Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Reiseveranstaltern alle Kunden zu Kreditoren machen – und damit das juristische Rückwirkungsverbot umgehen. Dies ist in vielerlei Hinsicht der falsche Schritt, zumal es andere Mittel gibt, die darbende Branche zu retten.

Das Coronavirus sorgt in ganz Deutschland für eine nie dagewesene Situation. Besonders stark betroffen ist davon die Reisebranche, denn an Reisen mag derzeit niemand denken. Es ist entsprechend absolut nachvollziehbar, dass über Staatshilfen und verschiedene Ideen zur Unterstützung der Branche nachgedacht wird. Auf Druck der Reiselobby hat sich die Bundesregierung allerdings zu einem falschen Schritt hinreisen lassen: Für alle vor dem 8. März 2020 sollen vorbehaltlich entsprechender Anpassungen des EU-Rechts nur noch Gutscheine statt Erstattung angeboten werden.

Verbraucher werden zu ungesicherten Kreditoren der Airlines

Es steht außer Frage, dass die Anbieter von Pauschalreisen genauso wie Fluggesellschaften in der aktuellen Situation Millionen oder gar Milliarden verlieren – jeden Monat. Es ist genauso richtig, dass eine Erstattung aller bereits eingegangen Kundenzahlungen die meisten Anbieter in die Insolvenz führen würde. Doch das ist kein Grund, um die geltende Rechtslage nachträglich zu beugen und damit Verbraucher unfrewillig zu Kreditoren der Fluggesellschaften und Pauschalreiseanbieter zu machen. Doch es wird noch schlimmer: Im Beschluss der Bundesregierung ist zwar bei Pauschalreisen eine Insolvenzabsicherung vorgesehen, ggf. durch eine staatliche Garantie, nicht aber bei Fluggesellschaften.

Lufthansa a320

Das würde konkret bedeuten, dass Verbraucher nicht nur einen temporären Kredit an die Airlines geben, dieser wäre auch nicht besichert. Gerade in Zeiten, in denen die Zukunft von Fluggesellschaften so unsicher ist wie nie zuvor, ist dies absolut inakzeptabel. Ein Kredit mit Insolvenzabsicherung mag zumindest mit einem Blick auf die schwierige Lage der Branche noch irgendwie nachvollziehbar, doch ohne Absicherung durch den Staat würden Verbraucher auf einmal zu einer spekulativen Anlage in eine Airline gezwungen, ohne dies zu wollen. Diese “Anleihe” würden Passagiere ohne eine vorzeitige Einlösung für einen Flug laut dem Beschluss zwar nach dem 31. Dezember 2021 ausgezahlt bekommen, doch ob alle Fluggesellschaften dann überhaupt noch existieren, steht in den Sternen.

Warum aus moralischen Gründen ein Verzicht auf die Forderung zugunsten eines Gutscheins dennoch der richtige Weg sein könnte, habe ich in einem anderen Beitrag argumentiert.

Härtefallklausel könnte zu bürokratischem Monster werden

Die Bundesregierung sieht in ihrem Beschluss unter anderem auch eine Härtefallklausel vor. Sofern ein Gutschein statt einer Erstattung nicht zumutbar ist, muss das Geld innerhalb der üblichen Fristen von sieben bis vierzehn Tagen zurückgezahlt werden. Doch die Härtefallklausel wirkt in dieser Situation fast ein wenig fehl am Platz: Muss ein Verbraucher nun nachweisen, dass er keinen Kredit an eine Fluggesellschaft vergeben kann, obwohl er das sowieso nicht will? Wie genau soll ein solcher Nachweis überhaupt aussehen und wie will der Gesetzgeber bestimmten, was wirklich ein Härtefall ist?

Die Zahl der Härtefälle könnte in der aktuellen Situation nämlich deutlich größer sein, als sich das Corona-Kabinett das möglicherweise gedacht haben könnte. Zwar ist es sicher richtig, dass die gebuchte Reise ansonsten ja stattgefunden hätte und Verbraucher das Geld sowieso nicht zwingend für ihren Lebensunterhalt gebraucht hätten – doch das war vor der Coronakrise. Diese ist nämlich eben nicht nur für die Fluggesellschaften und Veranstalter existenzbedrohend, sondern auch für viele Verbraucher.

