Ab Mittwoch soll mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes ind en Zügen der Deutschen Bahn die Einhaltung der 3G-Regelung kontrolliert werden.

Die Deutsche Bahn will die beschlossene 3G-Regelung für den Nah- und Fernverkehr in die Tat umsetzen. Dafür soll das Zugpersonal und das Sicherheitspersonal stichprobenartige Kontrollen während der Fahrt durchführen. Wer keinen Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Test vorweise kann, muss am nächsten Halt aussteigen, wie bahnblogstelle.de berichtet. Dabei können die Kontrolleure zudem die Bundespolizei zur Hilfe rufen.

In ersten Tagen Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant

Ab dem morgigen Mittwoch, den 24. November, müssen Reisende im Nah- und Fernverkehr entweder eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Nun hat sich die Deutsche Bahn nochmals zu der Thematik geäußert, denn das Unternehmen plant durchaus die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren – zumindest stichprobenartig. Die Kontrollen sollen dabei in erster Linie vom Kontroll- und Sicherheitspersonal durchgeführt werden, wie das Unternehmen erklärte. Sollte ein Passagier keinen entsprechenden Nachweis erbringen können, muss die betroffene Person schließlich am nächsten Halt den Zug verlassen. Dort kann das Bahnpersonal auch die Bundespolizei falls nötig hinzu rufen.

Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant.

Deutsche Bahn-Statement
Berlin Hauptbahnhof
Die Deutsche Bahn will ab Mittwoch die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren.

Die Kontrollen finden demnach jedoch ausschließlich während der Fahrt statt, nicht an den Halten. Zudem gelte die 3G-Regel nach Ansicht der Bahn nur für die Züge selbst, nicht etwa für die Bahnhöfe und Bahnsteige. Somit setzt die Deutsche Bahn die jüngsten Vorgaben der kommenden Bundesregierung in die Tat um, das die 3G-Regelung im Nah- und Fernverkehr im Rahmen des Infektionsschutzgestzes sieht.

Gewerkschaften und Polizei bleiben skeptisch

Der Zustimmung der Bahn können sich andere Teile der Branche nicht anschließen. Wenn es nach Martin Burkert, Vize-Vorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), geht, könne es „höchstens stichprobenartige Kontrollen von 3G während der Fahrt geben, diese muss die Bundespolizei durchführen“. Doch auch die zeigte sich angesichts des Aufwands wenig bereit, diese Mammutaufgabe zu übernehmen. So erklärte Anreas Roßkopf, seines Zeichens Vorsitzender des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „3G in Bus und Bahn müssen die DB und die anderen Verkehrsunternehmen mit ihren eigenen Sicherheitsdiensten und Zugbegleitern kontrollieren“, schließlich sei man keine „Gesundheitspolizei“. Dem stimmt auch Heiko Teggatz zu, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft in der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG):

Eine Kontrolle der Einhaltung der Beförderungsbedingungen ist definitiv keine polizeiliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Unternehmens DB AG. Die Bundespolizei kontrolliert ja auch keine Fahrkarten, sondern wird erst ins Spiel gebracht, wenn jemand keine Fahrkarte hat. Entweder zur Personalienfeststellung oder zur Anzeigenaufnahme.

Fazit zu den geplanten 3G-Kontrollen der Deutschen Bahn

Die 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr tritt am morgigen Mittwoch in Kraft. Während einige die Umsetzung teils scharf kritisieren, will die Deutsche Bahn die Bestimmungen in die Tat umsetzen. Dabei sollen stichprobenartige Kontrollen in den Zügen während der Fahrt vom Zug- und Sicherheitspersonal durchgeführt werden. Im Notfall kann auch die Bundespolizei am nächsten Halt anrücken, wo die betroffene Person ohne Nachweis aussteigen muss. Nun wird sich die kommenden Tage zeigen, wie realisierbar das ganze ist.

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Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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  • Aus meiner Sicht sollte sich die Bahn diesen Schuh nicht anziehen, sondern lediglich die Vorgaben kommunizieren.
    Die Einhaltung bzw. Kontrolle soll gefälligst der Verordnungssgeber mit seinem Personal sicherstellen.
    Das Bahnpersonal hat ganz andere Aufgaben, dafür ist es ausgebildet und nur dafür verantwortlich.

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