Die Bundesregierung hat eine Änderung der Rechtslage für Reisebuchungen beschlossen. Rückwirkend sollen Kunden für gebuchte und stornierte Reisen nur noch Gutscheine statt einer Erstattung bekommen, die EU-Kommission muss die Änderung aber noch bestätigen.

Das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung geht einen großen Schritt auf Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zu. Verbraucher dagegen bleiben bei einer geplanten Neuregelung der Rechtslage in Hinblick auf Reisebuchungen auf der Strecke. Laut den Änderungen sollen Verbraucher für vor dem 8. März 2020 gebuchte Reise, die wegen des Coronavirus nicht stattfinden können, nur noch Gutscheine erhalten. Eine zeitnahe Erstattung ist in der Neuregelung nicht mehr vorgesehen. Dies geht aus einem Beschluss der Bundesregierung hervor.

Neuregelung für Pauschalreisen und Flüge geplant

Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der Gesetzeslage inmitten der Coronakrise und gibt damit dem Druck der Reisebranche nach. Geändert werden sollen die Gesetze in Hinblick auf Pauschalreisen genauso wie auf Flüge, für Hotelaufenthalte und Touren sind keine Änderungen geplant. Für Fluggesellschaften und auch Anbieter von Pauschalreisen sollen dieselben neuen Regeln gelten. Statt Erstattungen ausstellen zu müssen, soll Fluggesellschaften die Möglichkeit gegeben, einen Gutschein auszustellen, wenn sie eine Reise und einen Flug aufgrund einer Pandemie absagen müssen. Der Gutschein muss zwei Bedingungen erfüllen:

  • Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2021
  • Auszahlung bei Nicht-Einlösung nach dem 31. Dezember 2021

Darüber hinaus enthält der Beschluss der Bundesregierung für beide Branchen eine sogenannte Härtefallregelung. Demnach sollen Passagiere, die nachweisen können, dass sie das Geld zeitnah benötigen, auch weiterhin eine direkte Erstattung erhalten. Details werden im Beschluss der Regierung zwar nicht genannt, allerdings ist die Rede davon, dass eine direkte Erstattung möglich sein soll, wenn ein Gutschein statt einer Auszahlung nicht zumutbar ist.

Bei Pauschalreisen ist zudem eine Insolvenzabsicherung geplant, möglicherweise auch durch eine staatliche Garantie. Eben diese Formulierung fehlt dagegen bei Fluggesellschaften, was gerade in der aktuellen Situation äußerst zweifelhaft erscheint. Gerade aktuell erscheint eine mögliche Insolvenz von Fluggesellschaften sehr wahrscheinlich. Generell bezieht sich der Beschluss nur auf Stornierungen seitens der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters. Wer selbst aufgrund von Einreisebestimmungen oder der Reisewarnung des Auswärtigen Amts seine Reise absagt, bevor diese von der Airline beziehungsweise dem Veranstalter gestrichen wurde, hat keinen Anspruch auf eine Erstattung. In diesem Fall bieten die meisten Anbieter aus Kulanz eine Umbuchung oder Gutscheine, hierzu verpflichtet sie die geltende Rechtslage aber nicht zwingend.

EU-Kommission muss der Neuregelung zustimmen

Wichtig ist in Hinblick auf die Neuregelung der Fakt, dass die Bundesregierung keine Änderung der Gesetzeslage in Hinblick auf die Pauschalreise- und Fluggastrechte durchführen kann. Dies obliegt primär der EU-Kommission, die eine Änderung der entsprechenden Richtlinien für Pauschalreisen und Fluggastrechte anstoßen könnte. Erst danach kann die Bundesregierung eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage in Deutschland anstoßen. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass die Kommission eine solche Änderung in die Wege leiten könnte, da mehrere europäische Staaten eine solche Änderung anstreben, um lokale Reiseunternehmen und Fluggesellschaften zu retten.

Condor Boeing 757 Start

Bislang sieht die Rechtslage bei Absagen von Reisen seitens Pauschalreiseanbietern in Deutschland eine Rückzahlung des bezahlten Reisepreises innerhalb von 14 Tagen vor. Hier unterscheiden sich die Regelungen allerdings je nach europäischem Land, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, die Nationalstaaten mit einem gewissen Spielraum umsetzen können. Die Fluggastrechteverordnung sieht sogar eine Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen nach der Absage eines Fluges vor. Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, gilt diese Rechtslage gleichermaßen in allen EU-Staaten. Entsprechend erscheint eine Änderung der Rechtslage im Pauschalreiserecht zumindest in Teilen selbst ohne Zustimmung der EU-Kommission möglich, bei den Fluggastrechten dagegen nicht.

Mögliche Rückwirkung des Gesetzes ist fraglich

Unklar erscheint aktuell auch noch, inwieweit eine mögliche Gesetzesänderung rechtlich überhaupt möglich ist. Im deutschen Recht genauso wie im EU-Recht existiert die Maßgabe, dass Gesetze nicht rückwirkend verändert werden können. Diese besagt kurz zusammengefasst, dass Änderungen der Gesetze nicht nachträglich erfolgen können, sofern sie zum Nachteil des Verbrauchers sind. Da dies allerdings bei einer rückwirkenden Änderung der Gesetzeslage zu Reisebuchungen der Fall wäre, dürfte eine solche von den Gerichten zurückgewiesen werden. Eine Ausnahme ist allerdings für sogenannte zwingende Gründe des Gemeinwohls vorgesehen. Es erscheint zumindest möglich, dass die Corona-Pandemie eine Rückwirkung durch diese Ausnahme ermöglichen könnte.

