Wie der Gesundheitsminister Spahn am heutigen Tage mitteilte, müssen sich bereits ab diesem Samstag alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten auf das Coronavirus testen lassen.

Aktuell müssen Reisende bei der Rückkehr aus Risikogebieten entweder in 14-tägige Quarantäne oder einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, um diese zu umgehen. Doch schon länger wurde über eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten diskutiert, erst kürzlich dann sogar bestätigt. Wann diese genau kommen sollte, war unklar – bis heute.

Tests werden für alle Einreisenden kostenlos sein

Denn bei einer Pressekonferenz am heutigen Freitag in Berlin gab Spahn bekannt, dass die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten ab Samstag in Kraft treten werde. Dabei gab er zudem zu verstehen, dass er sich darüber bewusst sei, dass die Testpflicht “ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen ist”, er dies aber als “gesamtgesellschaftlich vertretbar” und deswegen als “zumutbar” sehe.

Weiterhin appellierte er an die Bürger, dass man aktuell Verantwortung für alle trage, denn eine unentdeckte Infektion mache schon einen Unterschied. So gab es bereits seit letztem Samstag die Möglichkeit für Einreisende aus dem Ausland sich freiwillig auf das Virus testen zu lassen. Kosten fielen dafür nicht an und der Test sollte innerhalb von 72 Stunden vorliegen.

Pyramids of Gizeh with Sphinx 4
Abgesehen vom Verkehr war der Trip nach Ägypten einmalig

Auch die verpflichtenden Tests für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten sollen weiterhin kostenfrei sein, bezahlt werden sollen diese aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Die Entscheidung die Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten und Nicht-Risikogebieten kostenfrei zu gestalten, verteidigte Spahn deutlich. Er betonte, dass viele Reisende sich ihren Urlaub hart erarbeitet hätten, selbst wenn sie einen Urlaub im Risikogebiet verbringt.

Von der Debatte ‘Wer sich einen Urlaub leisten kann, kann sich auch den Test leisten’, halte ich nichts. […] Wir dürfen die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage werden lassen.

Jens Spahn, Gesundheitminister

Verweigerung der Tests soll 25.000 Euro kosten

Um die Testpflicht durchzusetzen, soll es auch ein Bußgeld geben, wie Spahn berichtete. Die Summe ist nicht ganz unbeträchtlich, denn für eine Verweigerung des Tests sollen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro anfallen.

Frankfurt Flughafen/Airport Terminal 2
Bild: Fraport

Um die Tests durchzuführen, sollen weitere Teststationen an Flughäfen kommen. Erst letzte Woche hatten wir darüber berichtet, dass alle Flughäfen in Berlin sowie auch viele in Bayern und NRW Testzentren eingerichtet haben. In Frankfurt findet man ein solches schon länger vor. Teststationen soll es jedoch nicht nur bei Flughäfen geben, auch bei der Einreise mit der Bahn oder dem Auto sollen Testmöglichkeiten bereitgestellt werden.

Neue Risikogebiete könnten jederzeit hinzukommen

Die Risikogebiete werden weiterhin vom Robert Koch-Institut (RKI) bestimmt und sind auf einer Liste einsehbar. Nachdem erst kürzlich vier Provinzen in der Türkei von dieser Liste genommen wurden, sind jedoch in der EU Luxemburg und drei spanische Regionen hinzugekommen. Insgesamt orientiert sich das RKI dabei weiterhin an den Kennzahlen der letzten sieben Tagen. Gab es mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner, wird die Region bzw. das Land auf die Liste der Risikogebiete aufgenommen.

Spanien Strand Schirme Meer

Da aktuell die Situation sehr volatil ist und die Zahlen in bestimmten Ländern wieder ansteigen, ändert sich diese Liste immer häufiger. Der Anstieg der Infektionen ist laut Spahn aber nicht nur auf Ansteckungen im Inland zurückzuführen, sondern eben auch auf Reiserückkehrer. Nicht zu vernachlässigen sei jedoch auch, dass in den vergangenen Tagen mehr Corona-Tests als zuvor durchgeführt wurden.

Spahn betonte, dass der Anstieg der Infektionen sowohl auf Ansteckungen im Inland als auch auf Reiserückkehrer zurückzuführen sei. Teilweise sei dies auch die Konsequenz davon, dass in den vergangenen Tagen mehr Corona-Tests durchgeführt wurden.

Fazit zur Testpflicht für Reiserückkehrere aus Risikogebieten

Es war bereits jedem Bürger in Deutschland bewusst, dass eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten kommen werde. Dass diese bereits diesen Samstag in Kraft tritt, ist für den ein oder anderen doch überraschend schnell. Es bleibt somit zu hoffen, dass durch die Testpflicht für Rückkehrende aus Risikogebieten das Virus weiter eingedämmt werden kann. Was haltet Ihr von der Testpflicht?

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autorin

Lena Goller ist COO bei reisetopia und seit Februar 2020 Teil des Teams sowie der Geschäftsführung. Auch, wenn sie im Sommer 2021 die Redaktionsleitung übergeben hat, schreibt sie weiterhin noch gerne über ihre luxuriösen Reiseerlebnisse, ansonsten fokussiert sie sich primär auf operative Prozesse sowie ihr Lieblingsthema: das Affiliate Marketing.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • Andrea
    Personen die freiwillig in ein Risikogebiet fliegen oder das während des Urlaubs dazu
    erklärt wird sollten trotz dem Test 14 Tage auf eigene Kosten in Quarantäne! So ist es z.B. in Großbritannien! Wenn die Person sich z. B. am Flughafen oder bei einem Passagier in der Maschine angesteckt hat ist das Ergebnis sicher nicht beim Ankommen schon positiv! Wenn z.B. nach 10 Tagen die Krankheit ausbricht sind schon wieder viele angesteckt und tragen das Virus weiter!
    Wer 2 Wochen in ein Risikogebiet fliegt sollte gleich 4 Wochen Urlaub nehmen, denn in dem Fall muss der Arbeitgeber auch keine Krankmeldung wegen Quarantäne akzeptieren! In dem Fall überlegt sich sicher der ein oder andere ob er ins Risikogebiet fliegt!

  • Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass die Testpflicht alles andere als “gesamtgesellschaftlich vertretbar ist”, und vielmehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegen geltendes deutsches Grundrecht verstößt und mit Sicherheit v or den obersten Gerichten negativ ausgehen wird – so wie die vielen Klagen im Zuge des Lockdown die Verfassungswidrigkeit bestätigt haben. Irgendwann ist dann mal wieder gut mit dem Wahn.

  • Wichtig ist es, die Landesverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu kennen. So muss – beispielsweise in Hessen – zusätzlich zum Test auch ein ärztliches Attest vorzuweisen sein. Beides muss auf Verlangen einer Behörde im Besitz des Rückkehrers sein. Es reicht also nicht aus, nur den Test zu machen. Beides kann man gegen eine Gebühr am Frankfurter Flughafen machen. Ansonsten am nächsten Werktag zum Hausarzt und sich dort ein Attest ausstellen lassen.
    Durch die Einreise aus einem Risikogebiet werden die persönlichen Daten an das Gesundheitsamt und die Ordnungspolizei gemeldet….

Alle Kommentare anzeigen (1)