Ist ein Härtefall also jeder, der Einnahmeeinbußen hinnehmen muss? Ist ein Härtefall jeder, der in Kurzarbeit muss? Ist ein Härtefall jeder, der seinen Arbeitsplatz verliert? Möglicherweise gibt es so viele Millionen Härtefälle, die dann jeweils teuer und gesondert geprüft werden müssen. Wer dieses bürokratische Monster stemmen soll, ist völlig unklar. Eine sinnvolle Definition zu finden, erscheint zudem enorm kompliziert, denn das Coronavirus sorgt eben dafür, dass sehr viele Menschen auf einmal dringend auf Geld angewiesen sind – und eben nicht nur die Reisekonzerne.

Rückwirkende Änderung der Rechtslage zerstört das Vertrauen

Genauso schlimm wie die Sache selbst ist allerdings auch der Vertrauensverlust in das geltende Recht. Jeder Verbraucher kann verstehen, dass in der Coronakrise Hilfen für Fluggesellschaften und auch für Reiseanbieter notwendig sind. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass die Rechtslage einfach nachträglich ausgehebelt werden sollte. Im deutschen Recht gibt es genauso wie im EU-Recht ein sogenanntes ein Verbot von echter Rückwirkung von Gesetzen – auch im Zivilrecht. Genau dies könnte in dieser Situation allerdings der Fall sein, denn die Rechtslage beim Vertragsabbruch sah ganz klar eine vollständige Erstattung bei einer Absage der Reise seitens der Airline oder des Veranstalters – auch bei höherer Gewalt wie etwa einer Pandemie – vor.

LOT Boeing 787 Dreamliner

In Hinblick auf die Fluggastrechte hat die Europäische Kommission dies auch just vor wenigen Wochen im Zuge neuer Richtlinien noch einmal bestätigt. Die Rechtslage ist demnach eigentlich klar: Fluggesellschaften müssen erstatten, wenn sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben oder ein Flug ab der Europäischen Union geht. Dasselbe gilt nach geltender Rechtslage auch für Pauschalreisen. Die Bundesregierung aber möchte, dass dies für alle vor dem 8. März 2020 gebuchte Reisen, die wegen des Coronavirus gebucht werden, verändert werden. Wie dies mit dem Verbot einer Rückwirkung von Gesetzen vereinbar sein soll, erschient in vielerlei Hinsicht fraglich. Der Vertrauensverlust seitens Verbrauchern, die sich bei der Buchung auf die geltende Rechtslage verlassen, kommt noch dazu.

Die einzige Begründung hierfür könnte eine Berufung auf zwingende Gründe des Gemeinwohls sein, doch ob die Rettung von Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern solche sind, erscheint mehr als fraglich. Nur dann wäre eine echte Rückwirkung möglich. Rechtlich gangbar könnte noch eine Lösung mit einer unechten Rückwirkung sein – diese gibt es dann, wenn künftig belastende Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpfen. Hierzu allerdings heißt es vom Bundesverfassungsgericht:

“Die unechte Rückwirkung ist mit den grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Vertrauensschutzes jedoch nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt.”

Ob eben das in diesem Fall gegeben ist, können selbstverständlich nur die Gerichte entscheiden. Klar ist aber: Juristisch wäre eine solche Rückwirkung von Gesetzen kritisch. Vertrauensbildend wäre sie aber in jedem Fall nicht, selbst wenn die Gerichte sie schlussendlich bestätigen sollten.

Staat könnte Airlines und Veranstalter ebenfalls entlasten

Der Beschluss der Bundesregierung erscheint auch deshalb besonders fraglich, weil es auch ganz andere Mittel zur Entlastung der Airlines und Veranstalter gegeben hätte. Laut Reuters müsste beispielsweise die Lufthansa knapp 3,5 Milliarden Euro im zweiten Quartal an Kunden zurückführen, wenn sie jeden Euro erstatten würden. Bei British Airways wären es 3 Milliarden Euro, bei Air France-KLM oder easyJet allerdings nur eine hohe dreistellige Millionenzahl. Für diese Ausfälle könnten die Nationalstaaten, also etwa Deutschland bei der Lufthansa oder Condor, in der Form von unverzinsten Krediten aufkommen – sie würde dann die Rolle übernehmen, die im aktuellen Beschluss für die Verbraucher vorgesehen ist.

