Frankreichs Premierminister Jean Castex hat kürzlich die bevorstehende Aufhebung des Pass Vaccinal angekündigt. Dieser ist das Äquivalent zum deutschen Impfpass. Ab heute, dem 14. März 2022 werden ungeimpfte Franzosen auch wieder mit überregionalen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können.

Seit dem 24. Januar dieses Jahres muss jede Person über 16 Jahren den Impfpass vorlegen, um Zugang zu Bars und Restaurants, Freizeitaktivitäten, Messen und überregionalen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhalten. Da sich die Gesundheitslage in Frankreich jedoch immer weiter verbessert, wurde dieser am 14. März abgeschafft. Doch was ändert sich für Reisende? Wir geben Euch einen Überblick.

Weitere Erleichterung der Corona-Maßnahmen in Aussicht

Die Situation verbessert sich dank der unternommenen Anstrengungen. Nun seien endlich die Bedingungen für eine neue Phase der Lockerung der Maßnahmen gegeben, sagte Jean Castex am Donnerstag, dem 3. März, in einer französischen Nachrichtensendung. Seit dem 14. März dieses Jahres wurde der Impfpass also überall dort, wo er noch galt, abgeschafft. Mit Ausnahme der öffentlichen Verkehrsmittel wird an diesem Tag auch die Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes entfallen. Dies gilt sowohl für Innen- als auch für Außenräume, in denen sie aktuell noch besteht. So kann man beispielsweise auch als Ungeimpfter wieder gastronomische Angebote wie Restaurants wahrnehmen.

TGV
Der überregionale Fernverkehr kann nun auch wieder von Ungeimpften beansprucht werden.

Nicht geimpfte Personen können sich daher wieder uneingeschränkt in touristischen Unterkünften wie Campingplätzen oder Ferienclubs aufhalten. Auch für Hotelaufenthalte ist kein Vorzeigen des Impfpasses mehr nötig. Diese Regel besteht jedoch bereits seit Längerem. Ungeimpfte müssen ebenfalls keinen vollständigen Impfschutz mehr vorweisen, wenn sie mit dem Zug, in Bussen oder in Fahrgemeinschaften reisen möchten. Weiterhin entfällt die Verpflichtung auf Inlandsflügen. Überregionale öffentliche Verkehrsmittel, die bis dato auch einen Impfnachweis forderten, sind demnach auch wieder jedem frei zugänglich.

Wo gelten weiterhin Einschränkungen?

Während sich in Frankreich vor allem für die dortige Bevölkerung einiges ändert, gibt es trotzdem einige Bereiche, in denen noch ein Impfnachweis vorgezeigt werden muss. Reisende, die das Land besuchen, sollten sich deshalb im Klaren darüber sein, dass weiterhin eine Impfpflicht für jegliche medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kliniken besteht.

Interieur eines Restaurants
Restaurantbesuche sind ebenfalls wieder für alle möglich.

Weiterhin ändert sich auch bei den Einreisebestimmungen vorerst nichts. Die Beschränkungen besagen, dass bei der Einreise aus Ländern, die Frankreich als “grün” einstuft, ebenfalls entweder ein Impfnachweis oder ein PCR- beziehungsweise ein Antigen-Schnelltest vorgewiesen werden muss. Letztere dürfen dabei höchstens 72 respektive 48 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Der Nachweis einer mindestens elf Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Corona-Erkrankung gilt ebenfalls als gültig.

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Für Herkunftsländer, die als “orange” eingestuft werden, gilt zumindest für umgeimpfte Personen ein strengeres Regime. Zusätzlich zu den obigen Tests benötigen nicht Geimpfte dann einen zwingenden persönlichen oder familiären bzw. dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund zur Einreise. Vollständig Geimpfte benötigen in einem solchen Fall lediglich eine eidesstattliche Erklärung über Symptomfreiheit.

Fazit zur Abschaffung des Pass Vaccinal innerhalb Frankreichs

Seit dem 24. Januar mussten alle über 16 Jahre einen vollständigen Impfschutz nachweisen, um Zugang zu bestimmten Hotels, Freizeitaktivitäten, Restaurants, Messen sowie zu überregionalen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhalten. Ab dem heutigen 14. März wurde diese Regelung jedoch abgeschafft. Auch ungeimpfte Personen können wieder uneingeschränkt durch Frankreich reisen.

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Autorin

Als leidenschaftliche Reisende ist Vicky ständig auf der Suche nach neuen Ländern und Kulturen, die sie entdecken und in die sie eintauchen kann. Hier und auf der französischen Seite suitespot.fr teilt sie mit Euch ihre Erfahrungen und Tipps! 

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    • Wie mir gerade die Country Managerin unserer französischen Seite suitespot.fr mitteilte, haben leider alle französischen Überseegebiete ihre eigenen Regeln diesbezüglich. Ich würde empfehlen, die Seite des Auswärtigen Amtes regelmäßig zu checken. Dort werden auch Angaben zum öffentlichen Leben regelmäßig aktualisiert. Die Webseiten der örtlichen Behörden habe ich mir noch nicht angesehen, wäre aber dennoch eine weitere Empfehlung.

    • Würde mich auch interessieren (Martinique), leider sind die Informationen der Franzosen mehr als unübersichtlich, soweit ich weiß gelten die Beschränkungen aber weiterhin (Martinique & Guadeloupe).

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