Der ein oder andere Teilnehmer des Vielfliegerprogramms Miles & More dürfte sich bereits die Frage gestellt haben, ob die Möglichkeit besteht, gesammelte Miles & More Meilen verkaufen zu können. Doch geht das wirklich und was muss man beachten?

Im Internet stößt man hin und wieder auf Portale, die anbieten, gesammelte Meilen in Bargeld umzuwandeln. Ob der Verkauf von Miles & More Meilen jedoch wirklich erlaubt ist, haben wir in diesem Beitrag näher beleuchtet – auch um Euch vor bestimmten Angeboten zu warnen!

Das sagen die Miles & More Teilnahmebedingungen

Aus den Teilnahmebedingungen des Miles & More Vielfliegerprogramms geht deutlich hervor, dass die Meilen und das Meilenkonto nicht auf Dritte übertragbar sind. Weiterhin ist der Verkauf, der Tausch sowie das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Meilen an Dritte untersagt.

Die Meilen und das Meilenkonto sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Meilen an Dritte sind untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Meilen und der Ankauf von Meilen von Teilnehmern oder Dritten sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Meilen. Abweichende Regelungen werden ausdrücklich in den Miles & More Kommunikationsmedien bekannt gegeben.

Miles & More Teilnahmebedingungen Abschnitt 2.1.3

Aus den Teilnahmebedingungen des Vielfliegerprogramms wird also der Verkauf von Miles & More Meilen eindeutig untersagt. Sollte ein Teilnehmer seine Miles & More Meilen verkaufen, so verstößt dieser eindeutig gegen die Teilnahmebedingungen. Doch wie steht es nun um die Portale, die den Verkauf von Miles & More Meilen anbieten?

Auf einigen Portalen wird mit Ankauf von Meilen geworben
Auf einigen Portalen wird mit Ankauf von Meilen geworben

Da die Teilnahmebedingungen des Miles & More Vielfliegerprogramms den Verkauf untersagen und zusätzlich technische Hürden den direkten Verkauf von Miles & More Meilen verhindern, versuchen solche Portale, diese Hürden zu umgehen. Die Portale nutzen die Miles & More Meilen des Verkäufers und treten als Vermittler auf, um mit den gekauften Meilen Prämienflüge für ihre Kunden zu buchen. Auch dieses Vorgehen ist bei den meisten Vielfliegerprogrammen untersagt und es dürfen nur Prämienflüge vom Teilnehmer für Dritte gebucht werden, zu denen dieser eine persönliche Beziehung hat. Hierbei darf jedoch ebenfalls kein Geldaustausch erfolgen. In den Teilnahmebedingungen heißt es dazu:

Prämiendokumente, insbesondere Prämientickets, können ausschließlich an Personen zu deren eigener Nutzung verschenkt werden, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht jedoch in andere Prämien oder Geldbeträge umgetauscht werden.

Im Übrigen sind der Verkauf, der Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämiendokumenten an Dritte untersagt. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Prämiendokumenten, der unberechtigte Erwerb sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Prämiendokumenten. Miles & More Gutscheine und eVoucher gelten als Prämiendokumente im Sinne dieser Ziffer 2.4.8.

Miles & More Teilnahmebedingungen Abschnitt 2.4.8

So urteilt der Bundesgerichtshof

Sollte ein Teilnehmer des Miles & More Vielfliegerprogramms dabei erwischt werden, kann es zur Folge haben, dass die Prämienflüge storniert und dem Teilnehmer sein Status entzogen sowie dieser vom Vielfliegerprogramm ausgeschlossen wird. Dies ist beispielsweise einem Mitglied im Jahr 2014 passiert, der aufgrund der Weitergabe von Prämientickets von der Lufthansa aus dem Vielfliegerprogramm geworfen wurde. Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Teilnahmebedingungen bezüglich des Verkaufs, Tausch oder sonstige Weitergabe des Miles & More Vielfliegerprogramms rechtens sind.

