Mithilfe einer offiziellen Quarantäne-Regelung möchte die österreichische Regierung das Tourismusgeschehen im Rahmen der bevorstehenden Winterfeiertage maximal eindämmen. Ein Überblick.
Nach langem Hin und Her mit Bezug auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage gibt es nun auch in Österreich eine offizielle Entscheidung: Wer über Weihnachten oder Neujahr ins Nachbarland einreist, muss für zehn Tage verpflichtend in Quarantäne. Das berichtet das Handelsblatt.
Zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten
In einer Pressekonferenz vom heutigen Mittwoch (1. Dezember 2020) informierte der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz über die mit Bezug auf die bevorstehenden Winterfeiertage getroffenen Entscheidungen zur Eindämmung des inländischen Infektionsgeschehens. Man habe sich in den letzten Wochen auf ein konsequentes Grenzregime berufen, und möchte diese Strategie nun weiterführen, so Kurz am vergangenen Mittwoch in Wien. Vom 7. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021 gelte eine offizielle Quarantänepflicht von mindestens zehn Tagen für alle Einreisenden aus Risikogebieten.
Die sinkenden Zahlen sind ein Erfolg, aber kein Grund zur Entwarnung.
Sebastian Kurz, österreichischer Bundeskanzler
Auf diese Weise möchte die österreichische Regierung das Tourismus-Aufkommen minimieren und erste Lockerungen für die eigene Bevölkerung ermöglichen. Der kritische Inzidenzwert belaufe sich noch immer auf 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 14 Tage – eine Zahl, die quasi jedes Nachbarland und insbesondere auch der Westbalkan deutlich übersteigt, so Kurz. Ziel sei es nun, das Virus nicht auch noch aus dem Ausland nach Österreich zu importieren, und den Tourismus hierfür auf ein Minimum herunterzufahren. Berufspendler oder systemrelevante Berufsgruppen können für geschäftliche Reisen jedoch auch weiterhin individuelle Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen.
Erste Lockerungen für die österreichische Bevölkerung
Zwar müssen Gaststätten und Hotels auch weiterhin und bis einschließlich 6. Januar geschlossen bleiben, im Inland sollen allerdings erste Lockerungen für die eigene Bevölkerung schon in der kommenden Woche ermöglicht werden: Mit Beendigung des aktuellen Lockdowns am kommenden Sonntag, dem 6. Dezember sollen neben Geschäften und Museen auch die Pflichtschulen wieder geöffnet werden. Zudem sollen die geltenden Ausgangsbeschränkungen erneut gelockert werden, und künftig nur noch von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens gelten. Eine interessante Ausnahme: Ab dem 24. Dezember sollen die inländischen Skigebiete wieder eröffnen, um dann von der einheimischen Bevölkerung genutzt zu werden.
Mit Berücksichtigung der aktuellen Maßnahmen, dem bestehenden Lockdown in Österreich und den damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen in den vergangenen Wochen, könne man ein erstes Absinken der Covid-Fallzahlen vermerken, so der Kanzler weiter. Zudem forderte Kurz die Bevölkerung, sich an den eigens organisierten Massentestungen in Wien, Tirol und am Vorarlberg zu beteiligen. Mit insgesamt 3972 Neuinfektionen am heutigen Mittwoch ist die Zahl der Neuinfektionen innerhalb Österreichs zwar bereits etwas gesunken – im Vergleich zur Einwohnerzahl und am Beispiel Deutschland betrachtet liegt dieser Wert allerdings noch immer um ein Vielfaches höher als hierzulande.
Fazit zur Quarantänepflicht in Österreich
Die österreichische Regierung antwortet nun endlich auf die so lange debattierte Frage der Eindämmungsmaßnahmen über die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage: Statt verstärkter Kontaktbeschränkungen auch im Inland setzt die Regierung jetzt mit der offiziellen Quarantäneverpflichtung auf eine Abschottung der Außengrenzen und auf eine Minimalisierung des Tourismusbetriebes bis nach Jahresbeginn. Dass inländisch erste Lockerungen angekündigt, und außerdem eine Ausnahmeregelung für den inländischen Skitourismus ausgerufen werden, ist mit Sicherheit eine kritikwürdige Entscheidung.
