Seit die Deutsche Bahn die Einhaltung der 3G-Regel in den Zügen kontrolliert, musste insgesamt fast 580 Mal die Bundespolizei zur Unterstützung dazukommen.
Die Deutsche Bahn setzt die 3G-Regelung seit Einführung Ende November in ihren Zügen des Nah- und Fernverkehr in die Tat um. Dafür prüft das Zug- und Sicherheitspersonal des Unternehmens stichprobenartige die Nachweise während der Fahrt. Wer keinen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test vorweisen kann, muss am nächsten Halt aussteigen. Dabei kann das Personal bei Bedarf auch die Bundespolizei hinzurufen. Wie tagesschau.de nun berichtet, war dies fast 580 Mal der Fall.
Unterstützung zur „Durchsetzung von Beförderungsausschlüssen“
Seitdem die 3G-Regel auch im Nah- und Fernverkehr eingeführt wurde, wurde die Bundespolizei nach neusten Angaben bisher 579 Mal dazu gerufen, wenn dies nach Sicht des Bahnpersonals erforderlich war. Dies hat das Bundespolizeipräsidium gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mitgeteilt. Von diesen fast 580 Einsätzen, sei es bei 359 Fällen tatsächlich notwendig bei der „Durchsetzung von Beförderungsausschlüssen“ Unterstützung zu leisten. Bis Anfang Dezember und somit knapp über eine Woche seit Inkrafttreten der neuen Regelung, waren 200 Zugverweise gemeldet worden.
Seit dem 24. November müssen Reisende im Nah- und Fernverkehr entweder eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Dabei hat sich die Deutsche Bahn auch selbst dazu verpflichtet, die Einhaltung der Regel zu kontrollieren – zumindest stichprobenartig. Die Kontrollen werden dabei in erster Linie durch das Kontroll- und Sicherheitspersonal durchgeführt, die Fahrgäste um die entsprechenden Nachweise bitten. Sollte ein Fahrgast keinen entsprechenden Nachweis erbringen können, muss die betroffene Person schließlich am nächsten Halt den Zug verlassen. Dort kann das Bahnpersonal auch die Bundespolizei, falls nötig hinzurufen. Allein im Fernverkehr waren schon in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen durch die Bahn vorgesehen.
Die Kontrollen finden demnach jedoch ausschließlich während der Fahrt statt, nicht an den Halten. Zudem gelte die 3G-Regel nach Ansicht der Bahn nur für die Züge selbst, nicht etwa für die Bahnhöfe und Bahnsteige. Somit setzt die Deutsche Bahn die Vorgaben der jungen Bundesregierung in die Tat um, die die 3G-Regelung im Nah- und Fernverkehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sieht.
Fazit zur Statistik der Bahn und Bundespolizei
Stichprobenartig wird die Einhaltung der 3G-Regel in den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn kontrolliert. Dabei kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz, das auch in den Bahnen der Deutschen Bahn gilt. Wie nun bekannt wurde, hat das Zugpersonal dafür ganze 580 Mal die Bundespolizei zur Unterstützung gerufen, wobei es bei gut 360 Fällen wohl auch notwendig war.