Das Bundeskartellamt hat den Erwerb und die Umstrukturierung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS genehmigt.

Die skandinavische Fluggesellschaft SAS musste vor etwa zwei Jahren Insolvenz anmelden und beantragte in den USA Gläubigerschutz, um eine Restrukturierung durchzuführen. Kurz darauf sicherte sich die Airline einen Kredit über 700 Millionen US-Dollar. Im vergangenen Jahr erhielt Air France-KLM die Erlaubnis, in SAS zu investieren. Jetzt hat auch das Bundeskartellamt die Übernahme und Umstrukturierung von SAS genehmigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Präsident des Bundeskartellamtes hat erklärt, dass die Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber der SAS keine wettbewerblichen Bedenken aufwirft
  • Zwischen SAS und Air France-KLM gibt es in Europa keine Überschneidungen bei Direktflügen ab Deutschland
  • Auf den Umsteigeverbindungen, bei denen Air France-KLM als Wettbewerber von SAS auftritt, stünden den Fluggästen weiterhin ausreichende Alternativen

Keine wettbewerblichen Bedenken

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme und Umstrukturierung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS durch ein Bieterkonsortium bestehend aus der Investmentgesellschaft Castlelake, Air France-KLM, dem Königreich Dänemark und Lind Invest, freigegeben. Die SAS befindet sich in einem Gläubigerschutz-Verfahren in den USA, und diese Genehmigung beseitigt eine wichtige Hürde aus deutscher Sicht. Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamtes, erklärte, dass die Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber der SAS keine wettbewerblichen Bedenken aufwirft. Bei der Prüfung lag der Schwerpunkt auf den Passagierflugverbindungen, insbesondere auf den Nonstop-Flügen und den Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Es wurden keine bedenklichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf den Kurz- und Mittelstrecken von Deutschland zu Zielen in Europa sowie auf den Langstrecken in die USA und nach Asien festgestellt.

SAS Business Class
Die Beteiligung von Air France-KLM als Wettbewerber von SAS wirft keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf

In Europa gibt es keine Überschneidungen bei den Direktflügen von Deutschland aus zwischen SAS und Air France-KLM. Während SAS Nonstop-Flüge von Deutschland nach Kopenhagen, Oslo und Stockholm anbietet, bedient Air France-KLM die Ziele Paris, Amsterdam und Nantes. Auf Umsteigeverbindungen, bei denen Air France-KLM als Konkurrent von SAS auftritt, stehen den Passagieren weiterhin ausreichend Alternativen zur Verfügung, insbesondere durch Lufthansa.

Ausreichende Alternativen

Bei den Langstreckenflügen wurde berücksichtigt, dass Air France-KLM im Rahmen des North Atlantic Joint Ventures mit Delta Air Lines und Virgin Atlantic Airways zusammenarbeitet und ihre Flugpläne, Preise und Kapazitäten für Flüge zwischen Europa und Nordamerika abstimmt. Trotz dieser Zusammenarbeit wirft die Minderheitsbeteiligung an SAS, die am 1. September der Luftfahrtallianz SkyTeam beitreten wird, keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf, da die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa, United Airlines, British Airways und American Airlines weiterhin für ausreichenden Wettbewerb sorgen. Auch auf den Umsteigeverbindungen von Deutschland nach Asien stehen den Reisenden ausreichend Alternativen zur Verfügung.

Scandinavian Airlines
Den Reisenden stehen viele Alternativen zur Verfügung

Das Bundeskartellamt prüfte das Vorhaben, da in Deutschland auch Minderheitsbeteiligungen ohne kontrollierenden Einfluss der Fusionskontrolle unterliegen. Diese Prüfung ist erforderlich, wenn bei einem Erwerb von weniger als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte ein wettbewerblich erheblicher Einfluss begründet wird.

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Autor

Ihre Reiselust begann bereits in jungem Alter, wo sie sich immer sehr auf die Ferien gefreut hat. Egal ob Städtetrips, Urlaube am Meer oder auf den Bergen – Acelya ist für jedes Abenteuer bereit. Mit ihrer Neugierde und ihrer großen Leidenschaft zum Schreiben, entschied sie sich für ein Publizistikstudium. Bei reisetopia kann sie ihre Lust für Reisen und das Schreiben perfekt miteinander verbinden.

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