Ein Girokonto kann als Gemeinschaftskonto von zwei Personen geführt werden, was besonders für Personen mit regelmäßigen, gemeinsamen Ausgaben eine sinnvolle Lösung sein kann. Doch welche Kriterien sind bei der Wahl entscheidend? Und welches kostenlose Gemeinschaftskonto bietet die besten Konditionen?
Welches ist das beste kostenlose Gemeinschaftskonto im Vergleich?
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Das richtige Gemeinschaftskonto auszuwählen, ist nicht immer eine einfache Aufgabe. Nicht nur gibt es einiges zu beachten, zudem hat man die Wahl zwischen verschiedenen Kontoformen. In diesem Ratgeber erklären wir, was es bei der Wahl eines kostenlosen Gemeinschaftskontos unbedingt zu beachten gibt.
Inhaltsverzeichnis
- Welches ist das beste kostenlose Gemeinschaftskonto im Vergleich?
- Was ist ein Gemeinschaftskonto?
- Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
- Die Vorteile eines Gemeinschaftskontos
- Die Nachteile eines Gemeinschaftskontos
- Welches ist das beste Gemeinschaftskonto?
- Wie eröffnet man ein Gemeinschaftskonto?
- Ein Gemeinschaftskonto kündigen
- Was geschieht im Erbfall mit einem Gemeinschaftskonto?
- Fazit zum Gemeinschaftskonto Vergleich
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Als Gemeinschaftskonto bezeichnet man in der Regel ein Girokonto, welches von mehreren Kontoinhabern geführt wird. Auch Tagesgeld- sowie Festgeldkonten können unter Umständen als Gemeinschaftskonto verwendet werden. Diese Art von Konto wird auch als Partnerkonto bezeichnet und wird zusätzlich zu einem bereits bestehenden Einzelkonto eröffnen, um eben bei einer Zusammenschließung zweier Personen die Finanzaufteilung zu erleichtern
Bei Ehepaaren oder Wohngemeinschaften fallen zum Beispiel gemeinsame Kosten wie Miete und Nebenkosten an, die über ein solches Gemeinschaftskonto geregelt werden können. Dadurch, dass beide Personen Kontoinhaber sind und somit gleichberechtigt über das Konto verfügen können, ist die Bezahlung solcher Rechnungen deutlich effizienter.
Jedoch kann man bei der Eröffnung eines solchen Partnerkontos zwischen zwei verschiedenen Kontoformen wählen. Hier geht es nämlich um den Aspekt der Kontorechte. Die beiden Kontoinhaber können sich entweder für ein sogenanntes Und-Konto oder eben ein Oder-Konto entscheiden.
Oder-Konto
Eine Variante des Gemeinschaftskontos wird als Oder-Konto bezeichnet. Dies bedeutet schlichtweg, dass beide Kontoinhaber unabhängig voneinander auf das Partnerkonto zugreifen können. Dies ist die vorausgesetzte Variante bei den meisten Banken, da die Kontoführung unabhängiger und flexibler laufen kann. Beide Kontoinhaber können folgende Funktionen ohne das Einverständnis des jeweils anderen tätigen:
- Überweisungen
- Bargeldabhebungen
- Einzugsermächtigungen zur Lastschrift
Natürlich scheint eine solche Kontoform auf den ersten Blick einfacher und flexibler. Durch das Gemeinschaftskonto müssen Ausgaben wie beispielsweise Lebensmittel nicht ständig hin- und her überwiesen werden, was wiederum einiges an Zeit spart. Das Oder-Konto ist daher meist für Ehepaaren und Lebensgemeinschaften geeignet. Jedoch setzt eine solche Kontoführung eine gewisse Vertrauensbasis voraus, da die Rechte ohne den jeweils anderen Kontoinhaber ausgeübt werden können. Bei anderen Konstellationen bietet sich vielleicht eine andere Kontoform eher an.
Und-Konto
Bei einem sogenannten Und-Konto erschwert sich der Prozess der Kontoführung. Im Gegensatz zum Oder-Konto können die jeweiligen Kontoinhaber nämlich keine Transaktionen ohne das Einverständnis des anderen durchführen. Dies hat zum einen zum Vorteil, dass beide Parteien ständig eine gewisse Kontrolle über ihr Konto behalten und somit immer abgesichert sind. Trotzdem sollte man beachten, dass die autonomen Kontoaktivitäten dadurch erheblich eingeschränkt werden und der Zahlungsverkehr dadurch zeitaufwendiger wird.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto eröffnen?