Alternativ erscheint auch eine andere Interpretation der Rechtslage möglich. Geht man davon aus, dass für eine mögliche Erstattung nicht das Datum der Reisebuchung für die geltende Rechtslage gilt, sondern das Datum der Stornierung, könnte die Neuregelung für zwar schon gebuchte, aber noch nicht abgesagte Reisen gelten. Damit müssten Fluggesellschaften und Veranstalter zwar immer noch enorme Erstattungen für Reisen in den letzten Wochen auszahlen, könnten allerdings bei weiteren abzusagenden Reisen (meist sind Reisen und Flüge nur für wenige Tage oder Wochen im Voraus gestrichen) eine Erstattung aufgrund der dann gültigen Rechtslage ablehnen. Schlussendlich klären können das aber nur die Gerichte.

Fazit zur geplanten Neuregelung der Rechtslage

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Beschluss die Flug- und Pauschalreiseindustrie vor dem Kollaps bewahren, während sie gleichzeitig Verbraucher gewissermaßen hängen lässt. Dass die EU-Kommission den Beschluss annehmen und bestätigen wird, erscheint wahrscheinlich. Gleichwohl ist fraglich, ob die Gerichte die Gesetzesänderung akzeptieren werden, denn die Rückwirkung des möglichen Gesetzes erscheint schwer zu rechtfertigen.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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  • Ich führe einen mittelständischen Bertieb mit vier Vollzeit-, zei Teilzetangestellten und euner Auszubildenden. In den letzten Jahren haben wir uns ein finanzielles Polster erwirtschaftet, dass uns aktuelle inkl. Kurzarbeit bis zu 8 Monate das Überleben sichert. Unser Vermieter – IGMET – hat uns die Miete gestundet. Die Miatarbeiter ziehen mit und möchten alle nach er Krise wieder mit Freude in Ihrem Job arbeiten und vielen Menschen eine außergewöhnliche und schöne REISE veranstalten.
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    Als Veranstalter sind wir für alles haftbar – Fehler unserer Partner, unsere Fehlrer – alles nachvollziehbar, aber warum bei höherer Gewalt? Wir müssen dem Verbraucher seinen bereits gezahlten Reisepreis zurückerstatten! Wir müssen evtl. Kosten, die bereits durch das Ausstellen von Flugtickets oder Vorauszahlungen in die Reiseländer entstanden sind, tragen. Wir erhalten 0 Euro Vergütung für unsere erbrachte Beratung!

    Ich stehe gerne für meine Fehler ein, das habe ich schin immer so gehandhabt. Diese Krise trifft uns genau so wie viele andere, aber anders als andere, sollen wir für alles haften? Das Pauschalreisegesetz ist eine unangemessen Benachteiligung der Reiseveranstalter, ob das nun einer der vier Big Player in Deutschland ist oder einer der Tausenden mittelständischer Betriebe, die zusammen Hunderttausende Jobs bieten.

    Die Margen in der Reisebranche sind extrem gering. Kein Mittelständler kann so viel Geld erwirtschaften, dass er all den Forderungen des Pauschalreiserechts nachkommen könnte ohne innerhalb kürzester Zeit in die Insolvenz zu gehen. Ich möchte kein Kundengeld ungerechtfertigt einbehalten, aber dies ist die einzige Möglichkeit, zu überleben und was hätten unsere Kunden von einer Insolvenz?

    Ach ja, und alle die jetzt damit argumentiern, dass wir ZWANGSKREDITE ohne Zinszahlung erhalten – bitte zeigen Sie mir auf, wo eine Kunde heute noch Zinsen für seine Einlagen erhält und ja, ich zahle gerne auch Zinsen, wenn dies mein Überleben sichert.

    Das musste jetzt auch mal raus. Immer wird nur von Milliardenkonzernen gesprochen – das sind VIER in Deutschland!

    • Hallo Otmar, ich verstehe deine Situation und es steht glaube ich außer Frage, dass jeder möchte, dass gut wirtschaftende Veranstalter und auch Fluggesellschaften in der aktuellen Krise gerettet werden. Nur ist es die falsche Herangehensweise, dass Kunden mit ihrer Vorauszahlung haften sollen. Das ist nicht nur vertraglich nicht in Ordnung, sondern auch moralisch. Um mal ein Beispiel zu nennen: Hotels erstatten ihren Kunden das Geld großenteils problemlos zurück, Anzahlung hin oder her, genauso tun es viele andere Bereiche der Tourismus-Industrie. Anbieter von flexiblen Buchungen wie HRS oder Booking.com (übrigens auch wir) haben das Geld noch gar nicht gesehen und können es gar nicht erst einbehalten. Die doppelte Arbeit (Buchung, Beratung, Stornierung) ist hier genauso angefallen.

      Die richtige Lösung ist schlichtweg, dass Reisebüros, Veranstalter und Airlines durch dieselben staatlichen Hilfen gerettet werden wie etwa auch Restaurant-Betreiber, Solo-Selbstständige und andere schwer von der Krise betroffene. Die unfreiwillige Einbehaltung von Kundengeldern ist dagegen etwas, das der Branche langfristig mehr schaden als helfen wird – das Vertrauen der Kunden geht so schlichtweg verloren.

      Ich wünsche Euch viel Glück in diesen schweren Zeiten und bin mir sicher, dass es entsprechende Hilfen geben wird. Nur eben über einen anderen Weg.

    • Hallo,
      wenn ein Mitarbeiter eines mittelständischen Reiseunternehmen mit gerademal 6 Festangestellten ein 5stelliges Gehalt verdient, kann meines Erachtens
      1. Die Marge gar nicht so gering sein und
      2. Die Aussagen in den Medien einen doch gar nicht soo in Tage versetzen, oder?

