Für insgesamt 94 Millionen Euro hat die deutsche Regierung zu Beginn der Pandemie mehr als 55.000 feststeckende deutsche Touristen aus den Urlaubsgebieten zurückgeholt. An der Finanzierung der Kosten sollen sich die Urlauber mit beteiligen – knapp ein Drittel aller betroffenen Deutschen weigern sich und klagen.

Die Rückholflüge der Bundesregierung war wohl die “größte und teuerste Rückholaktion der Geschichte”, wie focus.de jüngst berichtete. Die Betroffenen zeigten sich zunächst dankbar bei den Regierungs-Verantwortlichen. Dennoch scheint ein Teil der Urlauber – obwohl bereits im Juni berichtet wurde, dass eine Eigenbeteiligung von 40 Prozent an den Gesamtkosten anfallen wird – sehr überrascht zu sein. So verbreitet sich der Unmut unter einigen Deutschen, die kürzlich ihre Rechnung erhalten haben. Knapp die Hälfte der Forderungen sind bereits beglichen worden, 30 Prozent der zurückgeholten Urlauber weigern sich aber ihre ausstehende Rechnung zu bezahlen und haben zu diesem Zweck beim Verwaltungsgericht Berlin ihre Klage eingereicht.

12.200 Rechnungen verschickt – nur die Hälfte der Forderungen wurde beglichen

Bevor die Passagiere einen der hunderten Rückholflüge der Bundesregierung in Anspruch nehmen konnten, mussten sie in der Regel schon im Frühjahr vor Ort ein Formular zur Kostenübernahme ausfüllen. Hierbei war von Anfang vermerkt, dass die Rechnung aber erst später beglichen werden muss, weshalb die Reaktionen und die Klageanträge der deutschen Bürger nun relativ überraschend kommt. Laut aktuellen Informationen hat das Auswärtige Amt bereits über 12.000 Rechnungen für 61 Rückholflüge verschickt und von den Betroffenen eine Beteiligung von 40 Prozent an den Gesamtkosten gefordert. Eine Zahlungsfrist begrenzt sich auf vier Wochen und auch eine Ratenzahlung wird akzeptiert. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Summe von 200 bis 1.000 Euro, die von den Reisenden selbst getragen werden muss, je nach Urlaubsregion.

Strand Koh Samui

Die EU ist ebenfalls aufgefordert 35 Prozent der entstandenen Kosten zu übernehmen, da auf den Charter- und Teilcharterflügen nicht nur deutsche, sondern auch andere EU-Bürger mitgenommen wurden. Insgesamt 4,46 Millionen Euro der 8 Millionen Euro Forderungen sind bereits eingegangen, die andere Hälfte ist noch ausstehend. Und dass obwohl die Urlauber, die im Frühjahr auf Kosten der Bundesregierung heimgeflogen wurden, sich von ihrem Reiseveranstalter die Kosten erstatten lassen können, wie Rechtsexperte Robert Bartel der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt.

Mit der Teilnahme an der Rückholaktion haben die Pauschalurlauber einem Reisemangel selbst abgeholfen und können Ersatz der Kosten verlangen.

Rechtsexperte Robert Bartel, Verbraucherzentrale Brandenburg

Individualreisende haben es in der Hinsicht etwas schwieriger, jedoch haben auch sie bei einer Buchung in der EU einen Anspruch bei der Airline, mit der sie geflogen sind, auf eine Rückerstattung des annullierten Fluges.

Zahl der Kläger könnte noch weiter steigen

Die Gründe der Reisenden sich gegen eine Kostenbeteiligung zu wehren sind grundsätzlich ähnlich und beruhen vorwiegend auf finanziellen Gründen, wie etwa “die Pauschale sei zu hoch angesetzt oder die Rückerstattung der Fluggesellschaft sei noch nicht eingegangen”, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Entscheidungen zu den weiteren Verfahren der Klagen werden frühestens in den ersten Monaten im neuen Jahr getroffen werden können, zudem rechnen Experten damit, dass die Zahl der Kläger nochmals ansteigen könnte, da die eingeräumte Zahlungsfrist von vier Wochen noch nicht verstrichen ist. Somit dürfte das Thema noch lange nicht vom Tisch sein. Rechtsexperte Bartel rief die Reisenden dazu auf, ihre Rechnung schnellstmöglich zu zahlen und sich die Kosten dann entsprechend vom Reiseveranstalter oder zumindest die Flugkosten bei der Airline zurückzuholen.

Prüfen Sie den Bescheid auf seine Richtigkeit, begleichen Sie die Forderung und informieren Sie den Reiseveranstalter über die Ihnen entstandenen Kosten. Setzen Sie dem Vertragspartner dabei eine angemessene Frist zur Erstattung.

Rechtsexperte Robert Bartel, Verbraucherzentrale Brandenburg
Aircraft

Bis dato sei geplant in den nächsten Wochen und Monaten weiter Rechnungen an mehrere tausende Urlauber zu schicken. Man darf gespannt bleiben, wie sich die Situation entwickeln wird und ob es zu weiteren Klageanträgen vor dem Gericht kommen wird!

