Mitte Oktober gab die Regierung Oberbayerns grünes Licht für den Ausbau des Münchener Flughafens. Doch nun geht der Fall vor Gericht.
Der Münchener Flughafen befindet sich im Umbau. Bis zum kommenden Jahr 2025 soll etwa die Erweiterung am Terminal 1 fertiggestellt werden. Doch zu den Ausbaumaßnahmen gehören auch etwa Teile des Straßennetzes, ein S-Bahn-Tunnel in Verbindung mit dem süddeutschen Drehkreuz sowie die umstrittene dritte Startbahn. Nachdem die Politik ewiges Baurecht erteilt hat, wurde nun eine Klage beim Gericht eingereicht, wie aero.de berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regierung von Oberbayern hat im Oktober eine unbefristete Baugenehmigung für den Flughafen München erteilt
- Diese Genehmigung wurde nun vom Bund Naturschutz (BN) und weiteren Betroffenen angeklagt
- Der BN ist Eigentümer eines Grundstücks, das vom Bau einer dritten Startbahn betroffen wäre
Umweltschützer gehen vor Gericht
Für den Flughafen München wurde jüngst eine wichtige Entscheidung getroffen, denn die Regierung von Oberbayern hat im Oktober die Genehmigung für die unbefristete Erweiterung des bayrischen Airports erteilt. Der Planfeststellungsbeschluss – die Genehmigung – wird also nicht nach zehn Jahren ablaufen. Doch nun hat der Bund Naturschutz (BN) zusammen mit anderen Betroffenen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Dieser fachlich und politisch skandalöse Vorgang fand unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar ohne Beteiligung der unmittelbar von der 3. Startbahn Betroffenen statt. Dies und die fachliche Begründung halten wir für rechtswidrig.
Christine Margraf, Vize-BN-Landesbeauftragte
Nun bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen die Justiz treffen wird. Der BN möchte eine Überprüfung der Genehmigung bewirken sowie die Aufhebung des ewigen Baurechts. Der Bund Naturschutz ist im Besitz eines Grundstücks, das von der dritten Startbahn betroffen wäre. Als Besitzer hat der BN Einsitz in den Antrag erbeten, aber nicht bekommen.
Aktuell ist die dritte Startbahn seitens der Flughafen München GmbH (FMG) allerdings nicht vorgesehen.
Im Jahr 2016 wurde schon einmal eine Genehmigung für das Großprojekt einer weiteren Piste erlassen, allerdings mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren. Auch die Politik hatte das Thema erst einmal vertagt bis nach dem Auslaufen der Frist, sodass Gegner des Projekts gehofft hatten, es sei vom Tisch. Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Innerhalb von zehn Wochen soll noch eine ausführliche Klagebegründung ausgearbeitet werden.