  • Ich persönlich finde eine Gutscheinlösung unter gewissen Voraussetzungen auch nicht die schlechteste Lösung um eine Pleitewelle der Reiseveranstalter abzuwenden.
    Diese sollte aber freiwillig und auf jeden Fall bei einer zukünftigen Insolvenz des Veranstalters abgedeckt sein. Dazu gehört auch eine Verzinsung oder das die Reise zum gleichen Preis verschoben werden kann. Ich möchte nächstes Jahr nicht etliche Euro mehr zahlen müssen.
    Unsere geplante Individualreise in die USA wird Mitte Juni wahrscheinlich auch gecancelt werden sollte sich nicht gravierend etwas ändern.
    Flug über delta airlines, Wohnmobil über CRD und Hotels sowie campgrounds alles schon angezahlt bzw. bezahlt. Das wird mit Sicherheit ein Riesenakt da sein Geld zu bekommen, zumal in den USA ja die europäische Rechtsprechung keine Gültigkeit hat.
    Wenn die ausschließlich auf kurzzeitigen Gewinn beschränkte aktuelle Managergang etwas mehr Grips hätte und nicht so egoistisch wäre, dann würden diese Unternehmen proaktiv auf ihre Kunden zugehen und mit ihnen eine Lösung erarbeiten. Stattdessen wartet man auf eine rückwirkende Gesetzesänderung und versucht die Sache auszusitzen. Ich habe meine Reise während der zurzeit gültigen AGB und Gesetzgebung gebucht und möchte das sich auch daran gehalten wird. Sollten sich die Veranstalter weiterhin versuchen aus der Verantwortung stehlen zu wollen wird das früher oder später ohnehin Konsequenzen für das Unternehmen. Es wird niemand mehr eine Reise buchen.
    Bin mal gespannt wie die EU Kommission entscheidet, bzw. danach auch der EuGH

  • Ich bin entsetzt und fassungslos darüber, mit welcher Vehemz und Skrupellosigkeit in diesem Land derzeit gegen das Grundgesetzt und allen weiteren Rechtsnormen verstossen wird. Noch fassungsloser bin ich über das allgegenwärter Schweigen der Lämmer über diesen Umstand. Ich sage nur: Wehret den Anfängen!!!! Heute ist Corona ein vermeintlicher Grund, beim nächsten Mal, nachdem der Tabubruch erst einmal vollzogen wurde, ist es ein andere Grund.

    Im Prinzip ist die Bunderegierung, wie auch die Landesregierungen, ein Fall für den Verfassungsschutz da hier massiv gegen die freiheitlich demokratische Grundortdnung verstossen wird. Jeder Jura-Student im ersten Semester wird hinreichend schlüssig darlegen können, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt! Daran scheiterten bislang auch alle Versuche, widerwärtige und menschenverachtende extremistische Parteien zu verbieten. Aber in Zeiten, in denen ein allmächtiger (und übrigens auch absolut nicht umunstrittener) Virologe dieses Land regiert und man es mit Anlauf vor die Wand fährt ist scheinbar alles möglich.

    Jetzt ist der Verbraucher wieder einmal der Dumme! Besonders die Kreuzfahrtbranche, die sich JAHRELANG die Taschen mit unserem Geld vollgestopft hat jammert bei Frau Merkel und -ZACK-, was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern, verstossen wir mal eben gegen alle Rechtsnormen, die das EU-Recht, Grundgesetz und BGB so zu bieten hat. Mein kleiner Betrieb hat Kurzarbeit angemeldet, selbst das ist bei der derzeitigen Situation schon zu viel. Weder meine Mitarbeiter, noch das Finanzamt werden von mir Gutscheine akzeptieren.

    Dazu kommt jetzt noch: Ich würde schätzen, dass wegen der Osterferien jetzt aktuell 80% der Betroffenen Familien mit schulpflichtgen Kindern sind. Die Gruppe der Gesellschaft, die ohnehin schon die Hauptlast trägt wird jetzt erneut geprellt. Die Gruppe, die durch Schul- und Kindergartenschliessung eh schon weit über die Grenze der Belastbarkeit hinaus eingeschränkt ist, in der viele nicht mehr wissen wie die Zukunft aussieht soll jetzt die Finanzgarantie für milliardenschwere, börsennotierte Unternehmen tragen? Und warum überhaupt? Wenn der BEtrieb der Schiffe heruntergefahren wird, dann sinken ja auch unstrittig die Betriebskosten! Natürlich laufen die Fixkosten weiter, aber das tun sie ja eben bei mir auch!

    In meinem Fall ist es AIDA, deren Kommunikation auch einfach SO unterirdisch ist, dass man sich mit Grausen abgwendet. Erst NEUN Tage, nachdem meine Reise auf der Homepage bereits als abgesagt gekennzeichnet wurde hielt man es für nötig, mich persönlich über diesen Umstand zu informieren.

    Nein, so geht das lees nicht. Bye Bye AIDA, nie wieder! Ich hoffe, dass Geld fliesst noch vor Inkranktreten des Enteigungsgesetzes von Frau Merkel an mich zurück. Bzw. bevor sich das Bunderverfassungsgericht mit alledem beschäftigt, was in meinen Augen unausweichlich ist.

  • Ich darf Euch mal eine andere Story dazu noch berichten.
    Meine angezahlte Sommer-Pauschalreise – keine Billigreise – würde eh abgesagt werden, weil die Mindestteilnehmerzahl bislang nicht zustande kommt.
    Jetzt bin ich mal gespannt, wie sich der Reiseveranstalter verhält. Gute Ausrede jetzt evtl. – Corona.
    Dieses Jahr verreisen wir mit Sicherheit nicht mehr und nächstes Jahr ist eine 4-wöchige Individualreise mit Freunden und keine Pauschalreise geplant. Falls Corona das überhaupt zulässt im geplanten Urlaubsland bzw. kontinent.
    Bei einer Anzahlung in 2019 und einer Rückzahlung Anfang 2022 ist das ein schöner Kreditrahmen, der dem Veranstalter zur Verfügung gestellt wird.
    Schauen wir mal, ob das rückwirkend beschlossen werden kann – ich wäre auch ein Typ für die Sammelklage, man kann nicht einfach einen rechtsgültigen Vertrag, nur weil es mal eben nicht mehr in die Landschaft passt, umpolen.
    Hoffen wir mal das Beste, ich bin es ehrlich gesagt leid, an allen Ecken und Kanten nur solidarisch zu sein, ein bisschen Egoismus darf es auch mal sein. – Das ist meine persönliche Meinung.

