Viele Airlines sind schriftlich nur schwer erreichbar. Eine E-Mail-Adresse sucht man auf der jeweiligen Airlines Homepage meist vergebens, obwohl dies nach dem Telemediengesetz vorgeschrieben ist.

Kommt es zu Komplikationen bei einer Flugreise, sollte eine Fluggesellschaft den Kunden unkomplizierte und direkte Kommunikationswege anbieten. Eine eigene E-Mail-Adresse ist demnach Grundvoraussetzung sein. Dennoch verschleiern Airlines diese so gut es geht, während teilweise eine E-Mail-Adresse nicht mal im Impressum vorhanden ist. Dies verstößt ganz klar gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes, wie das Fluggastrechteportal flightright erklärt.

Darum verstecken Airlines ihre E-Mail-Adresse

Viele Fluggesellschaften verschicken gerne Newsletter an ihre eigenen Kunden, jedoch von einer no-reply E-Mail-Adresse. Möchte der Kunde die Airline kontaktieren, wird man häufig auf eine entsprechende Hotline oder ein Kontaktformular verwiesen. Dies hat einen bestimmten Hintergrund. Die Nachweisbarkeit mittels eines Kontaktformulars oder per Telefon gestaltet sich vor Gericht aus Passagiersicht äußerst schwierig.

E-Mail Kontakt
Viele Airlines sind schriftlich schwierig zu kontaktieren

Generell geht es um die Fluggastrechte, die jedem Passagier einer europäischen Airline oder bei einem Abflug aus Europa zustehen. Viele Fluggesellschaften erkennen valide Ansprüche nicht an, nutzen Ausreden, um nicht bezahlen zu müssen und lassen es in vielen Fällen auf einen Gerichtsprozess ankommen. Viele Reisende geben dann entnervt auf, weil sie den Klageprozess gegen eine große Fluggesellschaft scheuen.

Richterhammer
Nur ein Bruchteil der Passagiere klagt gegen eine Airline

Genau darauf spekulieren die Fluggesellschaften und sparen sich so Entschädigungen in einem dreistelligen Millionenbereich.

Diese Airline lassen sich nur schwer per Mail kontaktieren

Im Folgenden findet Ihr eine von flightright erstellte Liste, die zeigt, über welche Kommunikationswege Ihr die entsprechende Airline erreichen könnt.

AirlineE-MailTelefonKontaktformularChat
Lufthansanur im Impressumjajaja
Eurowings
(Discover)
nur im Impressumjajanein
Ryanairjajajaja
EasyJetjajajaja
Austriannur im Impressumjajaja
Swissnur im Impressumjajaja
Emiratesnur im Impressumjaneinja
Air Francenur im Impressumjajanein
British Airwaysnur im Impressumjajaja

Vor allem die Lufthansa Group tritt hier negativ in Erscheinung. Dort ist die E-Mail-Adresse nur im Impressum zu finden und dementsprechend nur sehr schlecht für den Passagier zu finden. Gegen Brussels Airlines erging dieses Jahr sogar eine einstweilige Verfügung diesbezüglich, die von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angestrengt wurde.

Kontaktformular oder E-Mail – ein großer Unterschied

Kommt es zu einem Fall, bei dem die Fluggastrechte anwendbar sind, sollte der Passagier zuallererst die Airline kontaktieren. Wichtig ist hierbei, dass eine Frist seitens des Passagiers gesetzt wird, bis wann die Airline reagieren sollte. Betrifft es Entschädigungszahlungen bei Flugannullierungen oder mehrstündigen Verspätungen, sind in der Regel 14 Tage als angemessen zu betrachten. Streicht Euch die Airline Euren Abendflug und es gibt am selben Tag keine Alternative, kann die Frist zur Buchung eines Hotels für die Nacht auch nur eine Stunde betragen.

Hotelzimmer
Für eine entsprechende Übernachtungsmöglichkeit bei Flugausfall hat die Airline zu sorgen

Vor Gericht bestreiten die Fluggesellschaften immer häufiger den Zugang einer solchen Aufforderung. Hat ein Passagier die Airline mittels eines Kontaktformulars dazu aufgefordert, wird oft behauptet, dass diese Nachricht nicht zugegangen sei. Selbst wenn man eine Empfangsbestätigung erhält, lässt sich im Zweifel seitens des Passagiers nicht nachweisen, was genau im Formular geschrieben wurde. Auch telefonische Aufforderungen bestreiten Airlines regelmäßig wahrheitswidrig mit Nichtwissen. Kontaktiert der Passagier die Airline jedoch per Mail, setzt am besten noch ein Familienmitglied in CC/BCC, lässt sich die Geltendmachung oder Aufforderung einwandfrei nachweisen. Selbst wenn die Airlines gerne etwas anderes behaupten.

