Wer künftig von einem Flugausfall betroffen ist, kann Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises einschließlich der Buchungsprovision geltend machen. Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Reisenden deutlich gestärkt.
Flugausfälle sind ein bekanntes Ärgernis für Reisende. Oft bleibt danach die Frage, ob der volle Preis des bereits bezahlten Tickets zurückerstattet wird. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Klarheit gesorgt und die Rechte von Reisenden gestärkt, die ihren Urlaub über Buchungsportale gebucht haben. Auslöser war eine Klage mehrerer Reisender aus Österreich. Künftig ist die Airline verpflichtet, je nach Einzelfall den gesamten Ticketpreis zu erstatten – einschließlich der Vermittlungsgebühr, wie die Tagesschau berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem aktuellen Urteil die Rechte von Reisenden bei Flugausfällen
- Airlines müssen künftig den Ticketpreis inklusive Vermittlungsgebühren erstatten
- Dem Urteil liegt eine Klage mehrerer Reisender aus Österreich zugrunde
EuGH schafft Klarheit
Die Luxemburger Richter am Europäischen Gerichtshof entschieden am Donnerstag im Sinne der Reisenden. Wer künftig über Buchungsportale wie Booking oder ähnliche Anbieter eine Reise bucht und von einem Flugausfall betroffen ist, hat Anspruch darauf, neben dem Ticketpreis auch die Buchungsgebühren von der Fluggesellschaft zurückzuerhalten.

Ursprung des Urteils war ein Rechtsverfahren in Österreich. Mehrere Reisende hatten über das Portal Opodo Flüge der Airline KLM von Wien nach Lima in Peru gebucht. Nachdem der Flug annulliert wurde, erstattete KLM von dem Ticketpreis in Höhe von circa 2.050 Euro lediglich 1.950 Euro. Die Differenz von knapp 100 Euro, die der Provision des Buchungsportals entsprach, blieb zunächst aus. Auf die Aufforderung, auch diesen Betrag zu erstatten, widersprach die niederländische Airline. KLM argumentierte, man habe weder Kenntnis von der Buchungsgebühr noch von deren Höhe gehabt und sei daher nicht verpflichtet, für diese Kosten aufzukommen.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, der nun für Klarheit sorgt. In früheren Entscheidungen stellte der Europäische Gerichtshof zwar fest, dass Fluggesellschaften nur dann zur Erstattung verpflichtet waren, wenn ihnen die Höhe der Provision bekannt war. Da die Buchungsgebühr jedoch als fester Bestandteil des Gesamtpreises gilt, gilt sie rechtlich nun als von der Airline genehmigt.
Mit dem aktuellen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof klar: Fluggäste müssen der Erstattung von Provisionsgebühren nicht länger bei verschiedenen Stellen oder Buchungsportalen nachgehen. Im Falle einer Flugannullierung ist die Fluggesellschaft verpflichtet, auch diese Kosten zu erstatten.
Die besten Tipps von reisetopia findet Ihr täglich in unserem Newsletter, aber auch auf Instagram und TikTok. Austauschen könnt Ihr Euch auch in unserer Facebook Gruppe!






