Die EU-Verkehrsminister haben in Luxemburg über einen Entwurf für Veränderungen der Fluggastrechte abgestimmt. Eine finale Entscheidung steht noch aus.
Thailand hat als beliebtes Reiseland jüngst Ende Mai ihre Passagierrechte bei Flugverspätungen angepasst. Dass uns auch in Deutschland Änderungen bei den Fluggastrechten erwarten könnten, war bereits vorhersehbar. Nun wurde sich auf einen Vorschlag für neue Regelungen geeinigt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verkehrsminister der EU haben sich auf einen Kompromiss bezüglich neuer Fluggastrechte geeinigt
- Dieser würde vorsehen, Passagiere erst nach vier Stunden Flugverspätung zu entschädigen
- Es gibt pro und kontra Stimmen – eine finale Entscheidung muss noch gefällt werden
Ein Kompromiss zuungunsten der Passagiere?
Nach vielen Spekulationen, wie die Fluggastrechte für Passagiere zukünftig aussehen könnten, wurde sich nun seitens der Verkehrsminister der Europäischen Union (EU) auf einen Vorschlag geeinigt. Wo es nach bisheriger Regelung nach drei Stunden Flugverspätung eine Entschädigung gab, soll dies nun erst nach vier Stunden der Fall sein.
Nach dem Vorschlag würde für Distanzen bis 3.500 Kilometer ab vier Stunden eine Entschädigung von 300 Euro gezahlt werden. Für Flüge über 3.500 Kilometer würde die Verspätungstoleranz bei sechs Stunden mit einer Entschädigungssumme von 500 Euro liegen.
Das wurde am Donnerstag mehrheitlich auf einem Treffen in Luxemburg entschieden – Deutschland hat den Änderungen nicht zugestimmt. Bei dieser neuen Regelung soll es sich allerdings bereits um einen lang erkämpften Kompromiss handeln. Schließlich sollte der ursprüngliche Vorschlag enthalten haben, Passagiere auf der Kurz- und Mittelstrecke erst ab fünf Stunden zu entschädigen – auf der Langstrecke sogar ab neun Stunden.
Gemischte Reaktionen auf den Vorschlag
Das Ergebnis der Abstimmung über diesen neuen Vorschlag der Fluggastrechte bekommt bereits ordentlichen Gegenwind:
Das ist keine Reform – das ist ein gezielter, massiver Abbau von Fluggastrechten.
Jan-Frederik Arnold, Chef des Flugrechtsportals Flightright
Das Europäische Parlament und die Abgeordneten müssen dem Vorschlag der Verkehrsminister allerdings noch zustimmen. Es bleibt also abzuwarten, ob dies geschehen wird oder ob der Vorschlag doch noch einmal zurückgewiesen wird. Einigen Medien zufolge besteht noch Hoffnung, da die Abgeordneten eher gegen den Vorschlag tendieren und die Drei-Stunden-Regelung weiter bestehen könnte.
Es gibt allerdings auch Stimmen, die die vorgesehenen vier Stunden noch zu wenig finden und sich weiterhin für eine Erhöhung der Schwelle auf fünf Stunden aussprechen. So auch Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Er argumentiert in einem der Redaktion vorliegenden Statement, dass ein längeres Zeitfenster bis zur Entschädigung Airlines mehr Zeit einräumen würde, alternative Transportmöglichkeiten für Passagiere zu organisieren. Er beruft sich dabei auf eine YouGov Umfrage im Auftrag des BDL, die gezeigt hat, dass die Mehrzahl an Passagieren am meisten Wert auf eine schnelle alternative Beförderung in einem Störungsfall legt. Die weitere Entwicklung dieser Thematik beziehungsweise eine finale Entscheidung bleibt nun mit Spannung abzuwarten.
Das die BDL dagegen ist, war klar. Für die Airlines kostet es Milliarden pro Jahr. Dabei ist die Zeit des PAX nunmal nicht kostenlos – es kostet nur die Airlines nichts, wenn der PAX einen halben Tag länger irgendwo herum sitzt.
Ich finde ab drei Stunden gut. Und 600€ ab 3500 KM. Immerhin muss auch das Hotel am Zielort bezahlt werden. Im Zweifel kommt man einen Tag zu spät im Urlaub an. Hotel kostet 150€ den Tag und der PAX hat einen Urlaubstag am Flughafen verbracht. Da kommen schnell 400€ Kosten für den PAX zusammen (sein Gehalt am Urlaubstag)