Am Abend des 24. Juni 2021 beschließt der Deutsche Bundestag eine Verlängerung der coronabedingten Einreisebeschränkungen auch über das Ende der Pandemie hinaus.
Seit nun mehr als einem Jahr befindet sich Deutschland sowie alle Länder weltweit in einer nicht enden wollenden Ausnahmesituation. Das Coronavirus brachte dabei so einige Beschränkungen und Verbote im alltäglichen Leben, aber auch striktere Grenzkontrollen und Einreisebeschränkungen mit sich. Während die alltäglichen Beschränkungen allmählich gelockert werden und eine normalere Situation im Sommer absehbar ist, fasst der Bundestag am gestrigen Abend einen einschneidenden Beschluss. Demnach sollen die aktuellen Reisebeschränkungen und Einreiseregelungen auch nach Ende der Pandemie gelten, wie die Tagesschau berichtet.
Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Der 25. März 2020 gilt als offizieller Start der immer noch andauernden Pandemielage, denn an diesem Tag wurde erstmals eine epidemische Lage innerhalb Deutschlands festgestellt. Verlängert wurde dieser Status vorerst bis Ende September, ohne dabei zu wissen, wie sich das Infektionsgeschehen bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem auch im Hinblick auf die Delta-Mutation entwickelt. Diese bereitet derzeit der portugiesischen Regierung und den Einwohnern Lissabons große Sorge. Bereits in den vergangenen Tagen fordert Merkel aus diesem Grund einheitliche EU-Regelungen hinsichtlich der Einreise aus Virusvariantengebieten.
Um die Situation auch über ein mögliches “offizielles” Ende der Pandemie hinaus weiterhin unter Kontrolle halten zu können, beschließt der Bundestag gestern Abend eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Diese ermöglicht es dem Bund, noch ein Jahr über ein Corona-Ende hinaus, die bisherigen Einreisebeschränkungen gelten zu lassen. Der Bund wird somit bemächtigt, Regelungen zu Einreisebestimmungen ebenso wie zu Quarantäne- und Testpflichten nach eigenem Ermessen zu ändern.
Damit benötigt der Bund auch über das Ende der Pandemie hinaus, nicht die Einwilligung des Bundesrates zu Veränderungen der Einreisebestimmungen. Dieser neuste Beschluss ist sicherlich besonders für die Tourismusbranche eine einschneidende Nachricht, denn obwohl sich aktuell über weitere Lockerungen gefreut werden kann, stellen die weiterhin strikten Einreisebestimmungen eine Hürde dar, die vor möglichen Reisen abschrecken kann. So möchten beispielsweise knapp 48 Prozent der Deutschen nicht das Land für einen Sommerurlaub verlassen – die Angst vor einer anschließenden Quarantäne sei zu groß, wie eine repräsentative Umfrage im März ergeben hat.
Auch seitens einiger Parteien wird die Änderung des Infektionsschutzgesetzes kritisch betrachtet. So werden die Planungen zu anhaltenden Änderungen der Einreisebestimmungen sogar als Eingriffe in die menschlichen Grundrechte bezeichnet, die beispielsweise von der FDP und den Linken nicht für gutgeheißen werden.
Fazit zur Verlängerung der Einreisebeschränkungen
Damit die Entwicklung der Infektionszahlen auch nach einem künftigen Ende der Pandemie unter Kontrolle gehalten werden kann, beschließt der Bund gestern Abend eine Verlängerung der Einreisebestimmungen. Diese sollen auch ein Jahr über ein Pandemieende hinaus gelten – sicherlich besonders für die Tourismusbranche eine einschneidende Nachricht. Während diese bereits auf eine schnelle Rückkehr zum Vorcoronaniveau im Reiseverkehr hofften, wird dies mit den neusten Änderungen deutlich erschwert.
Es ist unglaublich wie immer weiter unser Leben durch die Politik beschränkt wird und sowas schimpft sich Demokratie. Alles sehr bedenklich was gerade mit unseren Rechten und Freiheiten passiert, auch für Folgeszenarien.
Das ist sehr bitter fuer alle die gern reisen. Offensichtlich will man nach wie vor Reisende per se kriminalisieren. Es kommt aber eben immer auf die Art und Weise des Reisens an, nicht, dass man reist. Da gibt es von kontaktarm bis Massenziel alles, mit grossen Unterschieden wohlbemerkt. Eigenverantwortung lehnt die Bundesregierung ab. Das ist eine deprimierende Erkenntnis.
Ich weiß ja nicht wie ihr so tickt, aber ich habe weniger Angst vor der Quarantäne als davor, mich und die meinen anzustecken, so lange wir noch nicht vollständig geimpft sind.
Was die Grundrechte angeht, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass sie nicht absolut gelten, sondern in begründeten Fällen durch Gesetz eingeschränkt werden können – das Grundrecht des einen (Reisefreiheit) hört da auf, wo höherwertigen Recht (auf Leben) von anderen beeinträchtigt ist.
Leider haben Sie von der Entstehung der Grundrechte keine Ahnung. Sie sind nicht dafür konzipiert, dass der Staat ein Grunrecht gegen das andere abwägen darf, sondern der Schutz des einzelnen Bürgers gegen Eingriffe des Staates.
