Neue Details zu den Auflagen der Staatshilfen für die Lufthansa durch die EU-Kommission sind bekannt geworden. Demnach muss die Lufthansa nicht nur Slots in Frankfurt und München abtreten, sondern auch ihre Crews der Konkurrenz im Bedarfsfall zur Verfügung stellen.
Aufgrund der Corona-Pandemie und den noch immer andauernden Reisebeschränkungen im internationalen Flugverkehr war die Lufthansa Group früh auf finanzielle Unterstützung seitens des Staates angewiesen. Dafür muss der Konzern gewisse Auflagen erfüllen. Sollten die Parameter für eine Airline zutreffen, muss die Lufthansa Slots an ihren Drehkreuzen in Frankfurt und München an diese abgeben. Nun sind neue Details dazu bekannt geworden. Sollte es dann jene Airline wünschen, muss die Lufthansa neben den Slots sogar ihre Crews dieser Airline zur Verfügung stellen – das berichtet aeroTELEGRAPH.
Auflagen für die Staatshilfen
Bislang ist das Interesse an möglichen freien Slots der Lufthansa an ihren Drehkreuzen in Frankfurt und München gering. Je 24 Slots über sechs Saisons muss die Kranich-Airline für Wettbewerber im Rahmen ihrer Staatshilfen freimachen. Zwar ist für den aktuellen Sommer-Flugplan ein Angebot einer unbekannten Airline abgegeben worden, welche Airline das jedoch war und welchen Flughafen sie anfliegen wollte ist unklar. Durchaus möglich, dass easyJet dafür infrage kommen würde. Der CEO der britischen Fluggesellschaft hat jüngst von seinen Expansionsplänen an europäischen Drehkreuzen berichtet. Wer die Slots haben möchte, muss innerhalb der jeweiligen Frist eine Bewerbung abgeben. Danach muss ein Gebot folgen, welches von der EU-Kommission geprüft wird. Um die Slots zu erhalten, muss die Airline eine Betriebserlaubnis für Europa besitzen, nicht in Verbindung zur Lufthansa stehen und keine Staatshilfen in Höhe von 250 Millionen Euro oder mehr in Empfang genommen haben.
Sollte eine Airline die Slots erhalten, darf sie bis zu vier Flugzeuge an den jeweiligen Drehkreuzen stationieren. Pro Flugzeug wären damit bis zu drei Starts und Landungen am Tag möglich, wie die Lufthansa selbst mitteilte. Nun kamen weitere Details zur Auflage der Staatshilfen an die Öffentlichkeit. Im offiziellen EU-Dokument State Aid SA.57153 ist für die Wettbewerber auch die Option implementiert, “entsprechendes Personal – für Kabine und Cockpit – für den Betrieb der Basen” von der Lufthansa selbst zur Verfügung gestellt zu bekommen. Sofern diese Airline es also wünscht, muss die Lufthansa das Personal abgeben, jedoch nicht kostenfrei oder zu marktüblichen Preisen. Tatsächlich darf die Lufthansa die Kosten dafür selbst festlegen. Dafür ist im entsprechenden EU-Dokument nicht beschrieben was passiert, sollte die Lufthansa kein geschultes Personal für die Flugzeuge der jeweiligen Airline in ihren eigenen Reihen haben.
Inwiefern es überhaupt dazu kommt, ist aktuell fraglich. Lufthansa muss die Slots erst abgeben, sollten sie nicht von der Airline selbst genutzt werden. Die Airline selbst drohte bereits mit Leerflügen, um die Slots nicht verstreichen zu lassen. Beides ist im aktuellen Sommerflugplan jedoch noch nicht der Fall. Bis dahin hat die größte europäische Fluggesellschaft noch ein anderes Problem zu lösen. Die geleasten Flugzeuge des Typs Airbus A330 von Edelweiss, welche für die neue Airline Eurowings Discover vorgesehen sind, stellen eventuell einen Verstoß gegen die Auflagen der Schweizer Staatshilfen dar. Der Fall wird aktuell von der eigens dafür gegründeten Luftfahrtstiftung geprüft.
Fazit zu den neuen Details der Auflagen
Die Auflagen im Rahmen der Staatshilfen stellen sich immer wieder als durchaus knifflig heraus. Demnach müsste die Lufthansa bei Interesse einer anderen Airline nicht nur Slots, sondern auch ihre Crews abstellen. Details sind dazu nicht bekannt. Laut aeroTELEGRAPH wollten beide Beteiligten – Lufthansa und EU-Kommission – kein Statement zum Inhalt dieser Auflagen abgeben.