  • Liebe Bundespolitiker,

    Wie viele Gesetze wollt Ihr noch zum Wohle der Lobbyisten ändern? Sind Reiseveranstalter jetzt auf einmal auch Systemrelevant? Oder wollen wir mit diesem cleveren Schachzug die Marktwirtschaft weiter aushöhlen? Es ist ganz einfach: die Reiseveranstalter müssen gezwungen werden die Rückzahlungen zu leisten! Zukünftig muss eine Verpflichtung implementiert werden die vdazu zwingt, jegliche rechtsverbindlich Buchung auch abzusichern, .müssen die Kunden ja auch wenn Sie einen Reiseausfall absichern wollen. So und nicht anders!

    Es reicht! Weiterhin die Bürger in die Pflicht zu zwingen wird dazu führen das Ihr allesamt demnächst nur noch unglaubwürdig seid. Und hoffentlich ohne Job, in dem aus meiner Sicht ein Totalversagen vorliegt. Ein normaler Arbeitsnehmer wäre bereits mehrfach wegen Totalversagens fristlos entlassen worden…Dies sollte auch für Euch gelten!

  • Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, dass Sie mir geholfen haben, meine Frau zurückzubringen und mir geholfen haben, mein Leben zum Besseren zu verändern. Möge Gott Ihre Kraft weiter erneuern und Ihnen mehr Kräfte gewähren, um vielen mehr zu helfen. Wenn Sie chubygreat kontaktieren möchten, sind dies die Details
    whatsapp 2348165965904 oder per E-Mail an [email protected]. er ist der andere

  • Herbert
    Ich warte immer noch auf die von der Bundesregierung zugesagte Entschädigung aus der Neckermann – Thomas Cook Pleite. Jetzt soll ich das Geld für meine Pauschalreise wieder bis Ende 2021 stunden, obwohl es eine GESETZLICHE Rückerstattung von 2 Wochen gibt. Dazu bin ich nicht mehr bereit und hoffe, das eine rückwirkende Gesetzesänderung nicht möglich ist (besser gesagt nicht sein dürfte). IRGENDWANN REICHTS!!!

  • Gedankenprotokoll

    “Hallo Frau Angelina Merkelberger, Sie hatten doch wegen den Rückholflügen für gestrandete Bundesbürger angefragt. Ich hab jetzt mal geschaut, könnten wir anbieten. Wir haben gerade nur ein lästiges Problem wegen den Stornos, Gutscheinen usw.
    Können Sie da bitte mal was machen, wir würden dann direkt losfliegen.”

    Mfg
    Lu(f)twig Hansamann

    Ähnlichkeiten mit existierenden Personen oder Unternehmen sind rein zufällig.

    • Und noch etwas: Die Pauschalreisebranche gräbt sich mit der Zwangsbeglückung ihrer Kunden mit Gutscheinen doch selbst das eigene Grab. Wer bucht denn in Zukunft noch eine Pauschalreise, wenn man weiss, dass man bei einer anbieterseitigen Streichung des Urlaub nicht sein Geld zurückbekommt?
      Nun mag es clevere Reiseveranstalter geben, die sagen “Wenn wir absagen, kriegt der Kunde innerhalb von 14 Tagen sein Geld zurück.”; der geprählte Kunde weiss aber, dass der Gesetzgeber über rückwirkende Gesetze (dank der Reise-Lobby) genau diese Zusagen löschen kann.

      Unglaublich! Deutschland braucht ein gutes Gesundheitssystem. Unser Volk kann auch ohne TUI, FTI, DER, Eurowings überleben.

    • Das Prinzip bei der Bankenkrise wird wiederholt:
      Gewinne werden privatisiert.
      Verluste werden sozialisiert.
      Rückwirkender Rechtskraft wird die EU voraussichtlich nicht zustimmen.

  • Absolut rechtstaatlich katastophal ( wie Moritz geschrieben hat…Wenn jedes Gesetz nachträglich geändert werden kann.”) was hier auf dem Rücken der Verbraucher gemacht wird. Persönlich könnte ich mit ein paar Hundert Euro noch leben, aber bei mehreren Tausend, wie tatsächlich bei mir gerade, absolut nicht. Zumal Airlines über Jahre Milliarden verdient haben und Kunden bei jeder Kleinigkeit ums Geld gebracht und harsch auf Ihre AGB verwiesen haben. Ich wüsste auch nicht warum ich für einen Milliardenkonzern wie die LH Gruppe auf einmal privater Kreditgeber spielen sollte, wenn ich zeitgleich selber massiv von der Situation betroffen bin. Stattdessen sollte die Staaten dann den Airlines eine (un)begrenzte Kreditlinie zur Verfügung stellen.

  • Was hier in meinen Augen rein gar nicht geht, ist eine Rückwirkende Änderung der Gesetzeslage. Für alle Reisen, die ab Gesetzesänderungen gebucht werden, geht das i.O. Ich für meinen Teil habe dieses Jahr zwei kostspielige Reisen zusammengestellt, wovon eine schon mal ausfällt und die zweite vermutlich auch. In keinem Fall werde ich Gutscheine akzeptieren und in der Konsequenz werde ich mich auch durch alle Instanzen klagen.