Kontakt per E-Mail: eine Praxiserfahrung

Eine Auflistung der E-Mail-Adressen der jeweiligen Airlines hat der auf Fluggastrechte spezialisierte Anwalt Dr. Böse zusammengestellt. In den Fällen, in denen ich selbst eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung verlangt habe, haben bisher nur Aer Lingus, Lot und Condor ohne anwaltliche Unterstützung gezahlt. Gegen Ryanair, Eurowings, Eurowings Discover und Lufthansa war bisher immer eine Klage nötig. Bei Eurowings Discover erhält man beispielsweise eine auto-reply Nachricht, die viele verunsichern könnte.

ew disocver
Man wird wieder auf das Kontaktformular verwiesen

Zudem steht zu Beginn der E-Mail:

Wir können Ihnen auf diesem Weg leider keine Auskunft zu Ihrem Eurowings Discover Flug geben.

Auto-reply Eurowings Discover

Letztendlich kann das dem Passagier aber egal sein. Die Nachricht ist nachweislich in den Einflussbereich der Airline gelangt und es ist unerheblich, ob diese tatsächlich gelesen oder bearbeitet wurde.

Fazit zu dem erschwerten Kontakt der Airlines

Kunden, die ihre Fluggastrechte geltend machen wollen, stehen meist vor dem Problem, wie die Airline genau zu kontaktieren ist. Deswegen sollte man am besten durch Recherche eine geeignete E-Mail-Adresse herausfinden, die Airline zur Zahlung unter Fristsetzung auffordern und kann im Anschluss dann mithilfe eines Rechtsanwalts gegen die Airline klagen. Dass Airlines gerne die eigenen Kontaktmöglichkeiten verschleiern, ist natürlich dem Verbraucher gegenüber nicht Ordnung. Aus diesem Grunde begrüße ich das Vorgehen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen diese schwarzen Schafe vorgeht.

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  • Selten so ein rechtliches Wirrwarr gelesen… Schon mal daran gedacht, dass die Sortierung der Anliegen für die Airlines über ein Kontaktformular mit Auswahlfeldern deutlich leichter ist als bei einer e-Mail Adresse?
    Ansonsten natürlich Schwachsinn, dass eine Nachricht per Kontaktformular mit erhaltener Eingangsbestätigung schlechter nachzuweisen wäre als eine e-Mail. Natürlich kann man als Kunde nicht mehr nachweisen, was im Text stand. Muss man aber auch nicht, Stichwort “sekundäre Darlegungslast”. Hingegen viel Spaß zu beweisen, dass deine e-Mail tatsächlich rausging und versendet wurde..

    • Hallo LHFlyer,

      schade, dass du selbst keine “Argumente” bringst, die deine Position untermauern.
      Hier beispielsweise ein Urteil gegen Condor, dass es der Airline verbietet, die Konsumenten auf ein Kontaktformular zu verweisen.
      https://www.drboese.de/wp-content/uploads/2022/05/LDarmstadtCondorKontaktformular.pdf

      Eine verschickte E-Mail an die Fluggesellschaft, bei der ein Familienmitglied im CC steht, ist natürlich leichter zu beweisen. Hier kann man den Eingang im E-Mail-Account des Familienmitglieds nachweisen. Airlines reden sich immer wieder raus und bestreiten den Zugang der Nachricht, um sich um die Anwaltskosten zu drücken. Vor allem Nachrichten via Kontaktformular verschwinden gerne im Nirgendwo.

      Deswegen sollte man weniger auf Stammtischgerede vertrauen, sondern lieber einen fähigen Anwalt zur Rate ziehen.
      Ich bin auf deine hoffentlich substantiierte Antwort gespannt und wünsche Dir einen schönen Tag.

  • Es gibt aber auch positive Fälle. Ich hatte für den 27.5.22 einen Flug von Wien nach Hamburg mit Austrian gebucht. Der Flug fand zwar statt, aber angeblich wegen zu starkem Wind in Hamburg landeten wir in Hannover. Dort musste dann jeder selbst zusehen, wie er nach Hamburg kommt.
    Meine Frau und ich fuhren per Taxi zum Hbf und kauften ICE-Tickets nach Hamburg. Am 30.5. reklamierte ich per Austrian-Kontaktformular meine verauslagten Euro 114,80 und lud Kopien der Quittungen hoch. Meine Nachricht wurde umgehend bestätigt mit dem Hinweis, dass die Bearbeitung etwas dauern wird. Ich erhielt dann von Austrian immerhin zweimal e-Mails mit Entschuldigungen, dass die Bearbeitung unerwarteterweise etwas länger dauert. Erst am 28.6. wurde ich dann per e-Mail benachrichtigt, dass die 114,80 Euro binnen zwei Wochen überwiesen werden. Man entschuldigte sich nochmals für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Am 1.7. war der Betrag auf meinem Konto.

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