Dadurch, dass es wohl sowieso zu Staatshilfen für die europäischen Airlines kommen wird, erschließt sich nicht, warum man nicht auch diesen Aspekt direkt über die Hilfen absichert. Besser als Verbraucher individuell zur Kasse zu bitten und ein bürokratisches Monster mit einer unklaren Härtefallregelung zu schaffen, wäre dies auf jeden Fall. Dazu kommt noch ein weiterer Aspekt: Es geht gerade beim Thema Flugscheine nicht nur um in der Europäischen Union ansässige Fluggesellschaften, sondern auch um die Airlines, welche Tickets mit einem Abflug in der Union storniert haben, aber nicht in der EU ansässig sind. Auch bei diesen würden Verbraucher unweigerlich zu Kreditoren werden.

Sollten die Airlines aber innerhalb der nächsten eineinhalb Jahre Pleite gehen oder umfirmieren, würde der Zugriff auf mögliche Gelder nahezu unmöglich. Inwiefern es im Sinne der Unionsbürger sein soll, Kredite für Fluggesellschaften aus Japan, den USA oder etwa Thailand bereitzustellen, kann vermutlich auch die Bundesregierung nicht beantworten. Mit einer gezielten Hilfe für die Fluggesellschaften könnte man dies umgehen und dafür sorgen, dass nicht die Verbraucher, sondern der Staat dafür sorgt, dass Fluggesellschaften und Reiseveranstalter nicht in die Insolvenz rutschen.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt dieses anderen Wegs der Rettung wäre, dass es nicht zu einem doppelten Vertrauensverlust: Zum einen in die geltende Rechtslage und zum anderen in die Buchung von Reisen. Wer jetzt sein Geld nicht zurückbekommt, der wird in Zukunft doppelt darüber nachdenken, ob er je wieder eine Vorauszahlung tätigen wird. Dieser Effekt könnte die Branche zukünftig komplett über den Haufen werfen, denn gerade bei Pauschalreisen, bei denen es zumindest bei Hotelbuchungen auch flexible Alternativen gibt, könnte dieser Vertrauensverlust nach der Krise zu einem noch größeren Problem werden als die aktuellen Liquiditätssorgen.

Fazit zur falschen Entscheidung der Bundesregierung

Die EU-Kommission kann noch den richtigen Weg gehen und sich gegen den Beschluss der Bundesregierung stellen und alternative Mittel vorschlagen – für Verbraucher bleibt ansonsten noch der in diesem Fall voraussichtlich erfolgversprechende Weg vor Gericht. Dennoch steht schon jetzt fest: Die Bundesregierung hat mit ihrem Beschluss einen Fehler gemacht, denn eine solche Entscheidung kostet viel Vertrauen und treibt einen unnötigen Keil zwischen Verbraucher und Reiseunternehmen. Mit anderen Mitteln wäre am Ende allen mehr geholfen als mit einer Gesetzesänderung, deren rechtliche Grundlage absolut wackelig erscheint.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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    • Hey Joachim, bisher gibt es dazu noch keine Information. Ich vermute also, dass da keine Änderung an der geltenden Rechtslage geplant ist. Jedoch muss man dahin gehend natürlich noch auf ein offizielles Statement warten. Viele Grüße

  • Nach meiner Ansicht bleiben die Voraussetzungen unklar, wann ein Unternehmen wegen Corona stornieren “musste”. Mein Fall etwa: Air France annullierte am 1.3. unseren Rückflug aus Argentinien, der am 19.3. hätte stattfinden sollen. Air France annulierte den Flug aber aus bloßen wirtschaftlichen Gründen, denn der Flieger wäre eben halbleer gewesen.

    (Uns hat Air France dadurch zu “Gestrandeten” gemacht, zum Glück konnten wir einen teuren Ersatzflug finden. Den will Air France uns jetzt aber nicht erstatten.)

    Ich finde nicht, dass man hier davon sprechen kann, Ai France habe wegen Corona den Flig storniren müssen.

  • Also ich kann nur dazu sagen, als die Krise noch nicht so schwerwiegend war, wollten wir aus gesundheitlichen Gründen umbuchen um kein Risiko einzugehen. Wurde alles vom Reiseveranstalter mit gebetsmühlenartigen Verweisen auf ihre AGB s abgelehnt. Und jetzt wo es denen schlecht geht gelten weder Rechtslage noch AGB s ? dafür habe keinerlei Verständnis.
    Wären diese Riesen mir auch nur im geringsten entgegengekommen, hätte ich evtl mehr Akzeptanz dieser nahezu unverschämten Lösung. Bei mir geht es um 6000,-, für 2 Reisen. Diese mühsam zusammen gespart.

