vereinbarung zwischen Boeing und dem US-Justizministeriums – wurde im Jahr 2021 eine Strafverfolgung umgangen, doch diese droht den US-amerikanischen Flugzeughersteller jetzt einzuholen, wie Reuters berichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das US-Justizministerium unterstellt Boeing, sich nicht ausreichend an die Abmachungen der im Jahr 2021 getroffenen Vereinbarungen gehalten zu haben
  • Schließlich konnte Boeing im Zuge des sogenannten Deferred Prosecution Agreements eine Strafverfolgung in Hinblick auf frühere Boeing 737 MAX-Unglücke umgehen
  • Diese Altlasten könnten den US-amerikanischen Flugzeughersteller jetzt einholen und es könnte zu hohen Geldstrafen und verschärften Aufsichten kommen, was dem Konzern äußerst ungünstig in die Karten spielen würde

Verstoß gegen US-Betrugsgesetze

Boeing verschwindet nicht aus den Schlagzeilen. Jetzt hält das US-Justizministerium Boeing vor, gemeinsame Vereinbarungen aus dem Jahr 2021 – in Hinblick auf die Flugzeugunglücke mit einer Boeing 737 MAX 8 in den Jahren 2018 und 2019 – nicht eingehalten zu haben. Wenngleich der Konzern damals vor einer strafrechtlichen Verfolgung bewahrt wurde, könnte eine abermalige Strafe auf den Flugzeughersteller zukommen. Gerade in Anbetracht des jüngsten Vorfalls mit einer Boeing 737 MAX 9 von Alaska Airlines, würde dies die Unternehmenskrise weiter zuspitzen und das neue Boeing Management vor eine noch größere Herausforderung stellen.

Boeing 737 MAX 9

In einem Brief an einen texanischen Richter schildert das Justizministerium, dass Boeing es versäumt habe, ein Compliance- und Ethikprogramm zu entwerfen, umzusetzen und durchzusetzen, um Verstöße gegen US-Betrugsgesetze zu verhindern:

The government has determined that Boeing breached its obligations by failing to design, implement, and enforce a compliance and ethics program to prevent and detect violations of the U.S. fraud laws throughout its operations.

Brief des US-Justizministeriums

Compliance-Praktiken nicht ausreichend eingehalten

Das Justizministerium bezieht sich damit auf eine Vereinbarung mit Boeing aus dem Jahr 2021. Das sogenannte Deferred Prosecution Agreement gewährte Boeing das Umgehen einer Strafverfolgung. Die Übereinkunft war jedoch an gewisse Maßnahmen geknüpft, die Boeing über drei Jahre hinweg einhalten musste. Paradoxerweise sollte die Vereinbarung am 7. Januar 2024 auslaufen – zwei Tage, nachdem fehlende Bolzen für das Herausbrechen des Flugzeug-Panels einer Boeing 737 MAX 9 von Alaska Airlines gesorgt hatten.

Boeing 737 MAX Flotte

Schließlich einigte man sich 2021 auf eine Strafzahlung in Höhe von 2,5 Milliarden US-Dollar. Die Gelder dienten dabei der Entschädigung der Angehörigen der Opfer. Überdies verpflichtete sich Boeing im Zuge dessen, seine Compliance-Praktiken zu überarbeiten. Doch dem soll der Flugzeughersteller nicht ausreichend nachgekommen sein, wie es jetzt seitens des Justizministeriums heißt.

Boeing drohen hohe Geldstrafen und strengere Aufsicht

In Anbetracht der Anschuldigungen des US-Justizministeriums gegen Boeing drohen dem Flugzeughersteller nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch verschärfte Aufsichten. Schließlich wäre es möglich, dass Staatsanwälte einen vom Gericht bestellten Beobachter verlangen. Ferner könnte das Ministerium auf ein Schuldbekenntnis des Konzerns drängen, was Boeing in Hinblick auf Regierungsaufträge beeinträchtigen würde.

Gericht

Das Justizministerium räumte allenfalls ein, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen, ehe über das weitere Vorgehen entschieden wird.

Entscheidung bis zum 7. Juli

Wenngleich sich der US-amerikanische Flugzeugbauer bislang nicht zu den Anschuldigungen des Justizministeriums geäußert hat, bleibt dem Konzern noch bis zum 13. Juni, um eine Stellungnahme abzugeben. Es soll allenfalls bis zum 7. Juli entschieden werden, ob Boeing strafrechtlich verfolgt wird. Zuvor werden sich die Staatsanwälte mit Familienangehörigen der Opfer früherer tödlicher Unfälle treffen, um auch diese anzuhören. Letztlich bleibt abzuwarten, welche Entscheidung bis dahin getroffen wird.

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Autorin

Bereits zu ihrer Schulzeit an der Kärntner Tourismus Schule hat Beate das Reisen für sich entdeckt. So verbrachte sie jeden Sommer im Ausland. Auch während ihres Tourismusmanagement-Studiums in Wien war Beate viel unterwegs. Bei reisetopia kann sie nun ihre Leidenschaft zum Schreiben und Reisen perfekt miteinander kombinieren.

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