In erster Linie ist ein Gemeinschaftskonto natürlich für Partnerschaften und Ehepaare sinnvoll, denn es eignet sich besonders, um gemeinschaftliche Finanzen zeitsparend zu regeln. Es kann sogar vorkommen, dass gewisse Banken für die Eröffnung eines Partnerkontos eine übereinstimmende Meldeadresse voraussetzen.
Genauso kann es auch für Wohngemeinschaften von Vorteil sein, ein separates Wirtschaftskonto zu eröffnen. Fixkosten wie Miete und Nebenausgaben können so nämlich anteilig auf das Konto eingezahlt werden.
Prinzipiell kann also gesagt werden, dass ein Gemeinschaftskonto immer dann sinnvoll ist, wenn ein Haushalt mit einer anderen Person geführt wird. Die verschiedenen Kontovarianten des Und- und Oder-Kontos bezwecken auch, dass das Gemeinschaftskonto auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Personen zugeschnitten werden kann.
Die Vorteile eines Gemeinschaftskontos
Ein Gemeinschaftskonto kann für sowohl Partnerschaften als auch Wohngemeinschaften viele Vorzüge bieten. Die jeweiligen Kontovarianten sind auf die Bedürfnisse verschiedener Gruppen zugeschnitten und können so die gemeinsame Haushaltskasse übersichtlicher gestalten. Zudem kann ein Gemeinschaftskonto nicht nur von zwei Personen geführt werden, denn einige Banken bieten auch Girokonten für mehrere Kontoinhaber an. Dies ist besonders für Wohngemeinschaften von Vorteil, die dann zum Beispiel Beträge wie Miete und Nebenkosten auf einem separaten Konto sammeln können. Bei einem Partnerkonto können alle Inhaber zu gleichem Maße auf das Konto zugreifen, was die Haushaltsführung zudem erheblich erleichtert. Dadurch, dass die jeweiligen Anteile, die auf das Gemeinschaftskonto jeweils überwiesen werden, reguliert werden können, kann auch eine faire Verteilung der Anteile garantiert werden. Ein weiterer Vorteil eines Gemeinschaftskontos sind die Bankkarten, die allen Verfügungsberechtigten bereitstehen. Alle Kontoinhaber können somit bequem mit ihrer individuellen Bankkarte zahlen, sofern es sich bei dem Partnerkonto um ein Oder-Konto handelt.
Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto?
Lohnen sich die Vorzüge eines Gemeinschaftskontos wirklich? Natürlich ist es Personen auch überlassen, weiterhin separate Einzelkonten zu verwenden und somit gemeinsame Finanzen untereinander zu regeln. Wobei man pauschal nicht sagen kann, ob sich ein Gemeinschaftskonto mehr lohnt, da die individuelle Situation immer eine wichtige Rolle spielt, und davon auch die jeweilige Kontoform abhängt. Grundsätzlich ist es aber zu empfehlen, für eine übersichtliche Haushaltsführung über die Zusammenschließung zweier Konten in Form eines Gemeinschaftskontos nachzudenken, da zum Beispiel monatliche Fixkosten sowie gemeinsame Ausgaben so gerechter aufgeteilt werden können. Allerdings sollte man vor der Eröffnung alle Optionen abgleichen um feststellen zu können, ob sich ein Gemeinschaftskonto wirklich lohnt.
Privatpersonen ist es ebenfalls gestattet, einer anderen Person Zugriff auf ihr Einzelkonto zu gewähren. Diese hat dann uneingeschränkten Zugriff auf das Girokonto, was einerseits praktisch und andererseits mit vielen Risiken verbunden sein kann. Daher empfiehlt sich in manchen Lebenssituationen die Eröffnung eines Partnerkontos, da beide Kontoinhaber zu gleichen Anteilen haftpflichtig sind, wenn es zum Beispiel um die Kontoüberziehung geht. Jedoch sollte man trotz höherer Flexibilität alle Konditionen abwägen. Denn obwohl ein Gemeinschaftskonto aufgrund der oben genannten Aspekte vorteilhaft sein kann, birgt es auch ein paar Nachteile, die man vor der Kontoeröffnung unbedingt beachten sollte.