Zuvor hatte der Teilnehmer unter Einlösung seines Meilenkontos Prämientickets im Wert von 3.000 Euro in die USA und zurück auf den Namen eines Dritten gebucht. Daraufhin wurde ihm der Vielfliegerstatus entzogen, sowie der Miles & More Teilnahmevertrag fristlos gekündigt und das zu Recht, wie der Bundesgerichtshof damals entschied.

Der Verkauf von Miles and More Meilen ist untersagt
Der Verkauf von Miles and More Meilen ist untersagt

Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Missbrauch behalten sich die Betreiber das Recht vor, die Prämiendokumente zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern. Das Recht zur Kündigung gem. Ziffer 3 sowie das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt. Betrifft der Missbrauch ein Prämienticket, behalten sich die Betreiber darüber hinaus vor, im Falle einer Beförderung den tatsächlichen Ticketpreis in Euro nachzukalkulieren und diesen dem gegen Ziffer 2.4.8 verstoßenden Teilnehmer zu berechnen. Bereits für das Prämienticket abgezogene Prämienmeilen werden bei einer Nachberechnung und nach vollständiger Bezahlung dem Meilenkonto des Teilnehmers wieder gutgeschrieben.
 
Für den Fall, dass unter von dem Teilnehmer zu vertretendem Einsatz missbräuchlich erworbener Prämienmeilen (vgl. Ziffer 2.1.3) Prämien abgerufen werden, behalten sich die Betreiber vor, statt des zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages Schadensersatz zu verlangen, soweit der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Prämienmeilen zum Abruf der Prämie nicht ausreicht. Dieses Recht behalten sich die Betreiber auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist. Dem Teilnehmer bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Miles & More Teilnahmebedingungen Abschnitt 2.4.11

Miles & More Meilen verkaufen – die Alternativen

Auch wenn man Miles & More Meilen nicht verkaufen darf, gibt es einige offiziell erlaubte Alternativen, auf die man zurückgreifen kann.

Meilen gegen eine Gebühr übertragen – geht das?

Von Mitte 2019 bis 2023 war es möglich, die Miles & More Meilen zu anderen Teilnehmern gegen eine Gebühr zu transferieren. Bei dem Transfer von Miles & More Meilen muss jedoch beachtet werden, dass dies nur in bestimmten Grenzen erlaubt war. Es durften nur mindestens 1.000 Meilen und maximal 35.000 Meilen pro Jahr übertragen werden. Der Transfer konnte zudem nicht rückgängig gemacht werden und kam mit einer Gebühr von einem Cent je Meile einher. Konkret mussten also bei 1.000 Meilen 10 Euro und beim Maximum von 35.000 Meilen 350 Euro gezahlt werden. Leider ist diese Option mittlerweile nicht mehr verfügbar.

Die Miles and More App bietet nützliche Funktionen
Die Miles and More App bietet nützliche Funktionen

Die Zusammenarbeit zwischen Miles & More und Payback ermöglicht eine interessante Option für Teilnehmer beider Programme. Nutzer können ihre gesammelten Payback-Punkte in Miles & More Meilen umwandeln, wobei das Umtauschverhältnis bei 1:1 liegt. Dies bedeutet, dass jeder Payback-Punkt in eine Miles & More Meile umgewandelt wird. Während besonderer Aktionen kann dieses Umtauschverhältnis sogar um bis zu 30 Prozent verbessert werden, was den Transfer zusätzlich attraktiv macht. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Transfer nur von Payback zu Miles & More möglich ist und nicht umgekehrt.

Mit Meilen für Dritte buchen

Miles & More erlaubt offiziell das Buchen von Prämientickets für Menschen, zu denen der Teilnehmer eine gegenseitige Beziehung hat. Auf der Miles & More Internetseite kann die entsprechende Option „Ich buche für eine andere Person aus meinem Verwandten-, Freunde- oder Bekanntenkreis” ausgewählt werden. Somit kann der Teilnehmer die Prämientickets für Freunde, Verwandte und Bekannte buchen, auch wenn es in der Praxis nicht immer ersichtlich ist, ob eine gegenseitige Beziehung zwischen dem Miles & More Teilnehmer und dem Passagier besteht.

