Der Flugverkehr nach 23 Uhr am Hamburger Flughafen hat wieder zugenommen. Den jüngsten Zahlen zufolge starten und landen immer mehr Flugzeuge während der Grauzone zwischen 23 und 24 Uhr.
Die aktuellen Daten der Hamburger Umweltbehörde bestätigen diese Tendenz, wie airliners.de berichtet. Auch unlängst in den Niederlanden sollten die nächtlichen Flugbewegungen am Airport Amsterdam Schiphol stark eingeschränkt werden – ein komplettes nächtliches Flugverbot konnte bisher jedenfalls nicht durchgesetzt werden.
Nächtlicher Fluglärm wurde lauter
Die Auswirkungen von Nachtflügen auf die Gesundheit wird immer häufiger diskutiert. Dahingehend gibt es in Deutschland bereits an vielen Flughäfen Nachtflugbeschränkungen – wie auch in Hamburg. Laut Statistik sind im laufenden Jahr bis Ende September bereits 650 Nachtflüge registriert worden. Im Jahr 2019 (Januar bis September) wurden beispielsweise 573 Flüge verzeichnet.
Zwischen 23 und 24 Uhr wird das Abheben und Landen nur im Ausnahmefall erlaubt. Dafür bedarf es einer entsprechenden Genehmigung, die gewissen Kriterien unterliegt. Im aktuellen Jahr gab es bisher 21 Ausnahmegenehmigungen. 2019 waren es über das ganze Jahr verteilt 25. Ausschließlich unvermeidbar verspätete Flüge des Linien- und regelmäßigen Pauschalreiseverkehrs dürfen innerhalb dieser Zeitspanne starten und landen, sofern die ursprünglich vorgesehene Abflug- oder Ankunftszeit vor 23 Uhr liegt. Die Bürgerinitative BIG-Fuglärm Hamburg spricht sich indessen für eine Verringerung dieser späten Flüge aus, um betroffene Gebiete vor der nächtlichen Lärmbelastung zu schützen.
Im Juni und September 2023 kam es aufgrund von Bauarbeiten zu Pistensperrungen am Flughafen Hamburg, was bedeutete, dass die Start- und Landebahnen nach 23 Uhr außer Betrieb gestellt wurden. Unterdessen blieben Verspätungen so gut wie aus, denn Fluggesellschaften waren in der Lage, sich den Einschränkungen anzupassen.
Fazit zu den zunehmenden Nachtflügen in Hamburg
Am Flughafen Hamburg wurde es nachts wieder lauter. Immer mehr Flugzeuge starten oder landen nach 23 Uhr. Vor Mitternacht handelt es sich um eine Grauzone: Grundsätzlich sind Flüge zwischen 23 und 24 Uhr nicht gestattet. Es gibt jedoch Ausnahmen, die wiederum auf strengen Auflagen basieren. Selbstverständlich darf der Fluglärm in den betroffenen Gebieten nicht verharmlost werden. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass es sich bei den genannten Flügen um Ausnahmen handelt, die wohl ihre Berechtigung haben.