Fazit zum Konflikt bei der Eigenbeteiligung der Corona-Rückholflüge

Infolge der kostspieligen Rückholaktion der Bundesregierung im Frühjahr kurz nach dem Ausbruch der Pandemie wurden nun eine Vielzahl an Rechnungen verschickt, bei der die deutschen Bürger aufgefordert sind eine Eigenbeteiligung von 40 Prozent am Gesamtbetrag vorzunehmen. Damit, dass nun 30 Prozent der zurückgeholten Urlauber, trotz Einwilligung vor Ort mittels eines Formulars zur Kostenübernahme, eine Klage einreichen würden, hätte wohl niemand gerechnet!

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autorin

Seitdem Karolin als Schülerin an einem Austauschprogramm in Frankreich teilgenommen hat, wächst täglich ihre Begeisterung für das Reisen und Entdecken neuer Länder und ihre Leidenschaft für die französische Sprache.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • @Meikel: Was für ein unüberlegter Kommentar.

    Wir haben vier Tage Marokko bei einem Pauschalanbieter gebucht, am 3. Tag in der Nacht von Freitag auf Samstag hat Marokko die Grenzen geschlossen. Und zwar nicht nur für Einreisende, sondern eben auch für Ausreisende. Kurz darauf zogen andere Länder nach und schlossen ebenso ihre Grenzen – aber eben nicht komplett so wie Marokko, sondern verboten nur die Einreise für “Nicht-Staatsangehörige”.

    Nach und nach wurden von den Fluggesellschaften die Flüge storniert. Hotlines komplett überlastet, Reiseveranstalter, Airlines, Flughafen Marokko Auswärtiges Amt und Botschaft, überall kein Durchkommen und wenn man mal Glück hatte lief ein Band dass man wahrscheinlich vor Montagnachmittag keine weiteren Infos bekommen würde. Auch auf den jeweiligen Websites keine Infos, emails gingen nicht durch. Viele haben Flüge gefunden die noch nicht storniert waren, zB nach Großbritannien oder Holland und von dort wieder Flieger oder über Landweg / Fähre und mehrere Hundert Euro ausgegeben – nur um ein paar Stunden später festzustellen, dass auch diese Flüge storniert wurden. Eine junges Paar aus der Schweiz die mit ihren Schwiegereltern und einem 8 Monate alten Baby unterwegs waren haben ihre Camper einfach in der Wüste stehen lassen und sind in die allerletzte Fähre gesprungen

    Zu diesem Zeitpunkt haben wir überlegt, wie lange das alles wohl dauern könnte, unsere Reise war offiziell zu ende und wir mussten uns um eine neue Bleibe kümmern. Drei Monate, sechs Monate Marokko… klingt heftig aber es war auch nicht so wirklich abwegig. …

    Dann ging die Info um “Deutschland verhandelt mit Marokko” aber keiner wusste was genaues, ständig gabs neue Gerüchte, Mittlerweile wars Dienstagabend. Endlich! Email von der Deutschen Botschaft Rabat, man solle sich bitte gedulden, man arbeite dran, es wird verhandelt. Uff. Was für ein Chaos. Irgendwann kam die Info “Grünes Licht, Maas hats geschafft, Flüge werden bereit gestellt für alle Deutschen Urlauber die zurück wollen – aber das müsse alles erfasst werden, man solle sich in eine Liste eintragen und abwarten. Nach 24 Std hatten wir uns in drei oder vier verschiedene Listen eingetragen, auch von der Botschaft kam die Info, dass zwei davon sehr wichtig wären, es aber nicht schaden könne, sich auch in die anderen “mal einzutragen” (Server waren ständig überlastet, man verbrachte Stunden damit, seinen Vornamen irgendwo einzutragen).

    Dann, noch mal 24 Std später Email von der Botschaft “Flieger wären jetzt bereit, die Listen würden aber noch erfasst, man solle sich am nächsten Morgen ab acht Uhr auf jeden Fall am Flughafen aufhalten, es könnte sein, dass man schon für einer der ersten Flüge registriert ist und man ausgerufen wird. Das haben wir drei Tage gemacht. Acht Uhr hin und bis 17/18 Uhr gewartet weil es nichts gab, wo man sich hätte informieren können. Ach ja, vor Ort musste man noch ein Formular per Hand ausfüllen, das hat man irgendwann mal zufällig erfahren wenn man mit anderen ins Gespräch kam…. es hieß nur “weitersagen” wie in der Schule und “gibts da hinten irgendwo, da wo´s so voll ist”.