Die Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Neben der Vereinfachung der Haushaltsfinanzierung gibt es bei einem Gemeinschaftskonto einige Defizite, die genauer unter die Lupe genommen werden sollten. Die Eröffnung eines Partnerkontos kann nämlich auch rechtliche Fragen aufwerfen. Durch die autonome Kontoführung, wie sie bei einem Oder-Konto üblich ist, können Kontoinhaber auch eigenständig und ohne das Wissen Ihres Partners agieren. Daher bringt es ein gewisses Risiko, da beispielsweise auch das Dispolimit des jeweiligen Gemeinschaftskontos ohne Ankündigung ausgeschöpft werden kann.
Pfändungsbeschluss
Bei einem Pfändungsbeschluss bei einem der Kontoinhaber kann es zum Beispiel sein, dass sich die Kontopfändung auch auf das gemeinsame Partnerkonto auswirkt. Bei ersten Anzeichen einer Pfändung empfiehlt es sich daher, Geld auf das eigene Konto zu überweisen. Denn um sein Geld bei einer Pfändung zu schützen, kann man ein Einzelkonto in der Regel in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Dies ist aber bei einem Gemeinschaftskonto nicht möglich, sodass der Zugriff auf das Konto bei einem solchen Fall ungeklärt bleibt.
Schenkungssteuer
Wenn auf dem Gemeinschaftskonto größere Geldbeträge eingezahlt werden, können ebenfalls rechtliche Probleme auftreten. Denn beide Kontoinhaber können ja bekanntlich auf dieses Geld zugreifen, was das Finanzamt somit als Schenkung interpretieren könnte. Daher kann es auch sein, dass folglich eine Schenkungssteuer berechnet wird, die sich nach dem Wert der Schenkung richtet. Um diese zu vermeiden, sollte man nicht zu hohe Summen auf das Gemeinschaftskonto einzahlen oder zusätzlich weiterhin ein separates Einzelkonto führen.
Welches ist das beste Gemeinschaftskonto?
In der Regel kann man anhand der Konditionen und Vorteile ein Urteil darüber fällen, welche Girokonten sich tendenziell mehr als Partnerkonten auszahlen. Girokonten von klassischen Filialbanken wie die der Sparkasse, Volksbank und Deutsche Bank sind meist die teuersten Modelle auf dem Finanzmarkt, da sie im Vergleich zu modernen Neobanken ein hohes Kontoführungsentgelt fordern. Zudem fallen zum Beispiel auch bei der HypoVereinsbank trotz der monatlichen Kosten oft noch weitere Gebühren an, sodass sich das jeweilige Girokonto trotz Vorteile wie der persönlichen Beratung in der Filiale auf Dauer nicht bewährt. Falls letzteres jedoch ein wichtiger Punkt für Euch ist, könnt Ihr Euch die Girokonten der Targobank und Commerzbank anschauen, da diese vergleichsweise günstige Konditionen und attraktive Leistungen bringen:
- Targobank (bei aktivem Geldumsatz kostenlos, teilweise gratis Bargeldabhebungen, kostenlose Kreditkarte möglich)
- Commerzbank (großes Filialnetz, kein Kontoführungsentgelt bei Aktivität, gratis Bargeldabhebungen möglich)
Jedoch gibt es auf dem Finanzmarkt noch deutlich attraktivere Girokonten, die sich in Anbetracht Ihrer Vorteile umso mehr lohnen und als Gemeinschaftskonto eignen.
Kostenlose Gemeinschaftskonten
Durch das fehlende Kontoführungsentgelt wirken die kostenlosen Girokonten in erster Linie besonders attraktiv, jedoch fragt man sich zuerst immer, ob diese Gebühren nicht an anderen Stellen kompensiert werden. Daher lohnt es sich, die einzelnen Konditionen der verschiedenen Gemeinschaftskonten vorab zu vergleichen. Auch manche Filialbanken bieten gratis Gemeinschaftskonten an, sodass man nicht auf die persönliche Beratung verzichten muss. Zu den besten Anbietern gehören hier die DKB und die ING.
Daneben gibt es noch mehrere Angebote von Direktbanken, die digitale Gemeinschaftskonten anbieten. Zwar können Neobanken keine persönliche Beratung garantieren, jedoch zeichnen sie sich durch andere Vorzüge aus. Dazu gehört unter anderem ein modernes und mobiles Online-Banking, kostenlose Bankkarten sowie günstige Konditionen bei Transaktionen und Bargeldaktionen. Zwar bietet die Neobank N26 kein klassisches Gemeinschaftskonto an, jedoch kann man bei Besitz eines Girokontos durch das Feature Shared Spaces mehrere Unterkonten einrichten und anderen Personen die Verfügungsrechte überschreiben.