  • Hallo Moritz,
    danke für Deinen Kommentar. Als betroffener Inhaber eines kleinen, auf Nachhaltigkeit spezialisierten Reiseveranstalters möchte ich Dir (und Euch) gerne einmal meine Sicht der Dinge schreiben:

    Wir haben seit Anfang März, also mitten in der Hauptbuchungszeit, keine einzige Buchung mehr machen können. Die fehlende Liquidität ist schlimm, können wir aber über einen gewissen Zeitraum noch auffangen. Dann kamen die Reiseabbrüche und Rückholaktionen, die wir zu einem großen Teil selber tragen mussten. Niemand erstattet uns hier für Kosten. Und nun müssen wir aber laut geltendem Gesetz alle Kunden, die in der näheren Zukunft eine Reise gebucht haben, innerhalb von 14 Tagen komplett auszahlen. Natürlich sind alle Leistungsträger vor Ort komplett bezahlt, Tickets ausgestellt, etc. Im Klartext heißt das: Ich habe nicht nur keine Einnahmen mehr, auch alle Einnahmen der letzten Monate muss ich zurückzahlen und darüber hinaus noch sämtliche Stornokosten aus eigener Tasche bezahlen.

    Was meinst Du denn, wo wir Reiseveranstalter und -büros innerhalb von zwei Wochen so viel Geld hernehmen sollen? Aus den Zielgebieten wird kaum etwas zurückfließen, und wenn, dann aufgrund der Wechselkurse viel weniger als bezahlt worden ist. Und die Airlines rühren sich auch nicht.
    Für mich (und die ganze Branche) gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
    1.) Die Gutscheinlösung, die mir die Zeit gibt, zu konsolidieren. Das Überleben ohne Geldzuflüsse durch Neubuchungen ist schon schwer genug. Aber irgendwie wird es gehen und die Gäste können die Reise später nachholen.
    2.) Ich muss Insolvenz anmelden. Die Kundengelder würden dann von der Insolvenzschutz-Versicherung verwaltet und (theoretisch) ausgezahlt werden. Aufgrund der Vielzahl der Insolvenzen würde aber das zur Verfügung stehende Budget von dreimal 110 Mio € nicht im Entferntesten reichen. Alleine über Ostern wird mit Beträgen von über 1,5Mrd € gerechnet. Ergo der Kunde bekommt auch nur einen Bruchteil seines Geldes zurück.
    Was ist nun die bessere Lösung? Für mich? Und für die Kunden?
    Ich gebe Dir Recht, die Gesetzgeber haben in der Vergangenheit geschlafen und viele Dinge nicht geregelt (höhere Kundengeldabsicherung, Schutz vor Airline-Pleiten, etc.). Jetzt geht es aber um Zeit. Zeit, um zu überleben und Kundengelder zu sichern. Und Zeit haben wir leider keine.

    • Hey Holger, danke dir für deine Meinung und den Beitrag dazu! In der Vergangenheit hatte Moritz auch schon mal einen Beitrag darüber geschrieben, warum Gutscheine die richtige Lösung sein könnten. Dabei greift er einige deiner Aspekte auf. Viele Grüße

  • Ich verstehe gar nicht, warum sich alle aufregen. Wenn man sich entscheidet, ein Flugticket gegen Vorauszahlung zu kaufen, dann trägt man das Insolvenzrisiko seines Vertragspartners, also das Risiko, dass man die Gegenleistung nicht bekommt (die Zahlung an die Fluggesellschaft ist übrigens auch „ungesichert“ also ändert sich durch die Gutscheine nichts). Das ist nicht anders als bei jeder Transaktion gegen Vorkasse.

    Das Insolvenzrecht soll sicherstellen, dass alle Gläubiger im Falle einer Insolvenz gleich behandelt werden, daher gibt es am Ende des Verfahrens ein Betrag zurück, der der Quote entspricht.
    Diejenigen, die jetzt fordern, alles auf einmal und in voller Höhe zurückzufordern, wollen schlicht Profiteure davon sein, dass der Verzicht anderer Gläubiger (Lieferanten, Arbeitnehmer etc., Staat als Notfalldarlehensgeber) es ihnen erlaubt, besser gestellt zu werden als andere Gläubiger.