Und ja, sie können nach GG durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Gedacht haben die Gründerväter und Gründermütter des GG an den V-Fall, nicht an eine Krankheit. Allerdings wie dieses Gesetz zustandegekommen ist und v.a. mit welcher Grundlage, entbehrt jeder sozialen, gesellschaftlichen, politischen und sachlichen Logik und selbst jeder wissenschaftlicher Evidenz.
Die Grundrechte sind nicht entstanden, sondern sozusagen dem Menschen immanent, folgend aus dem Menschenbild (mindestens) des Humanismus und der Aufklärung.
A propos keine Ahnung, hättest du jemals das Grundgesetz (oder mutmaßlich irgendeine andere Verfassung auf diesem Planeten) gelesen, anstatt irgendein dummes Zeug nachzuplappern, wüsstest du, dass es zu jedem Grundrecht (mit Ausnahme der Würde des Menschen) einen Gesetzesvorbehalt gibt, der zB von den Erschaffen des Grundgesetzes ausdrücklich gewollt ist. Kurz gesagt, das freie Ausleben deiner Persönlichkeit hört da auf, wo du das Recht eines Anderen verletzt, indem du ihn zB beraubst oder tötest.
Ansteckende Krankheiten waren früher ein noch viel größeres Problem als heute, und selbstverständlich hat es schon immer (zuletzt selbstverständlich demokratisch legitimierte) Regeln zum Infektionsschutz gegeben.
Puh, da weiß man gar nicht, wo man anfangen soll. Auch wenn das hier vermutlich nicht die passende Plattform ist, hier ein Versuch:
1. In Hinblick auf die (N-)Etikette ist es unhöflich, ungefragt zu duzen.
2. Ich kann Sie beruhigen. Das GG und auch andere Verfassungen habe ich nicht nur einmal gelesen und v.a. studiert. Auch beruflich habe ich damit und deren Geschichte zu tun.
3. Leider gehen Sie nicht auf die Punkte ein. Dass Grundrechte eingeschränkt werden können nach dem GG, sagte ich bereits und dem habe ich keineswegs widersprochen. Dennoch bleibt die Frage, wie bzw. auf welcher Grundlage dieses einschränkende Gesetz (genauer: die Änderungen) zustande gekommen ist. Und das ist mehr als fraglich und bedenklich.
4. Zudem: in der Franz. Revolution und auch nach 1945 bestand der Sinn der Grundrechte nicht darin, Grundrechte von Bürgern gegeneinander abzuwägen, sondern die Bürger vor staatlichen Maßnahmen zu schützen, um das zu verhindern, was vor 1945 geschehen ist, auch wenn Sie es leugnen. Daher ist die Frage, ob ein einschränkendes Gesetz im Einklang mit dem urprünglichen Sinn steht, mehr als berechtigt, auch wenn es verfassungsgemäß geschehen darf. Das war der Punkt.
5. Ja, das Infektionsschutzgesetz hat es schon vor Corona gegeben. Hat auch niemand bestritten. Abgesehen vom V-Fall (Art. 12a) ist eine Pandemie o.Ä. als Grund für die Einschränkung aber nicht im GG aufgeführt. Zudem umfasste das Infektionsschutzgesetz bei weitem nicht die Befugnisse wie jetzt. In einer Demokratie muss es erlaubt sein, das zu diskutieren.
5. “Kurz gesagt, das freie Ausleben deiner Persönlichkeit hört da auf, wo du das Recht eines Anderen verletzt, indem du ihn zB beraubst oder tötest.” Das Original lautet folgendermaßen:
“Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”
Hier steht nicht Recht auf Gesundheit, so wie Sie es offenbar interpretieren. Inwieweit das Recht auf freie Entfaltung (in unserem Kontext ist ja das Reisen gemeint), die Rechte anderer verletzt, ist also fraglich und wird gerichtlich entschieden werden müssen. Die (subjektive) Angst stellt jedoch keinen ausreichenden Grund dar. Ihr Zitat: “aber ich habe weniger Angst vor der Quarantäne als davor, mich und die meinen anzustecken,…”.
6. Und schließlich: Sie widersprechen sich selbst. Zuerst sagen Sie, die Grundrechte seien nicht entstanden, dann sprechen Sie aber doch von den “Erschaffern”. Aber auch abgesehen davon: auch Verfassungen sind Konstrukte, die der Mensch (in der Tat in Zeiten der Aufklärung z.B. gegen den Absolutismus) hervogebracht hat. Die Grundrechte sind daher nicht dem Menschen “immanent”, sondern sie sind es nach der Auffassung und dem Konsens mancher Gesellschaften. Es handelt sich also in der Tat um ein “Menschenbild”, ein Gedankenkonstrukt, einen Wertekanon, den manche Mensch auch rechtlich manifestiert haben. Daher sind die Grundrechte nicht universal, von Natur oder Gott gegeben. Somit haben sich auch nicht alle menschliche Gesellschaften auf dieses Konsens geeinigt. Das müssen sie auch nicht – egal, wie moralisch falsch wir das finden.