    Ich verstehe zwar, welcher Sinn dahinter steckt und dass man hier auch zig tausende Jobs retten möchte, aber bitte nicht zu Lasten des Verbrauchers. Es reicht in meinen Augen schon, dass der Steuerzahler in vielen Fällen für die ganzen ohnehin schon stark verschuldeten Reiseveranstalter aufkommen muss.So weh es auch tut, ich kann das akzeptieren und sehe die Notwendigkeit dahinter. Was völlig daneben und rein gar nicht geht, das Ausstellen eines Gutscheines. Mein Fitness Studio kam auch auf die Idee mir Gutscheine für Fitness Kurse anbieten, für die ich keine Verwendung habe. Ich habe mich entschieden aus Solidarität die Beiträge schlicht weiter zu zahlen, aber irgendwann hört der Spaß auch mal auf. Wenn dass einige in die Insolvenz zwingt, dann muss es auch mal so sein. Man kann auch nicht jeden retten. Es ist einfach unfassbar, dass man als kleiner Unternehmer in Krisen so vorgesorgt hat, den Geschäftsbetrieb mit allen Kosten und Mitarbeiter auch ohne nur einen Cent Einnahmen ( bei angenommenen 100 % Totalausfall) und nur durch gebildete Rücklagen ca. 7 Monate (!) am Laufen zu halten, aber die großen Konzerne bereits nach einem Monat um Hilfe nach Millarden von Euros schreien. Willkommen in der Leverage-Hölle !

    • Hallo Golden,

      was ist den die Alternativen oder was könnte die sein?

      “Ich verstehe zwar, welcher Sinn dahinter steckt und dass man hier auch zig tausende Jobs retten möchte, aber bitte nicht zu Lasten des Verbrauchers. Es reicht in meinen Augen schon, dass der Steuerzahler in vielen Fällen für die ganzen ohnehin schon stark verschuldeten Reiseveranstalter aufkommen muss”

      Der Steuerzahler- dann aber alle und nicht nur die mit gebuchten Reisen, kommen dann dafür am Ende auch auf.

      • Hallo Sven,
        ja, so kann es sein. Die Staatsverschuldung steigt meinetwegen auf 90 % unseres BIPs, um die notleidenen Unternehmen wie meinetwegen die Lufthansa zu retten. Wir zahlen es am Ende des Tages dann alle ( mehr oder weniger). Natürlich muss ich auch für Dinge aufkommen, die mich nicht tangieren, aber so ist das dann in einem solidarischen Staat. Die Soforthilfen soll jetzt ernsthaft der Lufthansa Kunde auch im Rahmen der Solidarität die Jobs der Mitarbeiter retten? Soll nun nur der Reisende dafür in die Verantwortung genommen werden den CashFlow des Unternehmens aufrecht zu erhalten, indem man ihm statt seinen Ticketpreis ein Gutschein ausstellt? Also mehr oder weniger einen 0 % Kredit seiner Kunden bis 31.12.2021, bevor er sie möglicherweise unverzinst in Geld umtauschen darf. Lufthansa z.B. kämpft schon lange vor der Krise mit Margenprobleme. Soll der Staat eingreifen und Kredite und Sicherheiten ausstellen. Ich sprach nicht umsonst an, dass ich im Rahmen der Solidarität auch selber entscheiden möchte, wem ich Helfe oder nicht ( z.B. Fitnessstudio) Aber ein Gutschein? Ich kann den Urlaub so wie ich ihn geplant habe nicht mehr für kommendes Jahr aufgrund meiner Planung verwenden und bin nun eine Geisel dieses schwachsinnigen Gesetzes. Nochmal: Rückwirkend geht das in meinen Augen ganz klar nicht! Für die Zukunft kann ich mich dann darauf einstellen und muss damit leben. Ich gehe jedoch jede Wette ein, dass eine Klage Erfolg haben wird. Sie dauert jedoch solange, dass man dam vermutlich erstmal den Zweck erfüllen wird. Gefallen lassen werde ich mir das jedoch definitiv nicht und alle meine rechtsstaatlichen Möglichkeiten auf jeden Fall ergreifen. Wenn ich am Ende verliere, dann ist es so. Ich gebe gerne meine letztes Klopapier her, aber dass hier ist schlicht und ergreifend nicht akzeptabel und da endet meine Solidarität.

        Nur Nebenbei: Lufthansa ist natürlich ein Beispiel, hier gibt es noch so einige andere wie TUI u.s.w.

    • Die EU Kommission scheint dem Ansinnen der deutschen und niederländischen Regierung zu einer raschen Änderung der Fluggastrechteverordnung einen Korb gegeben zu haben.

  • Ich kann diese Entscheidung nicht billigen. Es ist eine klare Bestrafung dem Reisenden gegenüber. Was nützt ein Gutschein für einen späteren Zeitpunkt, wenn man diesen aufgrund anderer Termine oder Planungen nicht verwenden kann? Was ist, wenn man das Geld für nicht in Anspruch genommene Leistungen dringender benötigt? Ein kostenloser Kredit für mehr als 1 Jahr entspricht nicht den moralischen Vorstellungen. Ehrlich gesagt ist mir die Airline egal. Es wurden schon viele Krisen überwunden, und die Flugbranche wird sich auch wieder erholen. Aber nicht auf Kosten des Reisenden.

  • Das Argument, das wer schon eine Reise geplant hatte, dass Geld ja jetzt nicht braucht, ist viel zu kurz gedacht.

    Richtig ist, dass das Geld vor der Pandemie für einen Urlaub geplant war. Wie die Situation jetzt für viele kleine Selbstständigen und Freiberufler aussieht, steht auf einem anderen Blatt.
    Da fallen genauso bereits geplante Aufträge weg, stehen Existenzen auf dem Spiel. Sicher, es gibt die staatlichen Unterstützungsprogramme – aber die sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich und in der Summe begrenzt. Kredite werden zurückbezahlt werden müssen.