    Die Leute können sich nur nicht damit abfinden, dass sie stinknormale Gläubiger sind und nicht etwa „bessere“ Gläubiger. Man sollte sich daher auch nichts darauf einbilden, wenn man sich freiwillig für einen Gutschein entscheidet, um „etwas Gutes“ für die armen Mitarbeiter zu tun.

    Und wenn jetzt jemand einwenden sollte, Lufthansa sei ja noch gar nicht insolvent, dann sei gesagt, dass sie es ohne diese Maßnahmen spätestens in ein paar Tagen wäre. Und dann bekommt man tatsächlich nur die Quote.

    Und wenn man nun sauer ist, dann sollte man sauer auf sich selbst sein, weil man so weit im Voraus ein Flugticket gekauft und somit das Insolvenzrisiko eingegangen ist. Der eigenen Psyche zuliebe empfehle ich aber, sich überhaupt nicht ärgern, sondern es zu akzeptieren, schließlich kann keiner etwas dafür.

    • Unfassbar.So eine Meinung vertritt nur jemand der nicht selbst betroffen ist.Das ist unser hart erarbeitetes und gespartes Geld.In meinem Fall 4180€ für eine Pauschalreise mit Tui.
      Seit der Thomas Cook Pleite ist bekannt dass die Hotels das Geld erst 6 bi 8 Wochen nach der Abreise des Kunden erhalten.Wo ist denn nun unser Geld?
      Innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzahlen oder der der Staat soll haften wenn er solche Vorschläge macht.
      Soll ich meine Rechnungen jetzt auch nicht mehr bezahlen und den Gläubigern Gutscheine ausstellen ? Gleiches Recht für alle oder besseres Recht für die Großen?

    • Völlig falscher Vergleich: Wenn du als Online-Händler aus welchen Gründen auch immer in wirtschaftlich schlechter Lage bist, und den Kaufbetrag bei Retoure nicht erstatten kannst, dann bekommt der Kunde auch nichts, nicht einmal einen Gutschein.

      • Moment, der Kunde bekommt natürlich rechtlich sein Geld zurück, wenn der Händler “in einer wirtschaftlich schlechten Lage ist” – das ändert an der Rechtslage überhaupt nichts. Einzig bei einer Insolvenz gibt es eben nur die Quote zurück und das ist so auch vollkommen in Ordnung. Hier geht es aber darum, dass die Airlines und Veranstalter ohne Insolvenz auf einmal die Zahlungen der Kunden nicht mehr erstatten sollen – auf Basis einer rückwirkenden Änderung des Gesetzes. Zumal die Regelung die genaue finanzielle Lage der Airline ja gar nicht in Betracht zieht: Eine finanziell hervorragend aufgestellte Fluggesellschaft (nicht, dass es davon so viele gibt) muss genauso wenig erstatten wie eine, die am Rande der Liquidation steht.

  • Es ist definitiv der richtige Weg. Man kann ein System nicht nur immer ausnützen. Ihr wollt sicher auch nicht, dass alle Jobs den Bach runter gehen. Schade habt ihr eine so egoistische Meinung finde ich persönlich.

    • Hallo Peter, ich verstehe den Punkt mit dem Egoismus nicht so recht, wir sind ja Teil der Tourismus-Branche und profitieren damit (über unsere Partner) von der Gutschein-Lösung. Egoistisch wäre, wenn wir im Sinne der Lobby sagen: Super! Für mich handelt es sich schlichtweg bei der nachträglichen Veränderung von Gesetzen (man beachte auch, dass die Kommission nach Ausbruch der Krise noch Leitlinien veröffentlicht hat, die eine Erstattung klar vorsehen) um einen inakzeptablen Vorgang, zumal viele Verbraucher so in eine Situation gezwungen werden, in die sie nie kommen wollten und die sie sich vielleicht auch gar nicht leisten können – von den Folgen der Krise sind eben auch andere betroffen. Ich persönlich bin klar für eine Rettung der Airlines durch den Staat, aber eben nicht dadurch, dass die Haftung auf die Kunden der Airlines und Veranstalter verteilt wird – obwohl man moralisch so argumentieren könnte, dass diese einen größeren Anteil an der Rettung haben sollten.

  • Sehr gut geschrieben. Bei mir geht es um 2.500€ für eine Pauschalreise bei TUI. Die bekommen Milliarden vom Staat und nun soll ich noch Kredit gewähren, obwohl ich das Geld selbst in dieser Zeit benötige. Unfassbar – eine bodenlose Frechheit. Hoffe dir EU-Kommission findet eine andere Lösung, wurde ja auch schon angekündigt.

