Das viel kritisierte Vorgehen europäischer Airlines beim Thema Erstattungen bei Flugannullierungen während der Krise kommt auf den Prüfstand der EU-Kommission.

Die EU Kommission untersucht die viel kritisierten Vorgänge bei den europäischen Fluggesellschaften, die sich in der Corona-Krise bei Flugstreichungen nicht gerade mit Ruhm bekleckerten, wenn es um die Erstattungen jener Flüge geht. Das berichtet unter anderem airliners.de.

Air France, KLM, easyJet und Ryanair besonders im Fokus

Die Europäische Kommission kündigte am Montag die Einleitung einer vorläufigen Untersuchung der Praktiken von Fluggesellschaften im Falle von Flugannullierungen an, nachdem Passagiere Schwierigkeiten hatten, die Kosten erstattet zu bekommen, im Zusammenhang mit der Pandemie. Diese „koordinierte Untersuchung“ mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) wurde nach einer Warnung des Europäischen Büros der Verbraucherverbände (BEUC), auch Europäischer Verbraucherverband genannt, ausgelöst, in dem nationale Verbraucherorganisationen zusammengeschlossen sind. Die Kommission wollte nicht angeben, welche Unternehmen betroffen sind, aber laut einer mit der Angelegenheit vertrauten Quelle sind sechzehn in der EU tätige Unternehmen im Visier.

KLM Air France

Das BEUC hatte im Juli „Verletzungen“ des von der europäischen Gesetzgebung garantierten Rechts der Passagiere auf Rückerstattung im Falle einer Stornierung angeprangert und mit dem Finger insbesondere auf acht Gesellschaften gezeigt, darunter Air France, KLM, easyJet und Ryanair. Viele Fluggesellschaften, die von den durch die Pandemie verursachten Verkehrseinschränkungen stark betroffen sind, zögern, stornierte Flugtickets zu erstatten und ziehen es vor, im Gegenzug Gutscheine anzubieten.

„Wir erwarten von den Fluggesellschaften, dass sie die Verbraucher ordnungsgemäß über ihre Rechte informieren, wenn ein Flug gestrichen werden soll, und dass sie sicherstellen, dass alle Passagiere, die eine Barerstattung wünschen, diese auch erhalten“, so der für den Schutz der Verbraucherrechte zuständige EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, in einer Pressemitteilung. Die Unternehmen haben „drei Wochen Zeit, um zu reagieren“, spezifiziert die europäische Exekutive. Dies ist ein erster Schritt, der dann zu einer eingehenderen Untersuchung und schließlich zu Sanktionen führen kann.

Fazit zur Untersuchung der Europäischen Kommission

Während der gesamten Krise hat die Europäische Kommission betont, dass die Rechte der Verbraucher trotz des Kontextes und der Schwierigkeiten, mit denen der Luftverkehr konfrontiert ist, respektiert werden müssen. Doch Airlines wie etwa die Lufthansa, hatten massive Probleme die Erstattungen zeitnah auszuzahlen und wurden dafür scharf kritisiert. Ob auch der Kranich eine Untersuchung fürchten muss, ist nicht bekannt. Dennoch könnte hier auf betroffene Airlines noch einiges zukommen, sollten sich die Vorwürfe bestätigen.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.