    Noch viel schlimmer ist aber die Tatsache, dass hier rechtsstaatliche Grundsätze aufgehoben werden, um eine einzelne Branche zu schützen, wo es auch andere Möglichkeiten gäbe.

  • Ich finde gerade nicht, dass es der falsche Weg ist.

    Es ist die einzige Alternative wenn wir nicht tausende Jobs in der Tourismusbranche und bei Airlines, Veranstaltern etc. hängen lassen wollen.

    Sehen wir es doch einmal aus der anderen Seite.

    Alle die Reisen gebucht hatten und diese nun nicht antreten können, hatten das Geld (oder die Anzahlung die bereits geleistet ist, denn eine Nachzahlungspflicht gibt es ja nicht) verplant.

    Das heißt auch, diese können umbuchen auf neue Termine, gar den Reisepreis anders verwenden für andere Ziele etc. Oder am Ende auch andere Personen dazu fliegen/ reisen lassen.

    In der Branche der Tourismus schafft dieses Sicherheit und Liquidität.

    Heißt (sehr überspitzt) ich helfe mit meinem “Kredit”- nichts anderes ist es- der ganzen Branche.

    Was wäre die ALTERNATIVE?

    Nun, zwingen wir die Veranstalter und Airlines die Reisepreise wieder auszuzahlen und damit auch die Gelder, die diese selbst nicht einmal von den Dienstleistern im In- und Ausland wieder bekommen würden, dann sind die platt, so deutlich muss man das ja sagen.

    Was kommt dann? Ach richtig, dann retten wir mit Steuergeldern die Unternehmen und Arbeitsplätze, was ebenfalls RICHTIG und WICHTIG wäre und sicher passieren wird.

    Damit zahlen ALLE, auch die die nie reisen oder reisen wollten, mit.

    So verzichten Reisende eine Zeit auf Ihr Geld und setzen es in einigen Monaten anders ein. Ist dem nicht so, weil man nichts findet oder einfach keinen zock mehr auf Reisen hat, dann bekommt man es (VERSPÄTET, klar) wieder und hat außer einer “zinsfreien Geldanlage” nichts gewonnen, aber auch nichts verloren.

    Damit ist m.E. das Interesse an tausenden Jobs hier durchaus höher zu bewerten.

    Nur meine Meinung.

    • Hallo Sven, ich schätze deine Meinung wie üblich sehr, auch weil ich persönlich auch diesen Weg gehe und es gut finde, dass ich mit Gutscheinen als Liquiditätssicherung helfen kann (siehe meinen anderen Beitrag von vor knapp zwei Wochen). Aber und das ist ganz entscheidend: Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem es ein Rückwirkungsverbot bei Gesetzen gibt – darauf muss man sich als Verbraucher verlassen können, ansonsten erodiert (zurecht) das Vertrauen in diesen Rechtsstaat. Wenn jedes Gesetz nachträglich geändert werden kann, weil wir in eine Krise geraten, können wir das Thema Recht auch gleich vergessen.

      Zudem ist die staatliche Rettung der Airlines bereits mehr oder weniger beschlossen, der Steuerzahler zahlt also am Ende sowieso die Rechnung. Ist es deshalb moralisch richtig, dass der Einzelne haftet, der auch mehr fliegt oder reisen? Vermutlich ja, aber unser Rechtssystem baut nicht auf Moral. Dazu kommt, dass von der Neuregelung zwar Vielreisende sicher überproportional betroffen sind, aber eben auch viele, die vielleicht einmal im Jahr reisen. Deshalb ist es für mich nur dann akzeptabel, wenn Verbraucher freiwillig einen Gutschein wählen können (idealerweise mit Bonus).

      Wir beide sind sicher in einer Situation, in der wir uns leisten können, den Airlines und Veranstaltern zu helfen und es freut mich, dass du das auch tust – aber das gilt eben nicht für jeden. Ich für meinen Teil möchte, dass sich in Deutschland auch in Zukunft jeder darauf verlassen kann, dass geltendes Recht auch tatsächlich gilt – deshalb ist eine solche gesetzliche Rückwirkung für mich kein akzeptabler Schritt, zumal es eben ein milderes Mittel gibt, um die Jobs zu retten.

    • Meiner Meinung nach nicht richtig keine Leistung kein Geld. Was ist wenn der Reiseveranstalter bis dahin Pleite ist. (Sirhd Thomas cook), dann ist der Gutschein nichts wert.

    • Ich würde Ihre Meinung teilen, wenn sich die Veranstalter – hier AIDA – bemühen würden entsprechendes anzubieten. Wir wären ja bereit für das nächste Jahr umzubuchen. Allerdings gibt es gar keine freien Plätze mehr und wenn die Plätze da wären, wär der Mehrpreis empfindlich. Dieser würde in unseren Fall über 1.000 € betragen. Hier werden die Risiken wieder auf den Kunden verlagert.

      • Ein Hoch auf Royal Caribbean, da gibts einen 125% Gutschein gültig bis Ende 2021 und du Kann wann auch immer bis Ende 2021 dir dein Geld zu 100% auszahlen lassen.

    • Einen kleinen Denkfehler gibt es allerdings. Du schreibst: „… Alle die Reisen gebucht hatten und diese nun nicht antreten können, hatten das Geld (oder die Anzahlung die bereits geleistet ist, denn eine Nachzahlungspflicht gibt es ja nicht) verplant. Das heißt auch, diese können umbuchen auf neue Termine, gar den Reisepreis anders verwenden…“ Da das Gesetz aber bei Flugreisen keine Versicherung oder staatliche Haftung vorsieht geht der Verbraucher leer aus, wenn die Fluggesellschaft bis zum 31. Dezember 2021 pleite geht. Dann ist dein ganzes Geld weg. Ohne Ersatz. Bei Pauschalreisen steht eine solche Versicherung umgesetzt. Dann ist es möglicherweise noch akzeptabel. Für Flugtickets aber eben nicht. Da wird der Verbraucher unangemessen benachteiligt, denn er trägt das gesamte Risiko.

