Die BAG-Liste der Schweiz ist endlich Geschichte – damit treten auch weitreichende Lockerungen der Einreisebestimmungen in Kraft!
Analog zum Robert Koch-Institut hat in der Schweiz das Bundesamt für Gesundheit in den vergangenen Monaten das Risikogeschehen der einzelnen Länder und Regionen weltweit eingeschätzt. Nun ist klar: Bereits Ende dieser Woche, am 26. Juni 2021, fällt die bisherige Liste des BAG. Wie auch in Deutschland soll dann lediglich die Liste der Staaten mit besorgniserregenden Virusvarianten bestehen bleiben. Anders als hierzulande werden damit aber auch die Einreisebestimmungen angepasst und gelockert. Reisende in die Schweiz benötigen lediglich den Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests, statt des aufwändigeren PCR-Tests. Geimpfte und Genesene sollen davon gänzlich befreit sein, wie Travelnews und AboutTravel berichten.
Ein Schnelltest soll ausreichen
Das Infektionsgeschehen in weiten Teilen Europas entspannt sich Zusehens. Damit hat auch Deutschland beschlossen, die Reisewarnungen für Risikogebiete ab dem 1. Juli aufzuheben. Lediglich die Risikobewertung für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete soll bestehen bleiben. Änderungen an der allgemeinen Testpflicht beziehungsweise den Einreisebestimmungen wird es jedoch nicht geben. Im Gegenteil: die Bundesregierung einigte sich auf eine Verlängerung dieser. Nun folgt auch die Schweiz – die bisherige Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit wird so weit reduziert, dass nur noch Staaten oder Gebiete, in denen die für die Schweiz besorgniserregende Delta-Variante zirkuliert. Damit geht die Schweiz sogar einen Schritt weiter als die Bundesregierung.
Doch damit nicht genug! Auch die Einreisebestimmungen werden mit dem Ende der BAG-Liste nochmals gelockert. Für Reisende aus Deutschland bedeutet dies, dass Geimpfte und Genesene ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen dürfen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen PCR-Test oder – jetzt neu – einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die häusliche Quarantäne entfällt für Reisende aus Deutschland. Vollständig Geimpfte sowie Genesene aus Staaten einer Virusvariante dürfen ebenfalls die häusliche Quarantäne umgehen, sofern klar ist, dass der verabreichte Impfstoff die vollständige Wirksamkeit gegen diese Variante hat.
Für Einreisen aus dem Schengen-Raum soll die Quarantänepflicht grundsätzlich aufgehoben werden. Eine Testpflicht bestehe nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Bei der Einreise mit dem Flugzeug sollen künftig noch die Kontaktdaten verlangt werden. Darüber hinaus sollen die in der EU gängigen digitalen Impfnachweise auch mittels Schnittstellen in der Schweiz anerkannt werden. Mit einer Übergangsphase sei hier aber noch zu rechnen.
Fazit zu den neuen Schweizer Einreisebestimmungen
Der Sommer kann kommen: Ab Samstag soll die BAG-Liste, wie sie bisher bestand, fallen. Damit werden auch die Einreisebestimmungen gelockert, ein Antigen-Schnelltest soll dann genügen. Alternativ sind vollständig geimpfte sowie genesene Personen sogar von der Test- und Quarantänepflicht ausgeschlossen, egal aus welchem Land sie einreisen. Darüber hinaus soll die Quarantänepflicht für Einreisen aus dem Schengen-Raum grundsätzlich aufgehoben werden. Das sind definitiv gute Nachrichten für die durch die Corona-Krise stark gebeutelte Reisebranche.
Vielleicht das Bild vom Lake Louise in Kanada gegen eines der Schweiz auswechseln 😉 ?
Hallo Oliver, danke für den Hinweis, das Bild wurde einfach falsch übernommen. Wird angepasst.