Im Zuge der seit Jahresbeginn steigenden Infektionszahlen von Covid-19 verschärft Kuba nun geltende Einreisebestimmungen.
Das berichten internationale Medien wie das deutsche Redaktionsnetzwerk oder auch das Fachmagazin FVW übereinstimmend. Demnach werde bei Einreisen ab dem 6. Februar bereits eine umfassende Teststrategie angewandt; anschließende und im Zweifelsfall kostenaufwendige Quarantäne wird zudem verpflichtend. Ein Überblick.
Kuba verschärft Einreisebestimmungen erneut
Kuba galt seit der Wiederzulassung des internationalen Flugverkehrs im November letzten Jahres als eine der wenigen verbleibenden Destinationen mit überschaubarem Infektionsgeschehen vor Ort. Seit Jahresbeginn steigen die Zahlen des karibischen Inselstaates allerdings rapide in die Höhe – eine Entwicklung, die nun neuerliche Einschränkungen für die Einreisebestimmungen nach sich zieht. Demnach werde die bereits seit Ende September bestehende Teststrategie des Staates um eine offizielle Quarantänepflicht für alle einreisenden Personen erweitert, der Flugverkehr aus den Vereinigten Staaten und einigen anderen Ländern auf vorerst eine wöchentliche Verbindung eingeschränkt.
Diese neuerliche Quarantäneverordnung folgt auf die bereits Ende vergangenen Jahres durch die kubanische Regierung verkündete Testpolitik, nach welcher einreisende Personen ein negatives Testergebnis sowohl vor dem Abflug vorweisen, als auch nach der Ankunft am Flughafen vor Ort durchführen lassen müssen. Hinzu kommt nun die oben beschriebene Quarantäneverpflichtung, die nach Kuba einreisende Personen uneingeschränkt und mit einer Mindestdauer von fünf Tagen ablegen müssen. Hierfür sollen Bewohner des karibischen Inselstaates in speziell errichteten Zentren kostenfrei untergebracht werden; Touristen müssen sich jedoch auf eigene Kosten in ausgewählten Hotelanlagen quarantänisieren – eine Maßnahme, die (touristische) Besucher weitgehend von einer Einreise abschrecken dürfte. Ausnahmeregelungen gäbe es ausdrücklich nur für Diplomaten und einige andere ausgewählte Berufsgruppen, sowie für touristisch Reisende, die nach Angaben des Auswärtigen Amts eine “Reservierung in einem lizenzierten Hotel” vorweisen können und damit eigenen Anforderungen der jeweiligen Hotelanlage unterliegen.
Fazit zur Quarantänepflicht bei Einreise nach Kuba
Wie dynamisch aktuelle Entwicklungen rund um Covid-19 und die zuletzt weltweit auftretenden mutierten Virusvarianten sind, demonstrieren nun auch die jüngsten Verschärfungen für die Einreisepolitik der kubanischen Regierung: Neben einer bereits doppelt bestehenden Testpflicht vor und bei der Einreise müssen sich touristisch einreisende Personen künftig außerdem auf eigene Kosten in einem Hotel für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Erst ein zweites (drittes) negatives Testergebnis von Covid-19 soll Besucher in diesem Zusammenhang von der Quarantäne befreien – eine Maßnahme, die (touristische) Besucher weitgehend von einer Einreise abschrecken dürfte.
Hi, Reisevor9 schreibt, dass Reisende, die in lizenzierten Hotels gebucht haben, von der Quarantäne ausgenommen sind und beruft sich dabei auf das Auswärtige Amt.
Hi Flo, das erscheint mir nicht ganz korrekt formuliert. Das Auswärtige Amt schreibt hierzu: “Für Reisende, die zu touristischen Zwecken einreisen und eine Reservierung in einem lizenzierten Hotel haben, besteht anschließend die Pflicht, sich bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses im Hotel aufzuhalten. Für Reisende, die ihren Aufenthalt nicht in einem auf Pauschalreisen ausgelegten Hotel vorgesehen haben, sondern sich in einer „Casa Particular“ oder jedweder Privatunterkunft aufhalten möchten, gelten ab dem 6. Februar 2021” die im Artikel beschriebenen Bestimmungen. Persönlich verstehe ich diese Regelung so, dass Gäste mit einer “Reservierung in einem lizenzierten Hotel” zwar von der kostenaufwendigen Variante befreit sind, sich aber durchaus einige Tage lang ausschließlich innerhalb ihres (bereits gebuchten) Hotels aufhalten müssen – was ja keiner gänzlichen Befreiung von der Quarantäne entspricht. Im Artikel habe ich es daher wie folgt formuliert: “Ausnahmeregelungen gäbe es ausdrücklich nur für “(…) touristisch Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, und damit eigenen Anforderungen der jeweiligen Hotelanlage unterliegen”. Im Zweifelsfall könntest Du natürlich die jeweilige Botschaft oder Hotelanlage direkt kontaktieren. Viele Grüße
Ok, ich kann es natürlich nicht beweisen, aber für mich bedeutet „lizenziertes Hotel“ & „auf Pauschalreisen ausgelegtes Hotel“ nicht dasselbe wie „Pauschalreise gebucht“.
Und zum Thema „einige Tage“: Diese Regel, dass man im Hotel auf das Ergebnis des Einreisetests warten muss, gibt es ja schon seit Ende Oktober, das dauert im Schnitt 12 Stunden.
Also ich finde diesen Text etwas irreführend, aber wenn du dahinter stehst, ist das so – vielleicht habe ich ja auch unrecht.
Hi Flo, zum besseren Verständnis habe ich die im Text verwendete Formulierung an die des Auswärtigen Amts angepasst, sodass eventuelle Verwirrung nun hoffentlich behoben ist. Viele Grüße