Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Flugzeuge am Flughafen Dortmund dürfen jetzt noch bis 23:30 landen.
Späte Start- und Landungen an Flughäfen sind für Anwohner eine große Geräuschbelastung und führen deshalb oft zu Unmut – so auch in Dortmund. Allerdings ist die Klage nun gescheitert, sodass der Flughafen Dortmund mehr Flexibilität in den Randflugzeiten erhält. Das geht aus einer Pressemitteilung des Flughafens hervor auf Grundlage eines Urteils des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Flughafen Dortmund darf die Randflugzeiten wie geplant ausdehnen
- Verspätete Starts sind bis 22:30 Uhr möglich, verspätete Landungen bis 23:30
- Anwohner hatten erneut aufgrund von Lärmbelästigung und fehlenden Lärmschutzmaßnahmen geklagt
Verspätete Landungen bis 23:30 Uhr
Wie geplant darf der Dortmunder Flughafen seine Randflugzeiten ausweiten. Konkret darf der Airport verspätete Starts bis 22:30 Uhr und Landungen bis 23:00 Uhr durchführen. Verspätete Landungen sind bis 23:30 Uhr möglich. Dabei wurde ein Kontingent für die Randflugzeiten festgelegt von vier täglichen planmäßigen Landungen bis 23:00 Uhr und maximal 16 verspäteten Start- und Landungen im Monat. Die 2. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster bezüglich der Erweiterung der Start- und Landezeiten erwies sich als rechtens.
Anwohner hatten erneut gegen den späten Betrieb und fehlenden Lärmschutz geklagt, nachdem eine Klage vom Januar 2022 bereits erfolgreich war. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte die Genehmigung für die späten Flugzeiten damals als nicht rechtens eingestuft und den Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt, die Fehler zu beheben.
Dies ist nun geschehen und angesichts des Entscheids wurde die abermalige Klage abgelehnt.
Lärmbelastung unter Zumutbarkeitsgrenze
Die gesetzliche Zumutbarkeitsschwelle bei nächtlicher Lärmbelästigung liegt bei 55 Dezibel. Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann brachte Verständnis für die Kläger auf, wies allerdings darauf hin, dass in Dortmund und im angrenzenden Unna der Lärm in den Randgebieten bei gekipptem Fenster lediglich 30 Dezibel betrage.
Die Lärmschutzbelange der Anwohner wurden in der 2. Änderungsgenehmigung berücksichtigt, weswegen der Dortmunder Flughafen nun die Randflugzeiten ausdehnen darf.