    Am dritten Tag hingen endlich Listen aus, unsere Namen waren drauf, wir waren in der dritten Maschine die für 11 uhr angesetzt war. Ab in die warteschlange, heilfroh, man konnte es eigentlich noch nicht so reichtig glauben. Noch mal Zeittel über Zettel ausfüllen, Nummer Reisepass, Datenschutz, Abfragen zur Gesundheit und ob man das Gefühl hätte, am Coronavirus erkrankt zu sein. Irgendwo auf Seite 4 musste man wieder einen Absatz unterschreiben, in dem man versicherte, über die entstehen Kosten im Bilde zu sein und dass man diese nach Bescheid auch bezahlen wird. Der Absatz war so klein, vielleicht 2 cm auf dem ganzen Blatt. Natürlich hat man das unterschrieben, wir befanden uns ja schon im Boarding Room…

    Also: hier mal ein Erfahrungsbericht aus der ersten Reihe. Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen, bevor er urteilt….

    Ach ja, PS: Wenn ich den Flug zurück selbst organisiert hätte, hätte ich wahrscheinlich nicht mehr als 90 Euro bezahlt, unser Reiseanbieter preist 120 aus und der Bescheid vom Auswärtigen Amt sagt, ich solle mich mit 200 EUR an den entstandenen Kosten beteiligen. Ausserdem gibt man mir acht Wochen Zeit, Anhörungen seien nicht zugelassen und droht damit, in aller Härte vorzugehen, es folge die Zwangsvollstreckung ohne weitere Umwege.

    • Zitat:
      “Wenn ich den Flug zurück selbst organisiert hätte, hätte ich wahrscheinlich nicht mehr als 90 Euro bezahlt, unser Reiseanbieter preist 120 aus und der Bescheid vom Auswärtigen Amt sagt, ich solle mich mit 200 EUR an den entstandenen Kosten beteiligen.”

      Du beklagst Dich ernsthaft wg. 200 Euro Kostenbeteiligung an einer von Dir selbst bestellten Rückholaktion aus Marokko !? Ich kann das gar nicht glauben.

    • Wegen 200€ würde ich mich jetzt nicht so aufregen. Bei uns sind es insgesamt 2000€. Ein ganz schönes Sümmchen. Als wir nach Neuseeland geflogen sind, da gab es dort noch keine covidfälle und in DE gerademal ein paar hundert. Seit bald einem Jahr weigert sich Cathay Pacific uns die Rückflugkosten zu erstatten. Das Gerichtsverfahren läuft. Selbst wenn wir unser Geld zurückbekommen, deckt das nur ca die Hälfte der Kosten der Rückholaktion. Ich kann die Kläger verstehen, uns wurde vor Ort auch gesagt, dass die Kosten ungefähr dem entsprechen würden, was wir von der Fluggesellschaft wiederkriegen. Trotzdem werde ich den Rückflug bezahlen, sobald wir unser Geld zurückbekommen haben. Man kann über unsere Regierung sagen, was man will, aber hier hat der Zensurheiko doch Mal ordentliche Arbeit geleistet, wofür ich dankbar bin.

  • bereits im Kommentar von Max zu lesen: die Kosten stehen von vornherein fest, wenn man seine Rückreise selbst organisiert. Klar, dazu muss man aktiv werden, selber was tun! Aber sich auf die Regierung zu verlassen, sich dann ins “gemachte Nest” setzen und hinterher die Beteiligung an den enstandenen Kosten zu verweigern – dieses Verhalten ist asozial.

    • Vergessen wir aber bitte eins nicht:
      Hätte die Regierung 2-3 Wochen früher eine allgemeine Reisewarnung herausgegeben wäre die Masse dieser Rückholflüge gar nicht notwendig gewesen, da zumindest alle Pauschalreisenden hätten kostenfrei stornieren können. So waren sie aber gezwungen, zu fliegen oder das Geld abzuschreiben.

      Diie Regierung hat aber bis zur letzten Sekunde gezögert und ist somit zumindest mitschuldig.

      • Wenn früher eine Reisewarnung rausgegeben worden wäre, hätte es geheißen, das war viel zu früh, etc., etc.
        Erst jammern, wir müssen zurückgeholt werden und sich dann durch juristische Winkelzüge verpissen wollen, wenn es drum geht, die vorher bekannten Beträge zu bezahlen.
        Das erinnert mich verdammt stark an einen, der über dem großen Teich sich mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln gegen die verdiente Wahlniederlage wehren will!!

  • “Damit, dass nun 30 Prozent der zurückgeholten Urlauber, trotz Einwilligung vor Ort mittels eines Formulars zur Kostenübernahme, eine Klage einreichen würden, hätte wohl niemand gerechnet!” … naja ich habe es bereits hier und/oder auf “Konkurenzseiten” bereits geschrieben dass es sicherlich einige geben wird, die letztlich den Steuerzahler ihre Zeche zahlen lassen wollen (ich beispielsweise habe mich selbst um einen Rückflug gekümmert, den ich natürlich selbst gezahlt habe, statt auf die Rückholaktion zu spekulieren) … und die Begründung wird wahrscheinlich nicht mal schwer sein, weil typischerweise Blankoeinwilligungen zu Kosten die nicht klar umrissen sind (Betrag) zumindest in anderen Fällen als nichtig erklärt wurden(soweit ich weiß) …

Alle Kommentare anzeigen (1)