Gestern hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Die Lufthansa muss weiterhin keine Sonderkonditionen für Condor Zubringerflüge gewähren.

Der Kranich und Konkurrentin Condor sind bereits seit vielen Jahren im Disput – bezüglich der Thematik, ob die Lufthansa Condor Passagieren Sonderkonditionen auf Zubringerflügen zum Frankfurter Drehkreuz bieten muss. Dabei gab es auch auf gerichtlicher Seite ein gewisses Pingpongspiel. Nach einer vorläufigen Niederlage für Condor hat die Europäische Union (EU) der Lufthansa doch wieder Druck gemacht, Zubringerflüge anzubieten. Im Februar dieses Jahres hat die EU das vorläufige Kartellverfahren eingestellt. Nun nimmt die Thematik wieder Fahrt auf, wie FVW berichtet, und dieses Mal könnte der Streit endgültig ein Ende haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch im Lufthansa-Condor-Streit eine Entscheidung getroffen
  • Die Entscheidung ist für die Lufthansa und gegen die Konkurrentin Condor ausgefallen
  • Grundlage der Entscheidung ist, dass der zuständige Senat eine Anordnung des Bundeskartellamtes von 2022 für rechtswidrig erklärte

Niederlage für Lufthansa Konkurrentin

Condor hat eine Niederlage gegenüber der Lufthansa eingefahren, wenn es um die Sonderkonditionen für Zubringerflüge für Condor Langstrecken geht. Denn nachdem es mehrere Entscheidungen im Eilverfahren gegeben hatte, kam es nun am gestrigen Mittwoch zur Entscheidung in der Hauptsache seitens des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Flughafen Frankfurt

Dieses hat entschieden, dass die Lufthansa Condor Passagiere nicht zu Sonderkonditionen nach Frankfurt fliegen muss. Diese Entscheidung wurde aufgrund dessen gefällt, dass der zuständige Senat eine Anordnung des Bundeskartellamtes von 2022 aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärte. Bereits seit Ende 2024 führt der Kranich die besonderen Zubringerflüge nicht mehr durch, die Auseinandersetzung war damit allerdings noch nicht formell beendet. Nun ist die größte deutsche Airline mit dem Ausgang zufrieden:

Damit haben alle entscheidenden Verfahren bestätigt, dass die Kündigung der Sondervereinbarungen mit Condor rechtlich zulässig war. Die Lufthansa Group wird Condor – wie anderen Wettbewerbern auch – selbstverständlich weiterhin Zubringerflüge im Rahmen eines sogenannten Interlining-Abkommens zur Verfügung stellen.

Lufthansa-Sprecher

Condor will nun diese Entscheidung prüfen und nächste Schritte evaluieren. Das eigene Zubringernetz nach Frankfurt wurde bereits gestärkt, denn seit Ende 2024 musste Condor somit höhere Preise für Lufthansa Tickets für Umsteiger zahlen. Auch die Sitzplatzkapazitäten standen der Kranich Konkurrentin nicht mehr in dem Maße wie früher zur Verfügung.

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Autor

Wenn Ricarda auf Reisen ist, fühlt sie sich am lebendigsten. Infiziert vom Reisefieber wurde sie im Jugendalter durch ein Auslandsjahr in den USA. Egal ob mit dem Van, Backpack, Boot oder im Hotel: Sie ist immer bereit für ein neues Abenteuer, gerne auch mit viel Adrenalin. Nach ihrem Journalismus-Studium kann sie bei reisetopia ihre beiden Leidenschaften voll ausleben und versorgt Euch mit spannenden News.

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