Nachdem Portugal bereits als Hochinzidenzgebiet eingestuft war, fügt man das Land nun der Liste der Virusvariantengebiete hinzu.

Um das Infektionsgeschehen in den verschiedenen Ländern besser zu differenzieren, weist das Robert-Koch-Institut (RKI) neben Risikogebieten auch Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete aus. Wie das RKI selbst mitteilt, wird nun auch Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft.

Vom Hochinzidenzgebiet zum Virusvariantengebiet

Nachdem das Infektionsgeschehen in Portugal im Frühjahr und Sommer außerordentlich gut von der Regierung und der Bevölkerung eingedämmt und kontrolliert werden konnte, erlebt das Land momentan einen immensen Anstieg der Infektionszahlen von knapp 15.000 Fällen pro Tag. Damit hat Portugal sogar mit circa 800 den höchsten Inzidenzwert weltweit. Schuld daran ist vor allem die britische Virus-Mutante.

Lissabon

Da das Gesundheitssystem Portugals schon am Rande der Belastungsgrenze arbeitet, sieht sich das Land selbst zu drastischen Maßnahmen gezwungen und hat neben eines Flugverbots von und nach Großbritannien vor allem nochmal den nationalen Shutdown verschärft. Dennoch konnte es die rasante Ausbreitung der britischen Variante nicht stoppen. Das führt nun dazu, dass das RKI erstmals Portugal vom Hochinzidenzgebiet zum Virusvariantengebiet hochstufen muss. Diese Liste wird ständig in Zusammenarbeit des RKI, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern abgestimmt und aktualisiert. Dementsprechend unterscheiden sich mittlerweile die Einreisebestimmungen aus den jeweiligen Gebieten.

Aktuelle Einreisebestimmungen

Mittlerweile unterscheidet das RKI nach insgesamt drei Einstufungen: Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete, Virusvariantengebiete. Zu letzterem gehören in Europa neben Spanien und anderen Ländern mittlerweile auch Portugal. Die Einreisebestimmungen aus allen drei Gebieten unterscheiden sich nur marginal. Einreisende aus allen drei Gebieten sind vor Ankunft dazu verpflichtet die Einreiseanmeldung online auszufüllen. Alternativ kann diese auch schriftlich im Flugzeug erfolgen. Der Nachweis über diese Anmeldung muss ständig vorgezeigt werden können. Ausnahmen dafür bestehen nur für Personen, die durch ein Risikogebiet gereist sind.

Bei Einreise aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gilt zudem ein verpflichtender COVID-19 Test, welcher schon vor der Einreise in Deutschland erfolgt sein muss, sollte man sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem der genannten Gebiete aufgehalten haben. Auch dieser Nachweis muss ständig präsentiert werden können, auch schon vor Abflug nach Deutschland. Einreisende, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem herkömmlichen Risikogebiet aufgehalten haben, müssen innerhalb von 48 Stunden in Deutschland einen COVID-19 Test absolvieren und dieses Ergebnis proaktiv den zuständigen Behörden mitteilen.

Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Portugal

Während für die Einreise aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet noch diverse Ausnahmen gelten, bestehen diese bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet grundsätzlich nicht mehr. So müssen also ausnahmslos alle Einreisenden aus Portugal ab sofort einen COVID-19 Test vor Abflug nach Deutschland ablegen, den Nachweis dafür und für die Einreiseanmeldung bei Einreise in Deutschland vorweisen können und sich direkt im Anschluss in häusliche Quarantäne begeben. Die Dauer der Quarantäne kann sich je nach Bundesland unterscheiden, in der Regel beträgt diese aber zehn Tage.

TAP Portugal

Zu den Virusvariantengebieten weltweit gehören mittlerweile neben Portugal auch Großbritannien, Brasilien, Südafrika sowie Irland. Das aktuelle Infektionsgeschehen wird vor allem auch die ohnehin schon kriselnde Fluggesellschaft TAP Air Portugal schaden.

Fazit zur Einstufung Portugals als Virusvariantengebiet

Es erscheint nicht sonderlich überraschend, dass sich das RKI nun auch gezwungen sieht Portugal, als Virusvariantengebiet einzustufen. Da Portugal vor allem auch Briten ein beliebtes Urlaubsland ist, war die Verbreitung der britischen Virus-Mutante nur eine Frage der Zeit. Jetzt bleibt zu hoffen, dass Portugal das Infektionsgeschehen wieder unter Kontrolle bekommt. Für die Zwischenzeit gelten bei Einreise aus Portugal schärfste Einreisebestimmungen in Deutschland.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • Spanien, Mexiko, UAE und USA sind keine “Virusvarianten Gebiete”.
    Daß sich die Einreise aus allen drei Kategorien der Risikogebiete nur marginal unterscheidet stimmt keinesfalls! Ein Testergebnis mit Test frühestens 48 Std. vor Ankunft in D noch im Ausland zu erhalten, kann bei längerer Flugzeit, mit (mehrmaligen) Umsteigen je nach Abflugsort eine unlösbare Herausforderung sein!