Nutzung des Miles & More Meilenpooling

Seit Mai 2018 ist es zudem erlaubt über das sogenannte Miles & More Meilenpooling die Meilen mit insgesamt bis zu zwei Erwachsenen sowie fünf Kindern gemeinsam Meilen zu sammeln und einzulösen. Hierbei werden zwar besonders Familien angesprochen, jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass zwei befreundete Erwachsene zusammen sammeln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Meilenpooling virtuell erfolgt und die Meilen auf dem Konto des ursprünglichen Inhabers verbleiben. Dementsprechend unterliegen die gesammelten Meilen immer noch der Verfallsregelung von 36 Monaten nachdem diese gesammelt wurden. Somit macht das Meilenpooling eher Sinn, wenn der Pool-Partner die Miles & More Meilen auch innerhalb dieses Zeitraums einlösen möchte. Auch innerhalb des reisetopia Teams nutzen einige das Meilenpooling, um gemeinsam mit dem Lebenspartner Meilen zu sammeln.

Meilenpooling erlaubt das gemeinsame Meilensammeln
Meilenpooling erlaubt das gemeinsame Meilensammeln

Wichtig ist hierbei, dass der Meilenschutz durch einen Status oder die Miles & More Kreditkarte nicht auch für die Meilen des anderen Pool-Mitglieds gelten.

Miles & More Meilen in Gutscheine umtauschen

Zwar lassen sich Miles & More Meilen nicht auszahlen, dennoch bietet sich eine weitere Alternative zum Verkauf von Meilen, nämlich das Umwandeln der Meilen in Gutscheine. Über den Miles & More Kooperationspartner cadooz, können diese Gutscheine mit einer recht großen Auswahl an Partnern, wie Ikea oder Cyberport erworben werden. Ab 3.000 Miles & More Meilen kann man einen Gutschein erhalten, der einen Wert von 10 Euro hat, was einem Gegenwert von 0,33 Cent pro Meile entspricht und damit ein wirklich schlechter Gegenwert für die Meilen ist. Alternativ können die Meilen auch im Lufthansa Worldshop gegen verschiedenste Prämien eingetauscht werden, jedoch gibt es auch hier keinen besonders guten Gegenwert für Eure Meilen. Mehr zu den attraktivsten Einlösungen bei Miles & More haben wir bereits in einem Guide zum Wert von Miles & More Meilen erklärt.

Fazit zum Verkauf von Miles & More Meilen

Laut den Teilnahmebedingungen ist der Verkauf von Miles & More Meilen an Dritte nicht erlaubt. Dennoch gibt es einige Alternativen, mit denen die „überflüssigen“ Meilen ihren Zweck vor dem Verfall doch noch erfüllen können. So können beispielsweise Prämienflüge für Verwandte und Freunde gebucht, oder die Meilen in Gutscheine eingetauscht werden. Doch auch der Gegenwert spielt bei der Umwandlung der Meilen in Gutscheine eine große Rolle, denn hier ist nur mit einem niedrigen Gegenwert pro Meile zu erwarten. Daher dürfte sich die Buchung von Prämienflügen für Familie, Freunde und Bekannte als die beste Alternative zum Verkauf darstellen.

Ist der Verkauf von Miles & More Meilen erlaubt?   +

Die Teilnahmebedingungen des Vielfliegerprogramms untersagen den Verkauf von gesammelten Meilen.

Welche Alternativen zum Verkauf von Meilen gibt es?   +

Als Alternative bietet sich die Buchung von Prämienflügen für Verwandte und Freunde, das Umwandeln der Meilen in Gutscheine sowie das Meilenpooling an.

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