Die Lufthansa-Tochter wird eine Impfpflicht für ihr Flugpersonal zum 15. November 2021 umsetzen. Das sind die Gründe dahinter.
Bisher waren ähnliche Forderungen oder gar Umsetzungen solcher Regeln nur in weiter Ferne zu beobachten. Nun will die Swiss einen Schritt vorangehen und setzt die Impfpflicht für das eigene Flugpersonal um. Der Chef der Airline, Dieter Vranckx, verteidigt diesen Schritt, wie aero.de berichtet. Dabei gehe es zum einen um den Schutz der Mitarbeiter in der voranschreitenden vierten Welle, zum anderen gegen die Diskriminierung und Bevorteilung gewisser Personengruppen beim fliegenden Personal.
Impfobligatorium für Besatzungen
Von einer Impfpflicht für Passagiere und Personal sind beziehungsweise waren wir in unserer Region bisher weit entfernt. Pläne von Fluggesellschaften waren bisher nur in der Ferne zu beobachten. Die US-amerikanische Fluggesellschaft United Airlines verkündete bereits eine offizielle Impfpflicht für sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens. Auch der australische Flag-Carrier Qantas hat eine Impfpflicht für einen Großteil der Mitarbeiter eingeführt, die sich zuvor in einer Umfrage dafür aussprachen. Singapore Airlines plant ebenfalls nachzuziehen. Alle Beispiele sind bisher aus Regionen verzeichnet worden, die weit von Europa entfernt sind. Nun wird aber die Swiss als erste Fluggesellschaft unserer Region eine Impfpflicht zum 15. November einführen. Diese fällt dabei jedoch nicht so strikt aus, wie beispielsweise bei Qantas und United Airlines.
Swiss verkündete nämlich, dass die Impfpflicht nur für das fliegende Personal gelten soll. Laut eigenen Aussagen reagiere das Unternehmen damit aus operationellen und fürsorgerischen Gründen auf weltweite länderspezifische Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangen. Ganz speziell geht es also bei der Impfpflicht um das Kabinen- und Cockpitpersonal. Diese müssen zwingend spätestens ab dem 15. November einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. Bereits jetzt muss die Besatzung der Swiss auf Flügen nach Hongkong einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Andere Destinationen im Netzwerk der Swiss würden folgen. Sollte das Personal dann nur einen unterschiedlichen Impfstatus nachweisen können, könne der Flugbetrieb nicht mehr gewährleistet werden. Und das würde zu einer Ungleichbehandlung beim Personal führen.
Um auch in Zukunft unser weltweites Streckennetz aufrechterhalten zu können und unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte jetzt einzuleiten.
Dieter Vranckx, Geschäftsführer der Swiss
Swiss Chef Vranckx verteidigt mit dieser Argumentation dieses Vorhaben. Denn wegen aktueller Auflagen wie in Hongkong beispielsweise können nur Geimpfte Besatzungen auf diese Routen eingesetzt werden. Das führt zu einer Ungleichbehandlung. Während dieses Personal immer wieder unter den strikten Auflagen vor Ort “leiden” müsse, kann das ungeimpfte Personal regelmäßig zu Destinationen wie den USA reisen, wo kaum Einschränkungen herrschen. Laut eigenen Aussagen sind bisher zwei Drittel der Cockpitbesatzung und ein Drittel der Kabinenbesatzung bei der Swiss vollständig geimpft. Damit wäre also noch ein längerer Weg bis zum Ziel Mitte November zu gehen.
Fazit zur Impfpflicht bei der Swiss
Die Impfpflicht kommt – bei der Swiss! Zumindest für das fliegende Personal. Damit möchte die Lufthansa-Tochter zum einen als Beispiel vorangehen, zum anderen aber auch den fortlaufenden Flugbetrieb garantieren. Nach eigener Aussage der Airline würden immer mehr Länder bei der Einreise des Flugpersonals eine Impfpflicht verlangen. Bereits jetzt sorgt das für Unstimmigkeiten beim Personal, da das geimpfte Personal vermehrt auf diesen Routen eingesetzt werden muss und während der Auslandsaufenthalte mit mehr Einschränkungen leben müssen. Auf der anderen Seite können Ungeimpfte weiterhin befreit in die USA, wie Florida beispielsweise, fliegen. Damit stellt die Impfpflicht für das fliegende Personal vor allem auch eine Maßnahme gegen die Diskriminierung einzelner Mitarbeiter dar.