Nachdem sich Bund und Länder am Dienstag für die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln entschieden haben, führt dies auch die Lufthansa Group ein.

Der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft schließt sich dem Beschluss vom 19. Januar an und führt ebenfalls die medizinische Maskenpflicht ein. Dazu zählen mehrere deutsche Fluggesellschaften darunter die Lufthansa Group, also auch Austrian Airlines, Brussels, Swiss und Eurowings, sowie Condor und TUIfly. Das gab die Fluggesellschaft in einer Pressemitteilung bekannt.

OP-Maske oder FFP2 Masken ab 1. Februar

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt im gesamten öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen. Nun wird sie auch auf den Flugverkehr ausgeweitet. Konkret bedeutet dass, ab dem 1. Februar müsst Ihr auf allen Flügen aller Airlines der Lufthansa Group von und nach Deutschland eine medizinische Maske tragen. Also auf allen Lufthansa, Austrian Airlines, Brussels, Swiss und Eurowingsflügen. Dazu zählen die herkömmlichen OP-Masken und die FFP2-Masken beziehungsweise Masken mit dem Standard KN95/N95 ohne ein Ausatemventil. Bereits seit Mai vergangenen Jahres gilt bei der Lufthansa Group eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord. Mit den medizinischen Masken wird diese nun verschärft.

Lufthansa Group

Damit sich alle Fluggäste rechtzeitig auf die neue Regelung einstellen können und ausreichend Masken dabei haben, werden sie auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines informiert. Die Befreiung gilt, nur wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist und ein negativer Covid-19-Test vorliegt, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die Maskenpflicht betrifft auch den Flughafenbereich und das gesamte Boarding.

Fazit zur neuen Maskenpflicht

Ab dem 1. Februar müsst Ihr, neben dem öffentlichen Verkehrsmitteln, auch in Flughafengebäuden, während des Boardings und auf dem gesamten Flug mit der Lufthansa Group eine medizinische Maske tragen. Das gilt auch für den Rückflug, unabhängig davon, ob die lokalen Bestimmungen dies nicht vorschreiben. Das bedeutet nun wieder, sich einen größeren Vorrat medizinischer Masken zuzulegen, wenn man viel mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist!

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Autorin

Seit sie 4 Jahre alt ist, reist Julia um die Welt und besucht gerne exotische Orte und weiße Strände. Am liebsten entspannt sie irgendwo am Strand in der Sonne oder genießt beim Windsurfen die Grenzenlosigkeit des Meeres. Bei reisetopia ist sie Eure Ansprechpartnerin für Neueröffnungen, Deals und relevante News aus der internationalen Hotellerie!

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  • Man beachte aber bitte in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen bei Benutzung einer FFP2 Maske. Leider wird das auch bei Verkündung einer verpflichtenen Benutzung gern vergessen. Zitat RKI:

    “Gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (siehe Herstellerinformationen, in der Regel 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause). Dies minimiert die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand. Weiterhin sollten FFP2-Masken bestimmungsgemäß nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.”

    sowie

    “Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen. Das Tragen von FFP2-Masken durch Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten. Die Anwender*innen sollten über das korrekte und ggf. einmalige Tragen, die Handhabung und die Risiken aufgeklärt werden. Zudem sollten die für die Träger*innen vertretbaren Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festgelegt werden, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren.”

    Das kürzlich verodnete Dogma “FFP2 Maske auf” in Bayern stellt sich also als problematisch dar und könnte sich gesundheitlich negativ auswirken. Das gilt insbesondere für Flüge, die ja meist weitaus länger als 75min dauern.

    • Lieber Mike,

      erstens beziehen sich die Vorgaben des Arbeitsschutzes auf arbeitende Personen, nicht wenn man entspannt auf einem Sitz hockt. Ausserdem ist in den Ausführungen auch zb empfohlen im Wechsel dann eine Tätigkeit auszuüben in denen ein normaler Mund-Nasen-Schutz getragen werden kann und ausreicht…..
      Übrigens: ich arbeite auf einer Intensivstation und wir tragen seit dem Beginn FFP2 Masken. Wie wohl auf allen Intensivstationen in Deutschland bzw sogar Weltweit. Und ich kann dazu nur sagen: das Pflegepersonal ist hierbei nicht gesundheitlich beeinträchtigt worden, sonder im Gegenteil: wir waren gesundheitlich geschützt!

      • Na dann würde ich mich aber mal schleunigst beim RKI beschweren, warum die Damen und Herren da solche Falschinformationen veröffentlichen.

        Aber die ältere Generation wird diese Nachhricht freuen, da es ja dann garantiert keinerlei Probleme geben wird, wenn man mal wieder am Bahnsteig die Treppe mit dichtsitzender FFP2 hocheilen muss, weil der Fahrstuhl kaputt ist.

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