Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske in einem Flugzeug gehört in Deutschland der Geschichte an. In den Zügen gelten jedenfalls andere Regeln. Wer soll da noch durchsteigen?
Auf meiner Reise nach Swinemünde musste ich mit Schrecken feststellen, dass die neue Maskenregelung in Fernverkehrszügen an mir vorbei gelaufen ist. Zu groß war die Freude darüber, dass die Maskenpflicht in Flugzeugen nicht mehr gilt. Ich persönlich werde auch weiterhin eine medizinische Maske tragen, freiwillig. Und in den Zügen? Ich wohne in Lüneburg, hier gilt in der Regionalbahn die Verpflichtung zum Tragen einer FFP-2-Maske. Im ICE hat bis zum 1. Oktober eine medizinische Maske ausgereicht, nun nicht mehr. Ich muss offen gestehen, dass ich den Überblick im deutschen Maskenwirrwarr verloren habe.
Im Flugzeug fliegt die Maske von der Nase – im Zug um die Ohren
Der Bundesrat hat dem Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen zugestimmt. Seit dem 1. Oktober sind Passagiere nicht mehr zum Tragen einer Maske verpflichtet. Für viele Reisende ist das ein Schritt zur alten Normalität. Auch für mich, jedoch werde ich auch weiterhin eine Maske tragen, um mich und andere nicht zu gefährden. Ich persönlich begrüße die Rückkehr zur alten Normalität. Wie die Masse der Reisenden auf das Ende der Maskenpflicht reagiert – ungewiss.
Anders als in der Luft muss auf der Schiene weiterhin die Maske getragen werden. Doch was gilt nun? In Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn muss ausnahmslos eine FFP-2-Maske getragen werden. Während ich mich im ICE nach Stralsund befinde, fällt mir auf, dass ich lediglich eine medizinische Maske trage. Ein Versehen. Ich scheue keine FFP-2-Maske, jedoch hatte ich diese Regeländerung im Maskendschungel der Bundesrepublik Deutschland schlichtweg nicht auf dem Schirm. In Niedersachsen, meiner Heimat, muss ab sofort nur noch eine medizinische Maske getragen werden. Auch in meiner Geburtsstadt Hamburg muss im ÖPNV keine FFP-2-Maske getragen werden. Selbiges gilt für das bevölkerungsreichste Bundesland, Nordrhein-Westfalen. Auch das wusste ich bis soeben nicht, ging ich doch davon aus, dass ich eine FFP-2-Maske tragen muss. Im Regionalverkehr gelten die Maskenregelungen der jeweiligen Bundesländer.
Und was gilt in Fernverkehrszügen, die gleichzeitig auch als Nahverkehrszug genutzt werden, wie beispielsweise der Sauerland-IC. Dieser überquert nicht nur die westfälisch-hessische Grenze, sondern ist zudem von Dillenburg bis Werdohl auch ein Nahverkehrszug. Bedeutet für die Reisenden nun was? Zwischen Dillenburg und Werdohl ist eine medizinische Maske ausreichend? Internationale Züge komplettieren den Maskenirrsinn. Wer beispielsweise mit dem IC respektive EC von Berlin nach Amsterdam fährt, darf kurz nach Bad Bentheim die Maske abnehmen. In den Niederlanden gibt es keine Maskenpflicht. Auch das verstehe ich nicht so ganz. Ich sitze mit den selben Reisenden im selben Zug – doch ab Grenzübergang flüchtet das Virus aus dem Zug? Ja, das Ganze ist etwas plakativ formuliert, jedoch trifft es die Sachlage auf den Punkt.
Fazit zum aktuellen Maskenwirrwarr in Deutschland
Ich persönlich steige einfach nicht mehr durch den Maskenwirrwarr. Die einfachste Lösung stellt wohl das dauerhafte Tragen einer FFP-2-Maske dar, so macht man per se erstmal nichts falsch. Auf meiner Kurzreise mit der neuen Lufthansa Boeing 787 bedarf es für mich zwei (drei) verschiedene Maskenarten. Im Fernverkehrszug nach Frankfurt bedarf es eine FFP-2-Maske, im ÖPNV zum Flughafen lediglich eine medizinische Maske und im Flugzeug benötige ich gar keine Maske mehr (die dritte Maskenart “keine”). Ich behaupte, dass bundesweite Maskenregelungen gelten müssen. Ob im Fernverkehr, im ÖPNV oder im Flugzeug. Dieser Meinung ist auch die Allianz pro Schiene, die ein Ende der Maskenpflicht in Zügen fordert. Übrigens: den Schaffner hat es nicht interessiert welche Maske ich während des Schreibens getragen habe.
Ich war Ende September für 4 Tage in Paris. Weder im TGV noch in der Metro war Maskenpflicht; die Metro teilweise überfüllt. Habe bisher noch nichts gehört von einem Coronaausbruch in Frankreich.
Aber die Franzosen haben halt keinen Panik-Charles! sondern normalité.
“Der Bundesrat hat dem Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen zugestimmt.”
Das ist so nicht richtig. Der Bundesrat hat den ab Oktober geltenden Beschränkungen zugestimmt. Da ist eine Maskenpflicht im Flugueig nicht enthalten. Hätte der Bundesrat den neuen Regeln nicht zugestimmt gäbe es heute gar keine Maskenpflicht mehr, da die alten Regeln einfach ausgelaufen wären.
In der Praxis juckt es halt absolut keinen, dass man statt FFP2 “nur noch” OP trägt. Werde (wo noch Maskenpflicht besteht) eine OP-Maske tragen, wenn sich jemand beschwert, habe ich zur Not eine FFP2 dabei. Dass das alles nur noch lächerlich ist, darüber müssen wir wahrscheinlich nicht mehr diskutieren.
Grüß dich Namensvetter,
lächerlich trifft es – zumindest in Zügen – ganz gut. 😉
Du kannst die Maske gerne tragen, aber lass uns bitte in Ruhe mit diesem Unsinn
Sinn oder Unsinn, das ist hier die Frage!
Witzig, eine nostalgische Geschichte wie aus 2021. Wir haben in Österreich schon gefühlt ein halbes Jahr lang keine Masken mehr und sonst auch nirgendwo in Europa, oder?
Müsst ihr in Deutschland auch noch immer den Impfpass in Lokalen herzeigen?
Moin Max,
einen 3G-Nachweis müssen wir aktuell nicht vorzeigen. Ich hörte jedoch davon, dass die Beförderung im ÖPNV, zumindest bei mir im Landkreis Lüneburg, ab November einen 3G-Nachweis bedarf.
Der Schaffner ist der Praktiker, dem, da er den Mist ausbaden muss, längst die Lust vergangen ist mit den Fahrgästen zu diskutieren. Von Grund auf ein fauler, unverständlicher Kompromiss, zu einer bundeseinheitlichen in sich schlüssigen Regelung hat wohl keiner mehr Kraft gehabt.
wir waren mit dem ICE in der Schweiz. Dort liegt das Virus am Boden, in Deutschland fliegt es. Daher im durchfahrenden ICE keine Maske im Zug in der Schweiz, in Deutschland Maskenpflicht. Selbst das Virus ist verunsichert.
Moin Ralf,
selbiges gilt auch auf den Zügen in die Niederlande. Ich finde es einfach nur noch verwirrend und einfach unzweckmäßig.
Liebe Grüße,
Tobi