Nach ihrer letzten Protest-Aktion drohen nun den Aktivisten der “Letzten Generation” einige ernstzunehmende Konsequenzen.
Während einer Störaktion von Mitgliedern der “Letzten Generation” auf dem Gelände des BER, wurden diese von der Polizei festgenommen. Mittlerweile sind sie jedoch wieder auf freiem Fuß. Doch der Flughafenbetreiber will die Aktion nicht auf sich sitzen lassen, wie aero.de berichtet.
BER ergreift Konsequenzen
Letzte Woche Donnerstag haben sich Aktivisten der Gruppe “Letzte Generation” unbefugten Zutritt zum Gelände des Flughafens Berlin-Brandenburg verschafft, indem sie den Sicherheitszaun durchschnitten. Daraufhin wurden fünf Männer und eine Frau von der Polizei festgenommen. Mittlerweile sind alle wieder auf freiem Fuß. Neben den drohenden strafrechtlichen Konsequenzen will auch der Flughafenbetreiber Schadensersatz einfordern.
Der Flughafenbetreiber sehe nicht ein, auf den Kosten durch die Störaktion sitzenzubleiben. Denn bevor der Flugbetrieb wieder freigegeben werden konnte, mussten die Flugbetriebsflächen nach zurückgelassenen Gegenständen abgesucht werden. Der Umfang des Schadens sei noch offen.
Mario Heinemann, Sprecher des Polizeipräsidiums, bestätigte, dass das Landeskriminalamt (LKA) Brandenburg nun Ermittlungen gegen die Frau und die fünf Männer eingeleitet hat und unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe sowie Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung ermittelt.
Kurzer Rückblick
Nachdem sich die Aktivisten der “Letzten Generation” erfolgreich Zugang zum Gelände des BER verschafften, fuhren sie mit Fahrrädern über das Flughafengelände. Insgesamt waren sechs Mitglieder der Gruppierung beteiligt. Vier von ihnen klebten sich im Bereich der Start- und Landebahn fest. Während der gesamten Aktion musste der Flugbetrieb zwischenzeitlich gestoppt werden.
Die Folge war, dass fünf Flugzeuge nicht starten durften und letzten Endes gestrichen wurden. 15 weitere Flugzeuge mussten an andere Flughäfen wie Leipzig und Dresden umgeleitet werden.
Fazit zu den Konsequenzen für die Aktivisten
Nachdem sechs Mitglieder der Gruppe “Letzte Generation” nach einer Störaktion am Flughafen BER festgenommen wurden, drohen ihnen nun die Konsequenzen. Auch wenn alle mittlerweile wieder auf freiem Fuß sind, ermittelt das LKA unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe sowie Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Auch der Flughafenbetreiber möchte die Akteure nicht ungeschoren davonkommen lassen und prüft eine Schadensersatzklage. Ob die Aktivisten dadurch etwas Einsicht zeigen werden, bleibt abzuwarten.
Jeder darf ja Protestieren und seine Meinung äußern in Deutschland, aber was diese Gruppe dort unter dem Mantel vom Klimaschutz abzieht ist ja Kriminell.
Ich hoffe Sie werden richtig verklagt und erhalten hohe Strafen, bis hin zu Bewährung oder Gefängnis. In solchen Fällen muss durchgegriffen werden, ansonsten haben wir bald Anarchie.
Auf die Kosten wird wohl der BER sitzen bleiben, denn die 6 werden wohl in die Privatinsolvenz gehen. Hier sehe ich auch die Politik gefordert, für solche Leute die vorsätzlich einen Schaden verursachen sollte es nicht die Möglichkeit geben sich davon zu Stählen.
Denke nur an die Menschen die im Flieger umgeleitet wurden, welch ein Aufwand dann doch zum BER zu kommen.
Und wir prüfen eine Schadenersatzklagen gegen BER, über 10000€, da wir mit über 4 Std Verspätung abflogen und unseren Anschlussflug nicht erreichen konnten.
Schuld waren organisatorische Gründe.
Je nachden wo du hin wolltest, hast du nach EU-Recht einen Anspruch von bis zu 600 €.
Stimmt nicht. Das sind pauschale Regelungen. Ich habe schon öfters weit mehr als 3000€ rausbekommen. Es kommt immer auf die Situation an.
Man muss sich nicht mit Pauschalen abspeisen lassen.
Wie sieht eigentlich in solchen Fällen das Prozesskostenrisiko aus?
Zivilrechtliche Ansprüche seitens BER dürften relativ problemlos anerkannt werden. Denke ich zumindest. Es geht um einen hohen Streitwert, mithin um hohe Gerichtskosten und Anwaltshonorare.
Praktisch einklagbar sein dürfte die geforderte Summe kaum. Bei zivilrechtlichen Forderungen, bei denen mehrere Personen beteiligt sind, kann man zwar den vollen Schaden von einer beliebigen beteiligten Person einfordern, aber auch das dürfte vermutlich nicht allzu weit führen.
Wer kommt in solchen Fällen für Gerichts- und Anwaltskosten auf? Am Ende der geschädigte BER?
Bei Zivilprozessen kann BER ja den Streitwert auf eine realistisch einziehbare Höhe festsetzen, so dass der Streitwert begrenzt ist. Zudem kommt ja noch der strafrechtliche Teil.
Wenn es keine rechtlichen Konsequenzen gibt, werden die verklebten Hirne es nie lassen.
Die Aktivisten werden, wenn die “Community” sie nicht unterstützt, die nächsten 30 Jahre finanziell nicht auf einen grünen Zweig kommen… das ist die Verjährungsfrist für die Vollstreckbarkeit von Urteilen. Wobei ich bezweifle, dass solche abgehobenen Spinner je in der Lage sein würden sich selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen.