In der Regel wird in Deutschland auf innerdeutschen Flügen eine Umsatzsteuer erhoben. Die Lufthansa scheint derzeit jedoch Schwierigkeiten damit zu haben.
Trotz ihres Bestrebens, innerdeutsche Flüge wieder attraktiver zu gestalten, steht die deutsche Fluggesellschaft Lufthansa derzeit vor einer Herausforderung. Sie kann auf den sogenannten “Passenger Receipts” (Rechnungsbeleg) seit einigen Monaten die Umsatzsteuer nicht mehr unmittelbar ausweisen, wie von fvw.de berichtet wird.
Angabe der Umsatzsteuer fehlt
Eine kürzliche Änderung in den Abrechnungen von innerdeutschen Flügen bei Lufthansa hat bei vielen Kunden und Reisebüros für Unzufriedenheit gesorgt. Die üblicherweise für Inlandsverbindungen geltende Umsatzsteuer wird nicht mehr auf den sogenannten “Passenger Receipts” ausgewiesen. Dadurch entstand eine Situation, in der Reisebüros, die die Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen wollten, auf Hindernisse stießen. Sie mussten aufwändige Telefonate führen, um von der Fluggesellschaft einen rechtskräftigen Beleg zu erhalten.
Einem Reisebüro wurde mitgeteilt, dass es sich um ein technisches Problem handelt, das bereits seit mehreren Monaten andauert. Ein Manager von Lufthansa soll sich sogar persönlich bei dem Reisebüro entschuldigt haben. Die Airline bestreitet jedoch die Aussage, dass die fehlende Angabe der Umsatzsteuer ein technisches Problem sei. Lufthansa gibt an, dass bereits beim Ticketkauf darauf hingewiesen wird, dass die Umsatzsteuer in den Abrechnungen nicht automatisch enthalten ist. Anstelle dessen muss die Umsatzsteuer separat angefordert und anschließend zur Rechnung hinzugefügt werden. Die Umsatzsteuer kann auch online mithilfe des Buchungscodes abgerufen werden. Ein Vertreter von Lufthansa erklärte, dass die Anfrage jedoch nicht am Tag des Kaufs, sondern erst einige Tage später erfolgen kann.
Fazit zur fehlenden Angabe der Umsatzsteuer
Lufthansa hat derzeit Probleme, die Umsatzsteuer auf den “Passenger Receipts” auszuweisen, was bei vielen Kunden und Reisebüros für Unmut sorgt. Es wurde zunächst behauptet, dass ein technischer Fehler die Ursache sei, doch Lufthansa hat diese Aussage dementiert. Bereits beim Ticketkauf wird darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuer nicht automatisch in den Abrechnungen enthalten ist.
Man stelle sich da im Vergleich den Restaurantbetreiber oder den Handwerker vor, der dem Kunden bei Bezahlung keinen ordentlichen Beleg erstellen kann.
Ob sich da das Finanzamt auch über Monate mit der Ausrede “technische Probleme” zufrieden geben würde???
Ist doch nichts neues. Der „kleine“ Handwerker oder Selbstständige war schon immer der Goldesel. Ich empfehle einen Blick auf die SteuerHERKÜNFTE und die SteuerAUSGABEN des Bundes. Dann wird einem schnell klar, wie die BRD aufgebaut ist.