In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sind Hotelübernachtungen an den Weihnachtstagen doch nicht möglich – Hintergrund sind die steigenden Fallzahlen.
Das Coronavirus sorgt dafür, dass die Bundesbürger kaum die Möglichkeit haben, die vielen verschiedenen Regeln und Verbote zu durchschauen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie kommt es deshalb gerade um Hotelaufenthalte zu viel Verwirrung. In den letzten Wochen hatten viele Bundesländer eine Ausnahme vom Verbot touristischer Übernachtungen an den Weihnachtstagen verkündet. Nun allerdings haben die ersten beiden Bundesländer die Regel wieder gekippt. Sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in Schleswig-Holstein sind Hotelübernachtungen an Weihnachten für Familienbesuch nicht zulässig, wie die beiden Landesregierung verkündet haben.
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein folgen Brandenburg
Bislang war Brandenburg das einzige Bundesland, das sich explizit gegen eine Ausnahme vom Beherbergungsverbot für touristische Reisen über die Weihnachtstage ausgesprochen hatte. Nun kommen zwei weitere Bundesländer hinzu, die zuvor bereits eine Öffnung der Hotels für die feierlichen Tagen angekündigt hatten. In Mecklenburg-Vorpommern wurde am gestrigen Donnerstag von der Landesregierung verkündet, dass die Ausnahme für Hotelaufenthalte gekippt wird. Zwar sei Familienbesuch weiter möglich, Übernachtungen in Hotels aber nicht, hieß es von der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Zuvor hatte die Landesregierung angekündigt, zwischen dem 23. Dezember und 1. Januar bis zu drei Übernachtungen in Hotels zum Familienbesuch möglich zu machen, sofern es sich um Eltern oder Kinder handele.
In Schleswig-Holstein waren die Regeln zuvor bereits enger gefasst, hier war nur geplant, Übernachtungen in einem Hotel zwischen dem 23. und 27. Dezember für den Verwandtenbesuch zuzulassen. Auch diese Regelung fällt nun weg, womit es beim allgemeinen Verbot touristischer Übernachtungen auch an den Weihnachtstagen bleibt. Das hat Ministerpräsident Daniel Günther am heutigen Freitag bekanntgegeben. Übernachtungen sind damit bis mindestens Ende des Jahres nur aus beruflichen Gründen oder für Trauerfeiern möglich – andere Ausnahmen gibt es nicht. Zurückgenommen wurden in Schleswig-Holstein zudem auch die gelockerten Kontaktbeschränkungen für die Weihnachtstage.
Andere Bundesländer halten an Ausnahme noch fest
Weiterhin erlaubt sind Hotelübernachtungen an den Weihnachtstagen und teilweise auch über Silvester unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Dennoch darf man davon ausgehen, dass auch die 13 verbleibenden Bundesländer noch Änderungen an den Regeln vornehmen, nachdem die Infektionszahlen in den letzten Tagen wieder stark gestiegen sind. Es erscheint entsprechend durchaus möglich, dass die Ausnahmen für Hotelaufenthalte über Weihnachten bundesweit wieder zurückgenommen werden. Weitere Entscheidungen dürften spätestens nach den Beratungen der Ministerpräsidenten am Sonntag und den darauffolgenden Gesprächen in den Landtagen zu Beginn der kommenden Woche folgen.
Fazit zu den gekippten Regeln für Hotelaufenthalte an Weihnachten
Das Coronavirus macht Planungen für die Feiertage für viele Familien enorm schwierig. Das zeigt das Hin und Her um die Ausnahmen für Hotelübernachtungen an den Feiertagen deutlich. Es bleibt abzuwarten, ob Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die einzigen Länder sein werden, in denen die Ausnahmen wieder zurückgenommen werden. Wahrscheinlicher erscheint dagegen, dass auch andere Bundesländer diesem Weg mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen folgen werden.