Die neuen Einreisebestimmungen gelten nun doch wie geplant am 1. August – das hat das Kabinett beschlossen. Diese neuen Regeln sollen ab Sonntag gelten!

In den vergangenen Tagen war die Ausweitung der Testpflicht das allgegenwärtige Thema. Mittlerweile steht fest, dass die neue Einreiseverordnung zum 1. August in Kraft treten wird – dies hat das Kabinett kürzlich beschlossen. Neben deutlich strengeren Regeln für die Einreise nach Deutschland wird die Bundesregierung auch einige Änderungen hinsichtlich der Kategorisierung der jeweiligen Länder und Regionen umsetzen. Nachdem die allgemeine Reisewarnung für einfache Risikogebiete bereits aufgehoben wurde, soll diese Kategorisierung gänzlich fallen, wie die Tagesschau berichtet. Diese Regeln gelten ab dem 1. August!

Ausgeweitete Testpflicht

Das Robert Koch-Institut hat im aktuellen Lagebericht auch festgestellt, dass sich vermehrt Menschen im Ausland anstecken. Anders als noch vor einem Jahr ist ein Großteil der Neuinfektionen auf Reisende aus klassischen Urlaubsländern zurückzuführen. Dennoch steckt sich der überwältigende Großteil der Bundesbürger im Inland an. Die Bundesregierung folgt jedoch den Forderungen von Bund und Ländern zur Verschärfung der Einreisebestimmungen. Diese war erst noch bis Anfang September verlängert worden. Der Druck wurde jedoch zu groß, Forderungen nach einer Ausweitung der Testpflicht immer lauter.

Corona Warnapp 1

Nachdem in den vergangenen Tagen viele Diskussionen zur Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit geführt wurden, ist mittlerweile klar, dass die neue Einreiseverordnung zum 1. August in Kraft treten wird. Damit einhergehen auch neue Einreisebestimmungen. Diese betreffen vor allem Reisende, die mit dem Auto, Bus, Zug oder Schiff nach Deutschland kommen. Auch für sie gilt ab dem 1. August die Nachweispflicht eines negativen Coronatests, einer überstandenen Infektion oder vollständigen Impfung. Zudem müssen auch sie die Einreiseanmeldung vorab ausfüllen, sofern man aus einem der Risikogebiete einreist. Ausnahmen sollen lediglich für Berufspendler gelten.

Transit Autobahn

Zudem müssen Kinder zwischen 12 und 18 Jahren zukünftig nur noch einen negativen Coronatest bei Einreise vorlegen, sofern sie nicht geimpft sind oder eine überstandene Infektion nachweisen können. Ein Schnelltest ist dafür jedoch ausreichend. Das gilt auch für alle anderen Personengruppen. Für die Einreise reicht ein Antigen-Schnelltest, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alternativ kann auch ein PCR-Test vorgelegt werden, welcher nicht älter als 72 Stunden sein darf. Lediglich bei Reisenden aus Virusvariantengebieten muss ein PCR-Test vorgelegt werden.

Kategorisierung Risikogebiete entfällt

Nachdem bereits zum 1. Juli die allgemeine Reisewarnung für einfache Risikogebiete aufgehoben wurde, sollte die Kategorisierung im August gänzlich entfallen. Diesen Schritt setzt die Bundesregierung nun auch tatsächlich um. Ebenfalls ab dem 1. August werden Länder und Regionen ausschließlich in Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete eingestuft. Einfache Risikogebiete werden also nicht mehr separat ausgewiesen.

Sicherheit beim Reisen

Damit sollen sich aber auch die Parameter zur Einstufung ändern! Als Hochinzidenzgebiet gilt ein Land oder eine Region, sofern es eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vorweist – bisher lag die Grenze bei 200. Zudem soll aber auch die Auslastung der Krankenhäuser sowie die Anzahl regelmäßig durchgeführter Tests eine Rolle spielen. Ein interessanter Schritt. Erst kürzlich teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch mit, von der rein Inzidenz-basierten Einschätzung mit steigender Impfquote wegkommen zu wollen.

