Auch in der zweiten Instanz scheitert die Bahn vor Gericht. Somit geht der Streik wie geplant bis morgen Früh um 2 Uhr weiter.
Der ein oder andere hat es heute Morgen sicher schon gespürt – der Bahn-Streik ist angelaufen. Somit ist die Klage der Deutschen Bahn (DB) gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gescheitert, wie die Tagesschau berichtet. Seit heute Morgen um 2 Uhr kommt es zu massiven Einschränkungen auf der Schiene. Allerdings konnte die Bahn doch einen Notfahrplan zusammenstellen, so fvw. Mittlerweile ist auch die Klage in zweiter Instanz gescheitert und der Streik als zulässig erklärt.
Erneut kein Glück vor Gericht
Erst 22 Stunden vor Streikbeginn kündigte die Gewerkschaft einen neuen Arbeitsausstand an. Diese neue Strategie der Kurzfristigkeit zeigte ihre Wirkung und veranlasste die Bahn sogar zu einer Klage. Allerdings erneut vergeblich. Der Eilantrag wurde vom Arbeitsgericht Frankfurt abgelehnt und machte somit den Weg für die nächsten 24 Stunden voller Einschränkungen für Reisende frei. Seitens des Arbeitsgerichts wurde der Streik als “nicht unverhältnismäßig” eingestuft. Den Vorwürfen der Bahn gegenüber der GDL von zu kurzer Vorlaufzeit und rechtswidrigen Forderungen wurde nicht zugestimmt. Auch die Klage in zweiter Instanz am Landesarbeitsgericht in Hessen wurde inzwischen abgewiesen.
Nachdem die DB mit ihrer Klage ein Häuschen weiter gezogen ist, blieb sie auch in Hessen erfolglos. Die durch die GDL angewandte “Nadelstichtaktik” durch Wellenstreiks sei zulässig. Das Gericht sah es nicht als seine Aufgabe, an der Stelle über allgemeine Vorlaufzeiten von Streikankündigungen zu entscheiden. Die Bahn hatte alles versucht, um den Streik zu unterbinden oder zu unterbrechen:
Wir müssen die Entscheidung des Gerichts wohl oder übel akzeptieren.
Florian Weh, Bahnvertreter
Das Gericht sprach sich allerdings für eine formale Schlichtung zwischen DB und GDL aus. Obwohl sich die Gewerkschaft vor diesem Schritt bisher verschlossen hatte, ist diese Maßnahme laut GDL-Vertreter Thomas Schelling “durchaus diskutabel”. Auch die Bahn ist dazu bereit, allerdings ohne Vorbedingungen.
Notfahrplan in Kraft getreten
Trotz Schock durch die Kurzfristigkeit hat die Bahn einen Notfahrplan auf die Beine gestellt, der etwa ein Fünftel des Zugverkehrs aufrechterhält.
Es ist uns gelungen, im Fernverkehr trotz der kurzfristigen Streikankündigung der GDL wieder ein Grundangebot von rund 20 Prozent des üblichen Fahrplans anzubieten.
Sprecherin Deutsche Bahn
Der Personenverkehr wird seit den frühen Morgenstunden bestreikt, erst um 2 Uhr am folgenden Mittwoch nehmen die Lokführer ihre Position im Führerstand wieder ein. Auch nach offiziellem Streik-Ende ist weiterhin mit Einschränkungen auf der Schiene zu rechnen.
Fazit zur gescheiterten Klage und zum angebrochenen Streik
Seit heute Morgen um 2 Uhr kommt es großflächig zu Einschränkungen auf der Schiene. Auch das Hessische Landesarbeitsgericht wies in zweiter Instanz die Berufung der DB ab. Somit wird der Streik regulär fortgesetzt und bis 2 Uhr am Mittwoch andauern. Ob es zu einer formalen Schlichtung kommen wird, bleibt abzuwarten.