Die Lufthansa bietet betroffenen Passagieren endlich einen weiteren und einfacheren Weg, an ihre Erstattung für gestrichene Flüge mithilfe eines neuen Online-Formulars zu kommen. Dabei gibt es jedoch auch wieder ein paar Einschränkungen.
Als die Corona-Krise so richtig in Fahrt kam und auch hiesige Airlines, wie etwa Mogul Lufthansa, nahezu in die Knie zwang, fielen unzählige Flüge aus. Dabei gingen etliche Passagiere zunächst leer aus, soll heißen: Für gecancelte Flüge sahen die meisten Fluggäste erst mal keinen müden Cent von Lufthansa & Co. und das trotz geltendem EU-Recht, wonach Erstattungen innerhalb von sieben Tagen vollzogen sein müssen.
Einfaches Online-Formular mit Einschränkungen
Wirklich dran gehalten hat sich daran aber kaum eine europäische Airline zur Höchstzeit der Krise. Natürlich haben die Airlines hier offensichtlich das Geld ihrer Kunden als Kapital zur eigenen Liquidationssicherung genutzt.
Nachdem der Kranich aber die Staatshilfen – nach einem gefühlt ewig währendem Hin und Her – letzten Endes zugesichert bekam, gab Lufthansa-Chef Carsten Spohr kurz darauf bekannt, dass in den kommenden anderthalb Monaten alle noch ausstehenden Flüge endlich erstattet würden. Um diesen Prozess weiter zu vereinfachen, hat die Lufthansa nun ein Online-Formular unter dem Namen “Anfrage zur Rückerstattung” freigeschaltet, dass es betroffenen Passagieren bei Eingabe aller erforderlichen Daten ermöglicht, Erstattungen für gestrichene Flüge anzufordern.
Dabei gilt jedoch zu beachten, dass hier nur Flüge eingereicht werden können, die auf lufthansa.com gebucht und gecancelt wurden, sprich: Der Flug hat nicht stattgefunden und der Kunde wurde auch nicht auf einen anderen Flug umgebucht. Bei Umbuchungen seitens der Lufthansa aufgrund eines Flugausfalles und bei Nicht-Annahme des Kunden dieser Umbuchung, können Betroffene aber auch weiterhin den schriftlichen Weg zu Erstattung nutzen.
Fazit zum Online-Formular der Lufthansa
Langsam kommen die Erstattungen beim Lufthansa-Konzern wieder in Fahrt und dabei werden den Kunden auch endlich neue und einfachere Wege bereitet, um diese einzufordern. Dabei gilt das Online-Formular zur Erstattung zwar nicht für alle Betroffenen, aber dennoch ist dieser Schritt zu begrüßen. Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Lufthansa diese Services – besonders im Online-Bereich, der Vereinfachung wegen – stetig erweitert, bis die Massen an ausstehenden Erstattungen endlich abgearbeitet sind und so ein mehr oder weniger mildes Ende dieses Ärgernisses gefunden werden kann.