Die neue Verordnung der Bundesregierung über die Änderung der Corona-Maßnahmen und Einreiseverordnung, bedeutet für Johnson&Johnson-Geimpfte besonderen Aufwand.

Seit dem 15. Januar gilt die neue Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung in Deutschland, die vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat beschlossen wurde. Als Grundlage diente dabei der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar, wonach entschieden wurde, dass sowohl der Bund, als auch die Länder für ein „ausgewogenes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen“. Dabei fällt auf, dass mit Johnson&Johnson-Geimpfte zwei zusätzliche Impfungen benötigen, um dabei als geboostert anerkannt zu werden. Betroffene sind demnach nicht von der Quarantäne befreit.

Einmalig mit Johnson&Johnson-Geimpften droht Quarantäne

In den jüngst beschlossenen Verordnungen „werden grundsätzliche Ausnahmen von Quarantäne und Isolation aufgrund von Impfung und Genesung definiert“, wie es auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Gesundheit heißt. Dabei nehmen diese auch weiterhin Bezug auf die Empfehlungen des Robert Koch-Institus, sowie des Paul-Ehrlich-Institus. Beide Institute würden laut Gesundheitsministerium den aktuellen Stand der Wissenschaft in ihren Vorgaben berücksichtigen und dahingehend zu den „Definitionen von geimpft und genesen“ gelangen. „Parallel dazu passen die Bundesländer ihre Landesverordnungen an.“

Flugroute Spritze
Mit Johnson&Johnson Geimpfte müssen sich noch zweimal impfen lassen, um als geboostert zu gelten.

In der Verordnung heißt es unter anderem, dass die Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen endet. „Betroffene können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest ‚freitesten‘.“ Bei Beschäftigten des Gesundheitswesen, darunter etwa Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, können demnach die Quarantäne mithilfe eines negativen PCR-Tests auch schon nach sieben Tagen verlassen. Der Dienst könne laut Ministerium wieder aufgenommen werden, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Ausgenommen von der Quarantäne sind demnach die folgenden Personen, die einen entsprechenden Nachweis erbringen können:

  • Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Booster-Impfung)
  • Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung
  • Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung 
  • Genesene mit zusätzlicher Impfung 
  • Mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind

Hierbei fällt besonders die gewissermaßen Sonderregelung für mit Johnson&Johnson Geimpfte auf. Denn diese galten bis dato mit nur einer Dosis des Impfstoffs als vollständig geimpft, wie vom Hersteller vorgegeben. Die betroffenen Personen müssen sich also insgesamt noch zweimal impfen lassen, um ebenfalls als geboostert angesehen zu werden. Zudem sind all jene, die einmalig mit Johnson&Johnson geimpft wurden, nicht von der Quarantäne befreit. Das könnte natürlich besonders im Hinblick auf die als Hochrisikogebiete weltweit deklarierten Länder für betroffene Reisende bei der Rückkehr nach Deutschland problematisch werden.

Fazit zur Änderung der Corona-Verordnungen

Die neue Corona-Verordnung der Bundesregierung mit Bezug auf das Robert Koch- und das Paul-Ehrlich-Institut, sind seit gut drei Tagen in Kraft. Dabei wurde zuvor bereits viel darüber berichtet und so enthält die Verordnung nicht unbedingt Überraschungen. Dennoch dürften die Bestimmungen sicherlich für mit Johnson&Johnson Geimpfte von größerer Bedeutung seien, müssen sich diese doch sogar noch zwei Mal impfen, um einen Geboosterten-Status zu erhalten und um eine etwaige Quarantäne – beispielsweise bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet – zu umgehen.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • “um einen Geboosterten-Status zu erhalten und um eine etwaige Quarantäne – beispielsweise bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet – zu umgehen.”

    Für die Vermeidung einer Quarantäne bei Einreise aus Hochrisikogebiet Gebiet ist der Geboosterten Status nicht notwendig. Es reicht weiterhin eine vollständige Impfserie.

      • Ich habe jedenfalls erst vor zwei Tagen vom RKI zur dig. Einreiseanmeldung und Einreise aus Hochrisikogebiet mit zweifacher (Biontech) Impfung (älter als drei Monate) ab 15.01 folgende Antwort erhalten:

        “Bei der Coronavirus-Einreiseverordnung bleibt es bei den bisherigen Quarantäne-Regelungen. Mit Blick auf die anerkannten Impfungen begründet allerdings eine einmalige Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) ebenfalls keine Ausnahme von der Quarantäne mehr.”

        Mir wurde über diesen email Kontakt des RKI zur Einreiseanmeldung des weiteren bestätigt, daß ich mit zwei mal Biontech nach Einreise nach dem 15.01. weiterhin nicht in Quarantäne muss.

        Ohne “Booster” ist demnach für die Einreise eine vollständige Impfserie. 1x J&J reicht natürlich nicht mehr. Allerdings sehe ich nicht, daß die J&J betroffenen Personen sich noch weitere zwei mal impfen lassen müssen, um den Geboosterten Status zu erlangen und nach Einreise die Quarantäne zu vermeiden.

        Drittimpfung befreit nach drei Monaten lediglich von der Quarantäne Pflicht nach entsprechendem Kontakt, hat aber nicht mit der Einreiseverordnung zu tun.

        Vielleicht könnte Max das nochmal konkreter schreiben?

    • Ich wurde am 28.05.21 mit Johnson geimpft und am 22.12.21 mit Biontech.
      Muss ich nun in Quarantäne nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet, laut dem Artikel doch ja?
      Natürlich bin ich gewillt, mir Ende März den Booster zu holen, nur muss ich eben die 3-Monats-Frist einhalten..

  • Hallo zusammen,

    Ich pendele an 2 von 3 WE im Monat zwischen FRA und GOT, Schweden ist ja mittlerweile auch wider Hochinzidenzgebiet. Ich bin mit J&J erstgeimpft und habe eine Auffrischung mit Biontech. Wenn die im Artikel genannten Ausnahmen wortwörtlich so in der Verordnung stehen, zähle ich mich aktuell zur zweitgenannten Kategorie, da meine Auffrischung am 20. Oktober stattgefunden und laut CovPass App seit dem 4. November als vollständig geimpft, liege also noch innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung. Nächste Woche hole ich mir dann eine zweite Auffrischung ab, dann hat sich das Quarantäne Thema in meinen Augen erledigt.

    Wobei man abschließend noch ergänzen müsste, dass man neben der Anzahl Impfungen ggf. auch mal auf die Antikörper im eigenen Körper gilt, denn mit Sicherheit gibt es J&J + Biontech Geimpften, die einen höheren Spiegel als manch dreifach Geimpften aufweisen…

    Grüße, Florian

Alle Kommentare anzeigen (1)