Spanien verkürzt nicht nur die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten, sondern ab sofort auch von Corona-Tests!
Lange Zeit galt Spanien im Jahr 2021 als Vorbild für den Umgang mit der Corona-Pandemie. Eine hohe Impfquote begünstigte niedrige Inzidenzzahlen. Mittlerweile hat die Virusvariante Omikron auch hier ein weit bekanntes Bild gezeichnet. Bereits seit gestern gilt in Spanien, so wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten, die reduzierte Gültigkeit der Impfzertifikate. Zudem reduziert Spanien aber auch die Gültigkeit von Corona-Tests, wie der Seite des Auswärtigen Amtes zu entnehmen ist.
Gültigkeit der Tests reduziert
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich erst kürzlich auf einheitliche Reiseregeln innerhalb des EU-Raums und den Schengen-assoziierten Staaten geeinigt. Dem hervorgegangen waren Pläne der Europäischen Union aus dem Dezember. Hier verständigten sich bereits die Mitglieder auf die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten. Sofern keine Auffrischungsimpfung, auch als Booster-Impfung bekannt, nachweisbar ist, verfällt die Gültigkeit der Zweitimpfung bereits nach neun statt wie bisher nach zwölf Monaten. Sollte der Impfnachweis also bereits die Gültigkeit verloren haben, müssen Reisende alternativ einen Corona-Test nachweisen.
Für die Einreise in Spanien zugelassen sind PCR-, LAMP-, oder TMA-Tests. Die behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit für maximal 72 Stunden bis Abflug. Alternativ reicht auch ein Antigen-Schnelltest. Diese hatten bislang eine Gültigkeitsdauer von maximal 48 Stunden bis Abflug. Doch still und heimlich wurde auch diese Gültigkeit reduziert. Antigen-Schnelltests behalten ab sofort nur noch ihre Gültigkeit für maximal 24 Stunden bis Abflug.
Bei dem Genesenenstatus ändert sich vorerst nichts. Auch dieser Nachweis einer überstandenen Infektion befreit von der Testpflicht vor Abreise. Als Genesen gelten Personen in Spanien, deren COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der entsprechende Nachweis darf frühestens elf Tage nach dem ersten positiven PCR-Testergebnis erfolgen. Alle Reisenden sind zudem auch weiterhin dazu angehalten, das Einreiseformular online über die SpTH-App auszufüllen.
Fazit zur Reduzierung der Gültigkeit von Corona-Tests in Spanien
Spanien gilt auch hierzulande als beliebtes Reiseziel. Daher sollten Reisende besonders beachten, dass die Gültigkeit von Impfzertifikaten wie in allen Mitgliedsstaaten der EU und des Schengen-Raums seit dem 1. Februar verkürzt wird. Bei Einreise nach Spanien gilt man dann nur noch als vollständig geimpft, sofern die Impfung nicht älter 270 Tage ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Auffrischungsimpfung vorgewiesen werden. Alternativ reicht auch der Nachweis einer Infektion innerhalb der vergangenen 180 Tage oder ein negativer Corona-Test aus. Während die Gültigkeitsdauer von PCR-Tests unverändert bleibt, wird diese von Antigen-Schnelltests ab sofort von 48 auf 24 Stunden reduziert.
Schade, 24 Stunden sind für eine Flugreise zum Beispiel auf die Kanaren ziemlich knapp. Außerdem fehlt mir hier die Sinnhaftigkeit zwischen 72 Stunden PCR Test und 24 Stunden Antigen. Innerhalb 72 Stunden vor Abreise kann ich mich da um ein vielfaches höher anstecken…
Hallo Lena, da sich die Gültigkeitsdauer auf die Zeit bis vor dem Abflug bezieht, bleibt auch weiterhin ausreichend Zeit übrig. Ich kann Deinen Punkt dennoch verstehen, vergessen sollte man aber auch nicht, dass es sich bei den beiden Tests um gänzlich andere Verfahren handelt. Ein PCR-Test kann bereits 72 Stunden vor Abflug eine Infektion nachweisen, während ein Schnelltest in diesem Zeitraum weiterhin negativ bleiben kann.
Hallo Lena,
die 24 Stundenfrist bei Antigen hat nichts mit dem Reiseziel zu tun sondern betrifft die Zeitspanne zwischen Test und Abflug.
Ja, die 72 Stunden bei PCR Test sind zu lange und sollten maximal 48 Stunden gültig sein.
Daher, vollständig impfen bzw. wenn Frist abgelaufen boosters.
Oder halt einfach in der Frist einen Test machen. Es mag tatsächlich noch Menschen geben, die sich nicht aus Bequemlichkeit zwecks reisen impfen lassen 😉 Eigentlich sollte sowas wirklich auch nur aus medizinischen Gründen gemacht werden, aber dem ist nun mal nicht so, merkt man ja auch am Kommentar…