Der Fernverkehr der Deutschen Bahn steht bereits seit Längerem wegen seiner hohen Verspätungsrate in der Kritik, nun will der Verbraucherschutz die Entschädigungsansprüche von Passagieren überarbeitet sehen.

Die Deutsche Bahn kämpft sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr mit akuten Verspätungsproblemen, ihr stehen schwere Zeiten bevor. Seit Monaten bricht man eigene Verspätungsrekorde und schafft es einfach nicht, die Situation in den Griff zu bekommen. Nun soll laut dem Verbraucherschutz genau dafür ein Anreiz geschaffen werden, indem die Entschädigungsregularien ausgeweitet werden sollen, so das rnd.

Nur fast jeder dritte Zug im Oktober pünktlich

Die Deutsche Bahn zieht eine Jahresbilanz, die den ein oder anderen aufhorchen lässt. Statistisch gesehen ist nahezu jeder, der im Jahr 2022 mindestens drei Mal in einem Zug des DB-Fernverkehrs gesessen hat, von Verspätungen betroffen, denn nur etwa 66 Prozent aller Züge waren in diesem Jahr bis dato überhaupt pünktlich. Gerade ab dem Sommer zeichneten sich gravierende Verspätungen ab, die noch immer nicht abreißen. Im vergangenen Monat war mit einer Verspätungsquote von 63,2 Prozent sogar nur nahezu jeder dritte Zug überhaupt pünktlich.

Deutsche Bahn 1. Klasse

Die andauernd und somit in diesem Jahr fast kategorisch schlecht anmutenden Zustände lassen nun auch beim Verbraucherschutz Zweifel hinsichtlich des Entschädigungs-Systems der Deutschen Bahn aufkommen. Bei einer derartig schlechten Pünktlichkeitsquote der Züge im Fernverkehr steht den Reisenden, die von den ubiquitären Verspätungen der Deutschen Bahn geplagt sind, erst ab um eine Stunde verspäteter Ankunft am Zielbahnhof eine Rückerstattung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Ab zwei Stunden erhöht sich dieser Wert auf die Hälfte des ursprünglich gezahlten Geldes. Auch die Einforderung ebendieser Entschädigung ist der Vorsitzenden des Bundesverbandes des Verbraucherschutzes zu umständlich.

Senkung der Grenzwerte und automatische Entschädigungs-Gutschrift

Ramona Pop, Chefin des Verbraucherschutzes auf Bundesebene, fordert nun, dass die Grenzwerte, die überschritten werden müssen, um für eine Auszahlung einer Entschädigung infrage kommen, deutlich gesenkt werden müssen. Um einen Anreiz für die Bahn zu schaffen, tatsächlich an der Pünktlichkeitsquote zu arbeiten, soll die Schwelle künftig nicht mehr bei einer ganzen, sondern lediglich bei einer halben Stunde Verspätung am Zielbahnhof liegen.

Deutsche Bahn

Auch der Prozess der Anforderung der Summe, auf die Reisende aufgrund einer Verspätung ein Anrecht haben, soll sich künftig einfacher für Betroffene umsetzen lassen. Anstatt die Initiative der Reisenden zu fordern, um die Verfehlung der vertraglich vereinbarten Beförderung geltend zu machen, soll die prozentuale Rückzahlung des Ticketpreises künftig automatisch erfolgen. Aktuell können zwar online gekaufte Tickets bereits auf dem gleichen Weg zur Überprüfung des Anspruches auf eine Ausgleichszahlung eingereicht werden, wer am Schalter oder Automaten Fahrscheine gekauft hat, muss jedoch weiterhin den umständlichen postalischen Weg zur Inanspruchnahme der Verspätungsentschädigung gehen.

Fazit zu den Forderungen des Verbraucherschutzes

Der Verbraucherschutz fordert die Deutsche Bahn zu einer dringend notwendigen Überarbeitung der Richtlinien zur Gewährung einer Entschädigungszahlung im Verspätungsfall auf. Diese würde in der Form, wie sie von der Bundesvorsitzenden beansprucht wird, dafür sorgen, dass mehr Menschen für eine unzureichende Vertragserfüllung seitens der Deutschen Bahn nicht den vollen Preis zahlen müssen. Auch für die Deutsche Bahn wäre dies sicherlich ein Anreiz, wieder mehr in ihre Pünktlichkeitsinfrastruktur zu investieren.

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Autor

Sandro ist Content Editor und seit Januar 2022 bei reisetopia tätig. Seitdem er mit nur einem Jahr seinen ersten Langstreckenflug antrat und danach 6 Jahre lang im Ausland aufwuchs, war er von Reisen begeistert. Heute versorgt er Euch vor allem am Wochenende mit interessanten Inhalten.

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  • Klar freue ich mich als Kunde über alle Verbesserungen, allerdings sollte man in meinen Augen wirklich mal den Vergleich zu Erstattungen im Flugverkehr ziehen, da geht es ja zB erst ab 3h los, außerdem musste ich bei der Bahn noch nie so ewig auf Erstattungen warten wie es bei manchen Fluggesellschaften der Fall ist.

    • Lieber Johannes, wenn man etwas verbessern möchte, sollte man grundsätzlich Missstände nicht mit eventuell noch schlechteren Missständen vergleichen. Besser wäre ein Vergleich mit dem wo es gut läuft. In anderen Ländern hat man die Pünktlichkeit der Züge im Griff. Das sollte der Maßstab und das Ziel sein. Wenn die Züge pünktlich sind, braucht man über Erstattungen erst gar nicht groß nachdenken.

  • Die DB hat derzeit einen perfekten Sturm aus Personalmangel, Wartungsproblemen bei den Zügen, maroder Infrastruktur, Baustellen und einen hohen politischen Druck immer mehr Züge auf die Schiene zu bekommen. Keines dieser Probleme ist kurzfristig zu beheben, deshalb funktionieren derartige Anreize nicht.

  • Ramona Pop ist im Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
    Diese Organisation ist keine Behörde. Sie hat die Rechtsform „eingetragener Verein“.
    Der Artikel ist deshalb sehr verwirrend.

    • Vielen Dank für den Hinweis. Obwohl es sich rein rechtlich um keine Behörde handelt, handelt der Verein im Auftrag des Staates. Ich entschuldige mich also für die irreführende Formulierung, merke jedoch an, dass es hinsichtlich der Aufgabe des Verbraucherschutzes im Namen des Staates zumindest diskutabel ist, ob man den Verein nicht doch als Behörde klassifizieren sollte. LG!

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