Vor schon fast zwei Jahren präsentierte die Lufthansa erstmals ihren neuen Markenauftritt an einer durch Deutschland tourenden 747. Folgend erhielten nach und nach immer mehr Flugzeuge des Kranichs den deutlich dezenteren Anstrich.

Nachdem sich die Lufthansa dabei rasch das neue Aussehen in Deutschland rechtlich sichern ließ, stößt der deutsche Flag-Carrier bei der europaweiten Markensicherung auf ein Problem: Allianz-Partner LOT Polish Airlines sieht durch das neue Auftreten der Lufthansa eine zu große Verwechslungsgefahr für den eigenen Auftritt.

Lufthansa stößt bei Markensicherung auf Widerstand

Die Boeing 747-8 mit der Kennzeichnung D-ABYA machte den Anfang: Am 8. Februar 2018 begann die Lufthansa-Maschine mit einer großen Deutschland-Tour. Der Anlass: Die neue Lackierung des Kranichs, ohne das markante Gelb am Leitwerk oder den grauen Rumpf. Stattdessen ein dunkles Blau mit weißem Kranich-Logo, dass sich über das Leitwerk und den hinteren Teil des Rumpfes erstreckt.

Lufthansa 777-9/777X

Dabei gab es viele, die der neuen Lackierung einiges abgewinnen konnten und andere, die der alten nachtrauerten. Inzwischen sind bereits etliche Flugzeuge der Kranich-Airline mit dem neuen Aussehen versehen und nach und nach gewöhnen sich die Passagiere an den neuen Anblick. Klar, dass die Lufthansa sich die Rechte rund um den neuen Markenauftritt in Deutschland rechtlich sichern ließ. Selbiges soll dabei natürlich auch auf europäischer Ebene geschehen, doch genau hierbei stößt die Lufthansa nun auf ein Problem aus Richtung des Nachbarlandes.

Zwei Airlines, zwei Kraniche

Denn der polnische Flag-Carrier LOT Polish Airlines hat kürzlich Einspruch gegen das neue Aussehen der Lufthansa erhoben. Denn die Airline befürchtet, dass die beiden Logos der Star Alliance-Partner verwechselt werden und so Verwirrung stiften könnten. Denn das überarbeitete Logo der Lufthansa, der weiße Kranich auf dunkelblauem Leitwerk, ähnelt der polnischen Fluggesellschaft zu sehr dem eigenen Leitwerk-Logo, welches ebenfalls ein weißes Kranich-Logo auf einem dunkelblauen Hintergrund darstellt. Deshalb geht LOT nun juristisch gegen die europaweite Markensicherung des Kranichs vor.

LOT Boeing 787
Bild: LOT

Neben der Gefahr einer Verwechslung, begründet LOT den juristischen Schritt auch damit, dass die Lufthansa so einen “Wettbewerbsvorteil” erhalten könnte. Des weiteren würde so der eigene Auftritt und das Ansehen “beeinträchtigt”. Die Lufthansa bestätigte inzwischen das Vorgehen der polnischen Fluggesellschaft und dass sich der Kranich im Austausch mit dem Allianz-Partner befände. Historisch gesehen besteht das Logo der Lufthansa bereits seit 1918, während jenes von LOT ‘erst’ 1930 entworfen wurde. LOT geht es dabei aber viel mehr um das nun aktuelle Aussehen des Lufthansa-Logos.

Fazit zum Einspruch von LOT

Als hätte die Lufthansa zurzeit nicht schon genug Sorgen, muss sich der Kranich nun auch noch mit dem juristischen Vorgehen von LOT rumschlagen. Allerdings hat die polnische Airline mit Blick auf die Ähnlichkeiten nicht gänzlich unrecht, jedoch kommt das Vorgehen ein wenig spät, nachdem Lufthansa den neuen Markenauftritt bereits Anfang 2018 präsentierte. Wie die Lufthansa nun auf den Einspruch reagieren wird, oder am Ende sogar muss, bleibt abzuwarten.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • Ich kann den Einspruch von Lot markenrechtlich nicht nachvollziehen. Für die Verwechslungsgefahr kann es genügen, dass die angesprochenen Verkehrskreise Gefahr laufen, die einander gegenüberstehenden Kennzeichen infolge teilweiser Übereinstimmung gedanklich einem einzigen Inhaber zuzuordnen (z. B. Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens), oder trotz Erkennens der gegebenen Unterschiede der Zeichen wirtschaftliche oder organisatorische Zusammenhänge zwischen den Markeninhabern anzunehmen. Über Miles&More bestehen diese „Zusammenhänge“ aber gerade doch. Der Einspruch könnte alleine deswegen schon ins Leere laufen. Vielleicht ist dies nur als politisch motiviert zu verstehen…

Alle Kommentare anzeigen (1)