    • Hallo Markus, danke für den Hinweis – da lagen mir falsche Informationen vor. Die Maßgabe, dass ein Test frühestens 48 Stunden vor Ankunft erfolgen muss, wird so nicht vom Auswärtigen Amt aufgeführt. Reisende aus Risikogebiete müssen sich spätestens 48 Stunden nach Ankunft in Deutschland testen lassen. Alle anderen Reisenden müssen vor Abflug nach Deutschland einen Test absolviert haben.

      • Doch Alexander, bei Einreise oder Aufenthalt innerhalb der letzten zehn Tage aus Hochinzidenz- bzw. Virusvarianten Gebiet sind Reisende definitiv verpflichtet, sich bereits vor Antritt der Reise nach Deutschland testen zu lassen. Der Abstrich darf frühestens 48 Std. vor Einreise vorgenommen werden. Bei herkömmlichen Risikogebieten hingegen nach der Einreise. Der Unterschied ist nicht nur marginal sondern gravierend! Eine Einreise dürfte damit oft unmöglich sein, wenn das Testergebnis in dieser knappen Frist nicht organisiert werden kann.

        Dieses “indirekte” Reiseverbot wird vom Reisen abhalten und den von der Bundesregierung gewünschten Effekt erzielen.
        In den letzten Monaten konnten wir oft erleben, daß neue, kurzfristige Revisionen der EQV zu spät oder nicht vollständig korrekt veröffentlicht wurden. Das letzte Beispiel war die Änderung vom 13.01. Hier wurde vom RKI über einige Zeit die fehlerhafte Information veröffentlicht, daß bei Einreise aus Hochinzidenz/ Virusvarianten Gebiet 48 Std. vor oder auch bei Einreise getestet werden könne. Dies wurde dann erst nach Tagen korrigiert.
        Ich frage mich immer, ob es wirklich an Kompetenz fehlt, oder ob es gewollt ist alles möglichst undurchsichtig und unklar formuliert zu halten, damit keiner mehr verreist. Da ein Ausreiseverbot rechtlich problematisch sein dürfte, wird es wohl auf diesem Weg zum großen Teil umgesetzt.

      • Hallo Markus, das stimmt. Einreisende aus Risikogebiete müssen sich erst nach Ankunft in Deutschland testen lassen – Einreisende aus anderen Gebieten müssen den Test bereits vor der Rückreise absolviert haben. Die Angabe, dass dieser Test 48 Stunden vor Abflug erfolgt sein muss, findet sich jedoch auf keiner Seite des Auswärtigen Amts. Ob das Auswärtige Amt mit Absicht konfuse Regeln festlegt, möchte ich nicht unterschreiben. Fakt ist, dass jedes Land mit verschiedenen Bestimmungen zu kämpfen hat. Diese legt jedes Land aber für sich selbst fest. Übersichtlich sind die Regeln in Deutschland nicht, da gebe ich dir recht. Und vielleicht auch nicht zu 100 Prozent transparent, dennoch würde ich so eine Unterstellung nicht so stehen lassen wollen.

    • Hallo Alexander, die 48 Std. sind beim AA zwar tatsächlich nicht explizit erwähnt. Aber: Sowohl beim Gesundheitsministerin als auch mittlerweile korrekt beim Robert Koch Institut.

      Was sollen diese ständigen Widersprüche und Unklarheiten?
      Oder die schwammigen Formulierungen, als Beispiel: “Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten.” Transit wurde nie direkt klar geregelt. Nur im Transitbereich oder auch mit Verlassen und neuer Gepäckaufgabe, wie lange…? Was ist ein Zwischenaufenthalt? Ist es so schwer, dies zu definieren?
      Einige haben den ausgenommenen Transit durch Deutschland in ein Drittland als Transit durch ein Risikogebiet fehlinterpretiert.

      Zumindest hat man nie Wert auf Verständlichkeit gelegt. Sehr unprofessionell, falls nicht so gewollt.

  • Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass die höheren Fallzahlen durch eine oder die diskutierte Virusvariante hervorgerufen werden.
    Ich bin immer noch der Meinung, dass die Einstufungen z.T. willkürlich erfolgen, einzig mit dem Ziel, die Reisen zu „verbieten“

    • Hallo Michael, die britische Variante der Virus-Mutante wurde aber bereits in Portugal nachgewiesen. Seitdem ist das Infektionsgeschehen “außer Kontrolle”, um es etwas drastisch zu sagen. Gleiches gilt in GB. Ein Zusammenhang lässt sich also erkennen.

Alle Kommentare anzeigen (1)