Nachdem es für die Kanada-Reise mächtig Kritik gehagelt hatte, gilt nun auch auf Flügen von Bundeskanzler Scholz wieder eine Maskenpflicht an Bord.
Derzeit gilt in Deutschland eine Maskenpflicht beim Fliegen, die wohl auch weiterhin bestehen bleiben soll. Dementsprechend gab es Kritik, als Bundeskanzler Scholz und weitere Regierungsvertreter, auf einer Reise nach Kanada, an Bord des Flugzeuges keine Masken trugen. Wie tagesschau.de schreibt, soll sich dies in Zukunft wieder ändern und eine FFP2-Maskenpflicht an Bord des Regierungsfliegers herrschen.
Maskenpflicht nach Kritik
Vergangene Woche löste die Kanada-Reise von Bundeskanzler Scholz eine Welle an Kritik aus. Grund dafür war, dass weder der Kanzler, noch die anderen Regierungsvertreter an Bord des Fliegers eine Maske trugen. Das Tragen einer Maske war auf diesem Flug nur eine Empfehlung gewesen, da die Luftwaffe im Juli die Corona-Regeln für die Regierungsflugzeuge gelockert hatte. Diese schaffte die Maskenpflicht ab und ersetzte sie durch eine Empfehlung. Der Kanzler oder Minister können allerdings zusätzliche Maßnahmen anordnen. Dies war auf dem Flug nach Kanada scheinbar nicht erfolgt und sorgte für massig Kritik.
Eine anhaltende Debatte der letzten Tage veranlasste Bundeskanzler Olaf Scholz nun dazu, die Maskenpflicht an Bord des Regierungsfliegers wieder einzuführen. Auch die Testvorschriften wurden verschärft. So müsse neben einem PCR-Test, der vor dem Abflug nicht mehr als 24 Stunden alt sein darf, nun auch vor dem Einchecken ein Schnelltest gemacht werden.
Wie sieht es aktuell mit der Maskenpflicht in Deutschland aus?
Die Kanada-Reise dürfte vor allem deshalb so sehr für Kritik gesorgt haben, da das Thema Maskenpflicht beim Fliegen in Deutschland derzeit eh sehr umstritten ist. Viele europäische Länder haben die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen bereits abgeschafft. Die deutsche Bundesregierung plant jedoch, an der Maskenpflicht festzuhalten und möchte diese ab dem Herbst sogar noch verschärfen. Dann soll bis April 2023 sogar das Tragen von FFP2-Masken in Flugzeugen zur Pflicht werden.
Dies hatte ebenfalls für viel Diskussion und Kritik gesorgt. So hat sich die Lufthansa erst vor wenigen Tagen für eine Aufhebung der Maskenpflicht ausgesprochen. Unterstützung könnte sie dafür von der FDP bekommen. Diese ist dafür, das neue Infektionsschutzgesetz noch einmal auf Nachbesserungen zu prüfen, sobald es verabschiedet wurde. Wie sich das entwickelt, bleibt jedoch abzuwarten.
Fazit zur wieder eingeführten Maskenpflicht im Regierungsflieger
Bei einer Reise nach Kanada hatten der Bundeskanzler Olaf Scholz und andere Regierungsvertreter an Bord des Flugzeuges keine Masken getragen, da es dafür keine Pflicht mehr gegeben hatte. Dies hatte in der vergangenen Woche sehr viel Kritik zur Folge gefolgt. Darauf hat Scholz nun reagiert und wieder eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt, sowie die Testpflicht weiter verschärft. In Deutschland herrscht beim Fliegen im Allgemeinen auch eine Maskenpflicht, welche im Herbst ebenfalls auf das Tragen von FFP2-Masken verschärft werden soll. In Hinblick dessen ist die Kritik schon verständlich, dass hier nicht mit zweierlei Maß gemessen werden sollte.
§28b des Infektionsschutzgesetzes legt eindeutig fest, dass in allen Flugzeugen, die in Deutschland starten, eine Maske zu tragen ist. Und auch die Bundeswehr hat sich an die deutschen Gesetze zu halten und darf diese nicht einfach außer Kraft setzen. Deswegen haben der Kanzler und sein Wirtschaftsminister auf ihrem Flug nach Kanada rechtswidrig gehandelt.