      • Nein gibt es so nicht. Weil genau solche Regelung ja geplant ist. Also insolvenzschutz. Für diese Situation.

        Derzeit haben wir den bei Flugtickets nicht. Dann soll der aber kommen.

      • Genau das lese ich leider nicht aus dem Beschluss – weswegen ich es auch kritisiere. Bei Pauschalreisen ist von einem Insolvenzschutz die Rede, bei Airlines explizit nicht. Das ist meiner Meinung nach ein entscheidendes Problem.

      • Es gibt eine Insolvenzschutz für Pauschalreisen bis zu einem Höchstbetrag. Dieser wurde bei Thomas Cook bereits heftig überschritten und die Verbraucher haben nur eine anteilge Erstattung erhalten. Außerdem gilt der Insolvenzschutz nur für gebuchte Pauschalreisen, aber NICHT für Reisegutscheine!

    • Wir erleben eine Prozessflut!
      1. Frage:
      Was passiert, wenn eine Airline oder ein Reiseveranstalter eine Cash-Erstattung zum Buchungstag entweder über eine vertragliche Zusicherung oder AGB-Klausel dem Kunden zugesichert hat? Darf die Airline diese Zusicherung durch ein neues Gesetz wieder zurücknehmen?

      • 2. Frage:
        Was passiert mit aktuellen Gerichtsverfahren gegen Airlines und Reiseveranstalter? Es haben schon einige betroffene Reisende Mahnbescheide und Klagen eingereicht. Nach der jetzigen Rechtslage können diese Reisenden diese Verfahren nur gewinnen. Airlines und Reiseveranstalter müssten also die eigenen, die fremden Rechtsanwaltgebühren + Gerichtskosten zahlen. Wenn jetzt aber mitten im Verfahren die Rechtslage geändert wird (mit Rückwirkung), dann verliert der Reisende das Verfahren – und hat alle Kosten am Hals. Der Deutsche Rechtsstaat kann sofort einpacken

      • @Sven: Bitte einfach mal genau lesen! Für Flugtickets gibt es keinerlei Absicherung nach dem jetzigen Gesetzentwurf. „… Bei Pauschalreisen ist zudem eine Insolvenzabsicherung geplant, möglicherweise auch durch eine staatliche Garantie. Eben diese Formulierung fehlt dagegen bei Fluggesellschaften, was gerade in der aktuellen Situation äußerst zweifelhaft erscheint. Gerade aktuell erscheint eine mögliche Insolvenz von Fluggesellschaften sehr wahrscheinlich. “ Darüber hinaus: wenn man sich auf einen abgeschlossenen Vertrag und die Konditionen des Vertrages (beim Kauf eines Flugtickets vor einigen Wochen war klar, dass man das Geld zurückbekommt wenn ein Flug nicht stattfindet) nicht mehr verlassen kann, dann ist unser gesamtes, verlässliches Rechtssystem as absurdum geführt. Das wäre der erste Schritt zu einer Bananenrepublik.

    • Hier kommt Frage 3:
      Ryanair, Easyjet und British Airways haben sehr sehr viel Geld in den letzten Jahren verdient.
      Und alle Airlines geben aktuell an, genügend Liquidität zu besitzen.

      Nunmehr verliert man als Reisender ein Klageverfahren gegen diese Airlines – aufgrund eines Gesetzes bzw. EU-Verordnung mit Rückwirkung. Wo bestehen bitte hier die sog. zwingenden Gründe des Gemeinwohls, die eine Rückwirkung erlauben würden?

    • Zu der Zeit als ich gebucht habe,hab ich aber nicht einen Job verloren und mein Mann in Kurzarbeit geschickt worden.Ich würde gerne lieber mich als die Tourismusbranche retten.

    • Nichts für ungut Sven aber nachvollziehbar ist das ganze dennoch nicht.

      Die Ausgangslage sieht zumindest bei mir wie folgt aus:

      Ich habe einen Individualurlaub geplant (der erste richtige Urlaub seit 4 Jahren) welcher jetzt flach fällt. In Anbetracht der derzeitigen Situation habe ich dafür sogar Verständnis.
      Mein Problem ist jedoch, dass ich mit dem Gutschein rein gar nichts anfangen kann, da mein Arbeitgeber darauf bestand den bereits geplanten Urlaub zu nehmen, da im Augenblick bei der Arbeit eh nicht viel los ist (und ja, mir ist bewusst, dass ich damit immer noch Glück habe wenn ich mir andere Arbeitnehmer so anschaue). Fakt ist also, dass ich dieses Jahr gar nicht mehr die Zeit habe um eine derartige Reise antreten zu können. Des Weiteren ist es im höchsten Maße unwahrscheinlich, dass ich im nächsten Jahr über einen derart langen Zeitraum ( 5 Wochen) zusammenhängend Urlaub bekomme.

      Das Argument, dass ich einfach wann anders reise ist also schon mal entkräftet.

      Die Aussage, dass durch mein Kredit nichts gewonnen aber auch nichts verloren wäre ist ebenfalls falsch, denn allein durch die Inflation verliere ich Geld. Zugegebenermaßen nicht so viel aber ich verliere etwas.
      Ferner sind die Flugtickets immer noch von der Garantie ausgenommen und wenn die Fluggesellschaft pleite geht (was einige ereilen wird) ist mein Geld vollkommen weg.
      Dieses Risiko besteht aktuell so wie ich das lese noch durchaus.