N26 Girokonto
- Dauerhaft kostenloses Girokonto
- Kostenlose Debit Mastercard
- Drei kostenfreie Abhebungen in Deutschland pro Monat
- Unbegrenzt kostenfreie Abhebungen außerhalb Deutschlands
- Keinerlei Gebühren bei Zahlungen in Fremdwährungen
- Bargeld abheben und Einzahlen in Einzelhandels-Filialen
- Banking per Smartphone-App
Drei-Konten-Modell
Falls Ihr Euch nicht entscheiden könnt, ob ein Gemeinschaftskonto in Eurer individuellen Situation sinnvoll ist, gibt es auch noch die Variante des Drei-Konten-Modells. Dabei behalten beide Kontoinhaber ein separates Girokonto und führen ein drittes Konto als Partnerkonto ein. Dieses wird dann ausschließlich für gemeinsame Finanzen wie beispielsweise Fixkosten verwendet. Beide Kontoinhaber können so anteilig auf das Gemeinschaftskonto einzahlen und gerechte Konditionen individuell festlegen. Hinsichtlich der erwähnten Risiken, die bei einem Gemeinschaftskonto entstehen können, ist diese Variante oft eine gute Option.
Wie eröffnet man ein Gemeinschaftskonto?
Grundsätzlich sollte man vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos alle Anbieter miteinander vergleichen und individuell entscheiden, welches sich am besten eignet. Anschließend müssen beide Personen einen Antrag auf das Partnerkonto ausfüllen und sich bei der jeweiligen Bank legitimieren. Diese erfolgt wie bei der Eröffnung eines normalen Girokontos ebenfalls über das Postident-Verfahren, alternativ können die Personaldokumente (gültiger Reisepass oder Personalausweis) ebenfalls über das Video-Legitimierungs-verfahren bestätigt werden. Letzteres Verfahren spart vor allem viel Zeit, da der Video-Chat mit einem Mitarbeiter der Bank innerhalb weniger Minuten durchgeführt werden kann. Im Gegensatz zu der Eröffnung eines normalen Girokontos müssen die Angaben der zweiten Person sowie dessen Unterschrift ebenfalls eingereicht werden.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen
Falls Ihr Euch aus verschiedenen Gründen dazu entscheidet ein Gemeinschaftskonto aufzulösen, solltet Ihr einige Dinge beachten. Zum einen muss die Kündigung schriftlich per Brief oder Fax eingereicht werden. Die einzige Ausnahme sind Gemeinschaftskonten, die nach 2016 eröffnet wurden, denn seitdem ist auch die Auflösung per E-Mail möglich.
Außerdem müssen alle Verfügungsberechtigten die schriftliche Kündigung unterschreiben und der Auflösung zustimmen. Ohne eine Zustimmung beider Kontoinhaber ist diese nicht möglich. Falls Ihr bei der Kündigung noch mehr Zeit sparen wollt, könnt Ihr Euch auch eine der Vorlagen von aboalarm.de herunterladen.
Wie kann man ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln?
Zudem gibt es die Möglichkeit, das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln. Um dies zu erreichen muss erst ein Ausgleich des Partnerkontos erfolgen, was bedeutet, dass sich das Konto nicht im Minus befinden darf und kein allzu hohes Guthaben vorhanden sein darf. Außerdem sollte beachtet werden, dass ein eventueller Dispokredit nicht ausgeschöpft sein sollte, da eine Umwandlung durch die jeweilige Bank so unwahrscheinlicher wird, da sie höhere finanzielle Risiken eingehen müsste. Die jeweilige Bank ist nämlich gesetzlich nicht dazu verpflichtet, das Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln. Meist werden Kontoinhaber unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, das Gemeinschaftskonto aufzulösen.
Was geschieht im Erbfall mit einem Gemeinschaftskonto?
Da bei einem Gemeinschaftskonto zwei Personen Zugang auf das eingezahlte Geld haben, sollte auch der Ernstfall definitiv vorbereitet werden. Nach dem Todesfall können nämlich einige Konsequenzen auftreten, die vorab geklärt werden sollten. Sollte der Todesfall eines der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos eintreten, erhalten dessen Erben einen Anspruch auf das Guthaben. Sollten die Anteile nicht vorher schriftlich festgelegt worden sein, haben diese dann in der Regel auch Anspruch auf 50 Prozent des Betrages auf dem Gemeinschaftskonto, selbst wenn einer der Anteilhaber größere Summen eingezahlt haben sollte. Außerdem gibt es noch einen erheblichen Unterschied bei einem Und-Konto. Da die Kontoinhaber bei diesem Kontomodell nur mit gegenseitigem Einverständnis auf das Partnerkonto zugreifen können, treten beim Todesfall eines Kontoinhabers dessen Erben an. Daher empfiehlt es sich, die Anteile früh genug schriftlich festzuhalten. Zudem erweist es sich in der Regel aus diesem Grunde nicht als sinnvoll, höhere Beträge auf dem Gemeinschaftskonto zu lagern.
