Die BahnCards können für Vielfahrer im Schienenverkehr einige Vorteile bieten, allerdings ist bei sehr seltener Nutzung eine Kündigung angebracht. Wie Ihr die BahnCard schnell und unkompliziert kündigen könnt und welche Fristen Ihr beachten solltet, zeigen wir Euch in diesem Guide!
Inhaltsverzeichnis
Nutzt Ihr die BahnCard nur sehr unregelmäßig bis gar nicht mehr? Solltet Ihr die BahnCard stornieren wollen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Das BahnCard Abo unterliegt nämlich einer Kündigungsfrist, zudem sollte man sich bei jeder BahnCard Variante die unterschiedlichen Regelungen noch mal genau vor Augen führen.
Warum sollte man eine BahnCard kündigen?
Eine Kündigung der eigenen BahnCard kann aus verschiedenen Gründen Sinn ergeben. Wenn Bahntickets nicht mehr oder nur noch selten in Anspruch genommen werden, kann sich das Abo der BahnCard nicht mehr lohnen. Eine Kündigung wäre in diesem Fall angebracht.

Auch die Corona-Krise kann sich beispielsweise auf das Fahrverhalten auswirken, denn aufgrund der Restriktionen und Maßnahmen treten Geschäfts- oder Privatreisen zunehmend in den Hintergrund. Hier nutzen die Rabattvorteile der BahnCard wenig, weswegen man eine Kündigung durchaus in Erwägung ziehen sollte.
Wie kann ich meine BahnCard kündigen?
Die BahnCard lässt sich auf verschiedene Weisen kündigen. Bei der Kündigung muss unbedingt beachtet werden, dass diese schriftlich erfolgt. Zulässig sind:
- Online Formular
- Post
- Fax
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll abschicken, um im Streitfall die Einhaltung der Kündigungsfrist vorweisen zu können.
Per Online Formular
Die BahnCard lässt sich schnell und einfach online kündigen. Auf der Website vom BahnCard Service bietet die Deutsche Bahn ein Online Formular zum Ausfüllen an.
Die Online Kündigung Schritt für Schritt
- Website vom Bahncard Service aufrufen
- Bei “Betreff” unter “Kontakt” “Kündigung Ihrer BahnCard” auswählen
- Im Textfeld einen kurzen Kündigungstext eingeben. Hier ein Beispiel: “Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich fristgerecht meine BahnCard. Ich bitte Sie um eine Versendung der Kündigungsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen”
- Unter “Ihre persönlichen Daten” die Kontaktdaten, die BahnCard-Nummer und die E-Mail-Adresse und anschließend absenden
- Eine Bestätigungs-Mail der Kündigung wird in den nächsten Tagen folgen

Per E-Mail
Als eine andere Variante bietet sich der Kündigungsweg per E-Mail an. Hierfür kann der Kündigungstext mit Angabe der Kontaktdaten sowie der BahnCard-Nummer an [email protected] abgeschickt werden
Per Post
Auch über den Postweg lässt sich die BahnCard einfach kündigen. Das Kündigungsschreiben soll dabei an die folgende Adresse geschickt werden:
Deutsche Bahn Fernverkehr AG
BahnCard Service
60643 Frankfurt am Main
Deutschland
Per Fax
Alternativ lässt sich die BahnCard auch unter folgender Faxnummer kündigen: 01805121998
Welche Kündigungsfristen gelten bei den verschiedenen BahnCards?
Da die BahnCard als Abonnement abgeschlossen wird, erfolgt immer eine automatische Verlängerung, solange keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Für die unterschiedlichen BahnCards gelten verschiedene Regelungen und es müssen zusätzlich weitere Aspekte beachtet werden. Um sich den Kündigungsprozess zu erleichtern, kann man den Dienst aboalarm in Anspruch nehmen, denn so lassen sich Abos einfach und schnell online kündigen.
Im Folgenden zeigen wir Euch, was Ihr bei den verschiedenen BahnCard Versionen beachten müsst.
Kündigung BahnCard 25 und Bahncard 50
Ein Abonnement für die BahnCard hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag sowohl für die BahnCard 25 als auch die BahnCard 50 bindet einen an eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Laufzeitende. Auf der Vorderseite der BahnCard befindet sich der genaue Gültigkeitszeitraum. Ist eine Kündigung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, so verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr.
Kündigung BahnCard 100
Bei der BahnCard 100 gibt es im Gegensatz zu den anderen BahnCard-Versionen eine Ausnahme, denn hier verlängert sich das Abonnement nach einem Jahr nur bis zum Ende des Kalendermonats und kann dementsprechend monatlich gekündigt werden.

Zudem entfällt die Kündigungspflicht bei der BahnCard 100 nach einer Einmalzahlung, denn die Karte verliert nach 12 Monaten automatisch ihre Gültigkeit.
Kündigung Probe BahnCard, My Bahncard, Partner- und Zusatzkarten
Auch für die My BahnCard gilt die Kündigungsfrist von sechs Wochen. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich auch bei dieser Variante das Abo um ein weiteres Jahr. Bei einer Probe BahnCard, die drei Monate getestet werden kann, muss ebenfalls eine Kündigung erfolgen, da sich das Abo auch um ein weiteres Jahr verlängert.

Neben der BahnCard verfügen einige Kunden der Deutsche Bahn auch über eine Partner- und Zusatzkarte. Nach der Kündigung der BahnCard fallen diese Abonnements mit der Hauptkarte weg. Erfolgt jedoch nur eine Kündigung der Partner- oder Zusatzkarte, so läuft das Abo der Hauptkarte, nämlich der BahnCard weiter. Auch hier ist man an die Kündigungsfrist von sechs Wochen gebunden.
Fazit zur BahnCard Kündigung
Sollte eine BahnCard seinen Nutzen verlieren, wäre es angebracht das Abonnement bei der Deutschen Bahn zu kündigen. Schließlich gibt es neben den BahnCards noch weitere Wege, günstig an Bahntickets zu kommen. Die Kündigung ist auf verschiedenen Wegen möglich, doch die Kündigung muss immer in Textform erfolgen. Des Weiteren empfiehlt es sich nach einer schriftlichen Bestätigung der Kündigung zu bitten, um sich im Falle eines Streitfalls auf die Einhaltung der Kündigungsfrist zu berufen. Für die verschiedenen Varianten der BahnCard gelten unterschiedliche Kündigungsfristen, die man unbedingt einhalten sollte. Einzig und allein bei der BahnCard 100, nach der erfolgten Einmalzahlung, fällt die Kündigungspflicht weg, da diese Karte nach Ablauf von 12 Monaten ihre Gültigkeit verliert.
Die Kündigung muss schriftlich an den BahnCard Service der Deutschen Bahn erfolgen.
Das Kündigungsschreiben kann über das Online-Formular, per Post, per E-Mail, sowie per Fax eingereicht werden.
Grundsätzlich muss bei der BahnCard eine Kündigungsfrist von sechs Wochen eingehalten werden. Eine Ausnahme stellt die BahnCard 100 dar.