    • Eine bodenlose Frechheit ist, dass du forderst, deine 2.500€ sofort zurückzukriegen, und das durch den Steuerzahler bezahlen lassen willst. Dein Verlust soll also sozialisiert werden. Bei der Finanzkrise 2008 haben sich da noch alle drüber aufgeregt…

      • Dein Kommentar ist nicht viel besser. Lassen wir also die großen ihre Taschen vollmachen und wir kleinen sind wieder still, lassen uns unsere Rechte nehmen und schauen schweigend zu. Bravo …. und nur noch eins nebenbei: Ich bin in einigen Vereinen, habe Dauerkarten usw. nirgends verlange ich einen Cent zurück, denn man muss wohl noch differenzieren dürfen. Aber nein hier ist das ja nicht gestattet.

  • Schau an, die aviation nerds … kaum bekommt das Spielzeug ein paar Schrammen, sind ihnen Tausende von Mitarbeitern in den betroffenen Unternehmen, die sie sonst von A nach B und weiter nach C bringen, die ihnen den Champagner einschenken und die Toiletten putzen … völlig egal. Da wird der Bleistift gespitzt und nach europäischer Regulierung gerufen. Erstaunlich mutige und vor allem sachliche Regierung haben wir in Deutschland – aber Moritz, so gerne ich deine Artikel sonst lese – zu dem hier fällt mir nur ein: “In der Krise zeigt sich das Beste und das Schlechteste in den Menschen”. Das kannst du besser.

    • Hallo Uli, ich habe meine persönliche Meinung zum Thema Gutscheine & Erstattungen an anderer Stelle bereits kundgetan: https://reisetopia.de/stories/flugtickets-corona/. Kurz zusammengefasst: Ich bin dafür, dass Kunden sich freiwillig für einen Gutschein entscheiden, um die Branche zu unterstützen – so mache auch ich das.

      Das ändert aber absolut nichts daran, dass diese Art der Rechtsbeugung in einem Rechtsstaat inakzeptabel ist, Härtefallregelung hin oder her. Ich kann es mir leisten, meine Liquidität an eine Branche zu geben, die es aktuell schwer hat (ich bin ja selbst Teil dieser Branche), aber das trifft eben keineswegs auf jeden zu. Diesen Verbrauchern nun nachträglich eine andere Rechtslage unterzuschieben ist inakzeptabel. Auf freiwilliger Basis finde ich Gutscheine gut, besonders mit einer verbraucherfreundlichen Lösung wie einem Bonus von 50 Euro, aber auf erzwungener Basis ist das nicht der richtige Weg. Was meiner Meinung nach besser wäre ist eine komplette staatliche Rettung inklusive Absicherung dieser 3,5 Milliarden Euro Kundengelder, die möglicherweise abgezogen werden könnten. In jedem Fall erforderlich allerdings ist, dass ein möglicher Gutschein vor einer Insolvenz abgesichert werden – dies ist aktuell bei Flugtickets nicht vorgesehen,.

      • Alles gut Moritz, kann man vielleicht so sehen. Warum aber die Allgemeinheit, also gerade die Leute mit sehr wenig Einkommen, für die Interessen einer Gruppe von Leuten haften soll, die wie du und ich für ein paar Stunden Fliegen ein paar Tausend Euro auf den Tisch legen wollen und können … die Antwort auf diese Frage bleibst du schuldig. Ich bleibe dabei: Gut gemacht Olaf, Angela & Co.!

      • Weil ich es für eine falsche Vermutung halte, dass es hier um Leute geht, die sich für ein paar Tausend Euro in den Flieger setzen. Vermutlich mehr als 95 Prozent der Betroffenen haben einen Urlaub für einige hundert Euro gebucht, manch einer wird darauf lange hin gespart haben – diese Leute in die Verantwortung zu zwingen, finde ich moralisch fraglich. Ich verstehe, dass man hier auch anderer Meinung sein kann, aber auch in der Finanzkrise mussten nicht die Kunden der Commerzbank (obwohl sie per se natürlich eher gefordert gewesen wären als die Allgemeinheit) die Bank retten, sondern eben die Allgemeinheit. Ob das falsch oder richtig ist, steht auf einem anderen Blatt Papier, aber für mich ist und bleibt entscheidend, dass man Recht nicht nachträglich verändert – zumindest dann nicht, wenn es noch eine Alternative gibt.