Außerdem besteht die Möglichkeit bei einem Oder-Konto, beim Todesfall eines Kontoinhabers die Einzelverfügungsberechtigung zurückzuziehen. Dies bedeutet, dass sich das Partnerkonto in ein Und-Konto umwandelt, sodass die Erben bei jeder Aktion das Einverständnis des bestehenden Kontoinhabers einholen müssen. Dies kann besonders bei Erbgemeinschaften sinnvoll sein, da eventuell keine für ein Oder-Konto essenzielle Vertrauensbasis besteht und somit Missbrauch vermieden werden kann.
Fazit zum Gemeinschaftskonto Vergleich
Ein Gemeinschaftskonto kann besonders für eine übersichtliche Haushaltsführung von großem Vorteil sein. Man unterscheidet bei einem Partnerkonto grundsätzlich zwischen einem Und- und einem Oder-Konto. Letzteres setzt ein gegenseitiges Vertrauen beider Kontoinhaber voraus und erlaubt eine selbstständige Kontoführung. Bei einem Und-Konto hingegen müssen beide Verfügungsberechtigte stets die jeweiligen Aktionen wie Überweisungen und Bargeldabhebungen bestätigen.
Allerdings sollte man vor der Eröffnung eines Partnerkontos auch beachten, dass gewisse Risiken bei einem Pfändungsbeschluss oder rechtliche Fragen wie beispielsweise bei der Schenkungssteuer aufgeworfen werden können. Grundsätzlich bieten die meisten Filial- sowie Direktbanken ein Gemeinschaftskonto an, jedoch sollte man die individuellen Konditionen genau beachten und anhand dieser abschätzen, welches das beste Gemeinschaftskonto für die individuelle Situation ist. Filialbanken bieten beispielsweise in der Regel eher teurere Partnerkonten an, die im Vergleich zu günstigen oder gar kostenlosen Girokonten von Direktbanken unbefriedigende Leistungen erbringen. Empfehlenswert ist daher eher zum Beispiel das kostenlose Gemeinschaftskonto von DKB, da es unter anderem kostenfreien Bargeldumgang sowie kostenlose Kreditkarten garantiert.
Häufig gestellte Fragen zum Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto kann sehr nützlich für die Verwaltung gemeinsamer Finanzen sein. Gemeinsame Ausgaben und Fixkosten können so bequemer und ohne ständiges hin- und herüberweisen der jeweiligen Anteile verwaltet werden. Dies ist natürlich zeitsparend, setzt aber auch eine gewisse Vertrauensbasis voraus. Jedoch kann man zwischen zwei Varianten für das Partnerkonto wählen, die sich jeweils für andere Personenzusammenschlüsse eignen. Zu den Vorzügen eines Gemeinschaftskontos gehören außerdem separate Giro- oder Kreditkarten und erleichtern die Haushaltsführung zeiteffizient.
Die beiden Varianten des Gemeinschaftskontos eignen sich beide für verschiedene Bedürfnisse. Bei einem Oder-Konto haben beide Kontoinhaber unabhängig voneinander über das Partnerkonto verfügen und beispielsweise Überweisungen und Abhebungen selbstständig tätigen. Bei einem Und-Konto sind die Aktionen eingeschränkt, da sich die Verfügungsberechtigten bei jeder Kontobewegung absprechen müssen. Daher kommt es stark auf die individuelle Lage und das Verhältnis der Kontoinhaber an, da auch eine Vertrauensbasis eine große Rolle spielt.
Sollte einer der Kontoinhaber unerwartet aus dem Leben treten, erhalten dessen Erben automatisch Anspruch auf die Anteile auf dem Gemeinschaftskonto. Es empfiehlt sich, die Ansprüche auf jeweilige Anteile früh festzulegen, um spätere Streitfragen durch einen Erbfall zu vermeiden. Außerdem haben Kontoinhaber die Option, ein Oder-Konto in ein Und-Konto umzuwandeln, um somit die Einzelverfügungsberechtigungen der Erben einzuschränken.