      Ich gebe dir ja recht, dass man die Jobs schützen sollte und der Reisebranche in diesen Zeiten unter die Arme greift, aber warum soll das einzig und allein die Aufgabe der Leute sein, die gerade zu diesem Zeitpunkt einen Flug oder eine Reise gebucht haben?

      Meiner Auffassung nach müssen die Lasten für die Rettung der Wirtschaft gerecht verteilt werden. So wie ich das sehe werden Reisende im Gegensatz zu der restlichen Bevölkerung doppelt belastet weil sie die Rettung der Wirtschaft nicht nur über ihre Steuern finanzieren sondern ebenfalls genötigt werden Zwangskredite zu geben. Was hat das denn noch mit einem gerechten Sozialstaat zu tun?
      Die Rettung von tausenden Jobs kann doch nicht auf, von mir aus 500.000 Reisenden (Zahl an den Haaren herbeigezogen, ich weiß nicht wie viele es sind), hängen bleiben. Die gesamte Gesellschaft ist gefragt und sollte gleichmäßig belastet werden.

      Den rechtlichen Aspekt, dass ich es für sehr fragwürdig halte Gesetze nachträglich zu ändern will ich gar nicht näher thematisieren.

      Nur meine Meinung ;).

      PS: ist schon sowas wie eine Sammelklage/Musterfeststellungsklage in Arbeit der ich mich anschließen kann? Sehe das nämlich überhaupt nicht ein und beabsichtige dagegen vorzugehen.

    • Versetzt dich in die Position einer 4köpfigen familie…. im jahr 2019- da war die pleite von thomas cook… es gab 15% von 4.000= 600€. Super.
      Nun buchen wir für 5.000 € den osterurlaub!!! ICH bekomme erst 2022 das Geld zurück. Klasse. Im nächsten Jahr muss ich Ostern arbeiten. … meine Kinder werden erwachsen und somit fliegen sie als Vollzahler. Also kein Interesse am Gutschein.
      Hoffe ich hab dir die Augen geöffnet

      • Hallo,

        hast Du meinen Kommentar gelesen?

        Klar gibt es Fälle wo es einfach nicht passt und klar gibt es genug Fälle die es sich anders vorgestellt haben.

        Mein Punkt ist und war die Frage, ob es sinnvoll ist tausende Arbeitsplätze an die Wand zu fahren und dann diese mit Steuermitteln zu retten.

        Zudem- den Gutschein gibt es ja nicht für die spezielle Reise, sondern als Wert, also ob Du damit einmal, zweimal oder fünfmal Urlaub machst, spielt dann keine Rolle.

        Ich verstehe Deinen Punkt voll (gerade wenn der Zweck der Reise nun nicht mehr gegeben ist) und sag(t)e auch keinesfalls, es ist die perfekte Lösung.

        Anders als Thomas C. ist es hier aber so, dass als Garantie eine staatliche Lösung da ist/ kommen soll. Details kennen wir ja noch nicht und auch nicht, was unter die “Härtefälle” fällt.

        Das geht also ganz ohne Augen öffnen und ich habe Reisen mit den Kindern offen, dazu eigene Reisen und kann in dem Fall mit dem Gutschein/ den Gutscheinen gut leben.

        Auch den Kritikpunkt von @Moritz und einigen anderen kann ich gut nachvollziehen, hier rückwirkend eine Lösung einzuführen fördert nicht gerade Vertrauen. Aber die aktuelle Krise ist neu, ungeplant und weltweit und so kann ich mir durchaus auch weiter eine entsprechende Gutschein-/ oder wie auch immer Lösung vorstellen.

        Oder zumindest eine Variante die die Firmen nicht ad hoc gegen die Wand fährt.

      • Wie in einem anderem Beitrag bereits erwähnt: Einen Insolvenzschutz für reine Flugtickets kann es praktischerweise gar nicht geben, denn wie soll man mit Nicht-EU Airlines umgehen, die ab Deutschland fliegen.
        Der deutsche Staat bzw. die EU kann den Airlines ja nicht die eigenen Insolvenzschutzregelungen aufzwingen.
        Hier liegt dann auch das Problem. Der Gesetzgeber vereitelt jetzt, dass der Fluggast einen gerichtlichen Titel gegen die Airline erlangt. In 2 Jahren ist diese Airline dann pleite und fliegt nicht mehr. Das gesamte Geld ist futsch. Es wäre ggf. nicht futsch, wenn jetzt alsbald in das Vermögen dieser Airline reinpfänden könnte.

    • Wie ich die Deutschen kenne: Mehr als 60% der zwangsbeglückten Gutschein-Inhaber werden diese Gutscheine überhaupt nicht nutzen, sondern horten. Pünktlich 01.01.2022 – nachdem die Sylvesterknaller verschossen sind – werden dann die Forderungen zum Umtausch in Geld angemeldet.
      Genau dort wird das große Jammern der Reiseveranstalter, Eventveranstalter und Airlines losgehen. “Lieber Staat, rette mich!” Denn dieses Geld werden diese Veranstalter von jetzt an bis 31.12.2021 nicht erwirtschaften, weil die ehemaligen Kunden diese Unternehmen meiden.
      Tja, und der Staat – also wir Steuerzahler – stehen dann Anfang 2022 in einer Zwickmühle. Entweder wir retten die Veranstalter oder sie gehen pleite.

      • Ist das ein Aprilscherz? Rückwirkend geht gar nicht und Gutschein ist nur dann sinnvoll wenn jemand wieder verreisen will/muss. Nachdem aber keiner sagen kann ob wir bis Ende 2021 überhaupt noch reisen werden, ist das eine ganz schön dumme Idee

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