    • Hallo Hans, ich bin auch weiterhin der Meinung, dass man sich freiwillig für die Gutscheine entscheiden sollte – für mich ist das eine moralische Frage und hier sage ich ganz klar: Ich unterstütze die Branche sehr gerne, weshalb ich das Angebot annehme, wenn eine Airline einen flexiblen Gutschein bietet. Nur finde ich es nicht akzeptabel, dass Verbraucher unabhängig von ihrer Situation hierzu gezwungen werden sollen. Das ist nicht in Ordnung und Rechtsbeugung – daher diese klare Meinung.

    • Diebstahl ist, jemandem anderen etwas wegzunehmen. Hier hast du freiwillig einer Fluggesellschaft etwas gegeben, nämlich eine Vorauszahlung. Wenn der Schuldner nichts zurückgeben kann, weil er es nicht hat, dann hast du halt Pech gehabt.

  • Unfassbar diese Regelung…Bin Sprachlos jetzt werde ich gezwungen der Lufthansa ca. 3000 Euro Kredit, zinslos bis 31.12.2021 zu geben und kann nichts dagegen tun. Es kotzt mich so unfassbar an.

    • Eine gesetzliche Zwangsbeglückung mit Gutscheinen ist eine ganz schlechte Idee – Sie wird sich als Boomerang gegen die Reisekonzerne erweisen. Überlegt Euch mal die folgenden 8 Fragen zu beantworten. Da seht Ihr die massiven Missbrauchsmöglichkeiten durch eine Gutschein-Lösung.

      1) Wie sieht die Rechtslage bei einer echten Rückwirkung eines Gesetzes (§651h BGB) zur Änderung des Reiserechts aus?

      2) Kann der Gesetzgeber (der Bundestag) eben selbst wirksam beschließen, dass die Rettung einer TUI (mit Ihren im Ausland registrierten Kreuzfahrtsschiffen) und eine FTI zwingende Gründe des Allgemeinwohls sind?

      3) Inwieweit kann das Bundesverfassungsgericht ein solches Gesetz überprüfen, ggf. über einer Vorlage durch eine niedrigere Instanz bzw. durch eine Normenkontrollklage durch Abgeordnete?

      4) Was geschieht mit aktuell laufenden Gerichtsverfahren gegen Reiseveranstalter bei einer echten Rückwirkung? Mitten im Verfahren wird die Rechtslage geändert und der siegessichere Kläger verliert das Verfahren und muss alle Kosten tragen.

      5) Wie sind die die AGB der Reiseveranstalter anzuwenden? Die meisten AGB sichern eine Rückzahlung an den Kunden bei einer anbieterseitigen Absage nämlich zu? Ein neues Gesetz kann nunmehr aber diese AGB-Klausel unwirksam machen?

      6) Gutscheine mögen den gleichen nominellen Geldwert haben. Aber wer stoppt die Reiseveranstalter, die Preise für zukünftige gleichwertige Pauschalreisen massivst zu erhöhen, um damit quasi den Kunden ein zweites Mal zur Kasse zu bitten?

      7) Es ist möglich, es Reiseveranstaltern (und insb. Airlines) folgendes Geschäftsmodell zu verbieten? -> Eine TUI (alt; aktuelle juristische Person) bietet neue Pauschalreisen zu einem künstlich sehr hohen Preis an. Der Gutschein darf nur bei der TUI (alt) eingelöst werden. Der Altkunde muss bei Einlösung die Preisdifferenz nachzahlen.
      Nunmehr wird aber eine TUI (neu) als neue juristische Person gegründet. Diese TUI (neu) bietet quasi die gleichen Pauschalreisen zu günstigen Marktpreisen an eine neue Kundschaft an. Die Gutscheine löst die TUI (neu) nicht ein.

      8) Es ist ja zu erwarten, dass die Mehrheit der verärgerten, verarmten und sparsamen Durchschnitts-Deutschen wohl ihren Gutschein horten und genau am 01.01.2022 nach dem Ende der Sylvesterfeier die Einlösung des Gutscheins in Bargeld einfordern werden. Hier könnte der Gesetzgeber ja – aus Angst vor Insolvenzen – wiederum das Reiserecht ändern und das Auszahlungsdatum auf den St. Nimmerleinstag verschieben. Geht das?

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