Seit Anfang Juli sollen Pauschalreisende vor Insolvenzen durch ein neues Gesetz und einen durch die Reiseunternehmen mitfinanzierten Fonds deutlich besser geschützt sein. Nun hat auch die EU ihr Go für den Fonds gegeben.

Künftig sollen Pauschalreisende vor etwaigen Pleiten, wie etwa die große Insolvenz von Thomas Cook, besser abgesichert sein. Dafür wurde ein eigener Insolvenzabsicherungsfonds durch die Bundesregierung mit entsprechendem Gesetz geschaffen, dass bereits am 1. Juli in Kraft getreten war. Dabei müssen die Reiseunternehmen den Fonds aus eigener Tasche mitfinanzieren, wie RND berichtet. Jetzt kam auch grünes Licht aus Brüssel für den Fonds, dem damit im Grunde nichts mehr im Wege steht.

750 statt 110 Millionen Euro zur Absicherung

Seit dem 1. Juli gilt ein neues Gesetz, dass Pauschalreisende vor Insolvenzen der Reiseveranstalter schützen soll. Möglich macht das eine Neuregelung der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht und ein millionenschwerer Fonds. Diesen Fonds müssen die Reiseunternehmen demnach auch selbst mitfinanzieren. Angestoßen wurde die Überarbeitung des Schutzes und die Schaffung des Fonds vor allem durch die spektakuläre Pleite des britischen Reiseriesen Thomas Cook im Jahre 2019. So wurde offensichtlich, dass die bis dato geltende Haftgrenze von 110 Millionen Euro nicht ausreiche und nur für einen geringen Teil der Kosten herhalten konnte, was dazu führte, dass der Bund, ergo auch der Steuerzahler, für etliche Ausgleichszahlungen aufkommen musste.

Privatstrand

Der neue Fonds soll künftige Szenarios, wie das von Thomas Cook, verhindern. Gerade mit Blick auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, würden selbstredend noch mehr Pleiten drohen – selbst bei den Insolvenzversicherungen. Der Fond dient schließlich auch dazu, Vorauszahlungen der Kunden abzusichern und den Rücktransport gestrandeter Reisender, sowie die Unterbringung dieser zu garantieren. Dabei müssen auch die Reiseveranstalter den Fonds mitfinanzieren – ausgenommen davon sind kleine und mittelständische Reiseunternehmen – und so ein Prozent des Preises für eine gebuchte Reise in diesen einzahlen. So sollen sich bis 2027 750 Millionen Euro in dem Sicherungsfonds befinden.

Tatsächlich soll der Fonds somit künftig als einzige Insolvenzabsicherung dienen und etwaige Versicherungen und Bankbürgschaften ablösen. Das Gesetz trat am Donnerstag, den 1. Juli, bereits in Kraft, während der Fonds am 1. November 2021 an den Start gehen soll, wie die Bundesregierung erklärte. Inzwischen gab es auch grünes Licht von den Wettbewerbshütern der Europäischen Union aus Brüssel, die den Fonds genehmigten.

Fazit zum neuen Gesetz und Fonds zur Absicherung Pauschalreisender

Das neue Gesetz und der großaufgelegte Fonds zur besseren Absicherung der Pauschalreisenden ist natürlich nur zu begrüßen, wenngleich es selbstredend auch Kritik seitens der Reiseunternehmen gibt, die – besonders ob der aktuell weiterhin sehr schwierigen Situation – den Fonds als weitere Belastung sehen. Dadurch könnten denn auch schließlich die Preise steigen, sodass die Fondsbeteiligung einfach an den Kunden weitergegeben wird. Durch das Go aus Brüssel steht diesem auch nun nichts mehr im Wege.

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Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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