Corona Reisepass Impfpass

Mit der neuen Kategorisierung gelten ab sofort folgende Einreisebestimmungen: Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet müssen sich Reisende in eine zehntägige Quarantäne begeben. Frühestens nach fünf Tagen kann diese Quarantäne mit einem weiteren PCR-Test verkürzt werden. Lediglich der Nachweis einer vollständigen Impfung oder überstandenen Infektion befreit von der Quarantänepflicht. Anders ist das bei der Einreise aus Virusvariantengebiete: Hier gilt eine allgemeine Quarantänepflicht. Zudem müssen alle Einreisenden einen weiteren verpflichtenden Test absolvieren. Die Quarantäne kann von vollständig geimpften Personen jedoch ausgesetzt werden, sofern der verabreichte Impfstoff gegen die jeweilige Variante nachweislich wirksam ist. Bei der Einreise aus allen anderen Ländern gilt die neue Nachweispflicht. Eine Einreiseanmeldung muss nur bei Einreise aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete ausgefüllt werden.

Kontrollen kaum möglich

Inwiefern die Kontrollen gewährleistet werden können, bleibt aktuell offen. Die Bundespolizei hat bereits ihre Zweifel an der Umsetzung geäußert. Insgesamt 3.800 Kilometer und viele Bahnhöfe in den Grenzregionen machen eine flächendeckende Kontrolle unmöglich. So hat auch Markus Söder (CSU) bereits angekündigt, dass die Kontrollen lediglich stichprobenartig erfolgen können. Wie im Flugverkehr ist das Bahnpersonal und die Bundespolizei jedoch zu Kontrollen ab dem 1. August angehalten. Zudem kann das jeweils zuständige Gesundheitsamt ebenfalls Kontrollen durch Besuche oder Anrufe durchführen.

Deutsche Bahn Interieur

Neben der Kritik der nicht vorhandenen Kapazitäten zur Kontrolle wird vor allem der erneut späte Zeitpunkt der Umsetzung bemängelt. In einigen Bundesländern enden bereits die Sommerferien.

Fazit zu den neuen Einreiseregeln

Im Eilverfahren legt die Bundesregierung neue Einreisebestimmungen fest. Die neue Einreiseverordnung wird entsprechend zum 1. August in Kraft treten, wie das Kabinett beschlossen hat. Neben einer ausgeweiteten Testpflicht für alle Reisenden, ungeachtet der Herkunft oder des Verkehrsmittels, soll auch die Kategorisierung einfacher Risikogebiete entfallen. Stattdessen werden die jeweiligen Länder und Regionen nur noch in Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete eingestuft. Für die Kategorisierung der Hochinzidenzgebiete sollen neue Parameter gelten, an den Einreisebestimmungen soll sich hier jedoch nichts Grundsätzliches ändern. Damit bleibt die Quarantänepflicht selbst für vollständig Geimpfte nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet bestehen.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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  • Ich möchte vorwegschicken, dass ich immer ein total schlechtes Gewissen habe, so klugzuscheißern, aber ein paar Sachen stimmen nicht ganz.

    “Diese trifft vor allem Reisende, die mit dem Auto, Bus, Zug oder Schiff nach Deutschland kommen. […] Zudem müssen auch sie die Einreiseanmeldung vorab ausfüllen. Ausnahmen sollen lediglich für Berufspendler gelten.”
    Nicht ganz, nur noch bei Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. (Okay, weiter unten steht es korrekt.)

    “Zudem wird die Testpflicht auch auf Minderjährige ausgeweitet. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren müssen zukünftig ebenfalls einen negativen Coronatest bei Einreise vorlegen,”
    Genau andersrum. Vorher musste man ab 6 Jahren ein Testergebnis vorlegen, nun erst ab 12 Jahren.

    “Für die Einreise reicht auch ein Antigen-Schnelltest, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf.”
    Bei Virusvariantengebieten nur 24 Stunden.

    Sonst top

  • Für vollständig geimpfte Personen die aus Virusvariantengebieten kommen gilt keine Quarantäne wenn der Impfstoff gegen die Variante wirkt. Dies wurde ja erst mit Verordnung vom 28.07. verkündet.
    Das stimmt also so nicht im Bericht.

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