Da wird sich in Österreich nicht viel ändern. In Deutschland gilt diese 5 Tage Regelung schon seit November.
Ich wohne in Österreich, fahre regelmäßig mit dem Auto nach Frankfurt zum Flughafen und fliege dort ab und komme dort auch wieder an. Als Durchreisender brauche ich also nicht die Digitale Einreiseanmeldung machen, muss allerdings auf direktem Wege ohne Übernachtung das Land verlassen. Ich habe es bis jetzt noch nicht erlebt, dass diese Maßnahmen irgendwo kontrolliert wurden. Das ist mir auch schon vorher passiert, wo ich auf dem Flughafen mit meinem ausgefüllten Zettel mit Adresse, Sitzplatz usw. rumlaufe und den dann keiner sehen will und den ich dann letztendlich korrekt im Altpapier entsorge (auf die Mülltrennung wird schon geachtet).
Am Flughafen ist ein Kommen und Gehen, und bei Ankunft aus einem Risikogebiet wird genauso wenig kontrolliert wie an der Grenze von und zu Österreich.
Also alles beim Alten.
LG
Werner
Hallo Lilli,
bzgl. der geschilderten Einreisebeschränkungen nach Österreich (Quarantänepflicht) bin ich nicht ganz Deiner Meinung, soweit es die zeitliche Schiene betrifft. Anders als von Dir offensichtlich aus der Sekundärquelle Handelsblatt geschildert, werden die Regeln zur Einreise nach Österreich aller Voraussicht nach noch nicht zeitgleich mit anderen beschlossenen Maßnahmen am 7. Dezember in Kraft treten. Auf eine entsprechende Frage in der gestrigen Pressekonferenz, wann denn diese Einreisebeschränkungen mit Quarantäneverpflichtung in Kraft treten werden, antwortete BK Kurz – ersichtlich kurz angebunden und ohne weitere Ausführung – „… spätestens Mitte Dezember“, dh. ein exaktes Datum scheint noch nicht festzustehen.
Diesbezüglich interessant auch, dass der ORF in seiner Nachrichtensendung ZIB 1 gestern Abend (02.12.) davon sprach, dass die Einreisebeschränkungen ab 19. Dezember, also ab dem Wochenende vor dem Weihnachtswochenende in Kraft treten sollen. Vielleicht hat der ORF ja einige zusätzliche interne Infos aus dem österreichischen Kanzleramt.
Vielleicht sollte man auch noch Folgendes erwähnen: Laut der bayerischen EinreisequarantäneVO ist bereits seit längerem die Einreise/Rückreise aus Österreich nach Bayern mit einer hiesigen Quarantänepflicht verbunden (mit wenigen Ausnahmen). Es gibt allerdings keine strikten Grenzkontrollen, sondern stichprobenartige Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung im grenznahen Bereich, ob man wie laut VO verpflichtend die Einreise vorab elektronisch angezeigt hat bzw. bei fehlender Möglichkeit der elektronischen Anzeige das Einreiseformular ausgefüllt bei sich führt. Österreich scheint einen anderen Weg gehen zu wollen, nämlich ab Geltung der Einreisebeschränkungen strikte Grenzkontrollen.
LG PSF
Hallo PSF, lieben Dank für den ausführlichen Kommentar. Wie Du richtig beschreibst, beziehen wir uns mit den veröffentlichten Informationen auf oben verlinkte Quelle. Sollte sich der Startzeitpunkt für die im Artikel beschriebenen Maßnahmen noch einmal verschieben, werden wir den Text natürlich entsprechend anpassen. Viele Grüße
Hallo Lilli,
nach meinen Informationen sind Einreisen nach Österreich für Geschäftsreisen und Berufspendler in der Zeit zwischen 07.12.2020 u. 10.01.2021 auch weiterhin möglich!
LG Jens
Hi Jens, das ist durchaus möglich und schließt sich ja nicht aus: Auch mit Bezug auf deutsche Risikogebiete gibt es für systemrelevante Berufsgruppen und begründete Geschäftsreisen nach wie vor Ausnahmeregelungen zur Einreise. Wir nehmen das natürlich gerne zur Verdeutlichung noch in den Artikel auf, lieben Dank für den Hinweis. Viele Grüße