Nun also doch noch wie geplant! Die Ausweitung der Testpflicht auf alle Reisenden soll nun doch bereits ab 1. August in Kraft treten.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium an einer Ausweitung der Testpflicht für Reisende nach Deutschland. Dabei zeigte man sich im Verlauf des gestrigen Tages noch zuversichtlich, die neue Einreiseverordnung zum 1. August verabschieden zu können. Heute früh wackelte jedoch der Termin. Vor allem die rechtliche Grundlage fehlte nach Ansicht einiger Beteiligter, weshalb die stellvertretende Regierungssprecherin Demmer in einem Statement heute früh einen Termin offen ließ. Wie die Tagesschau jedoch nun berichtet, soll die neue Testpflicht wie geplant zum 1. August in Kraft treten.

Viel Aufregung, viel Kritik, viel heiße Luft?

Aus Sorge vor der Delta-Variante fordern Bund und Länder bereits seit geraumer Zeit die Verschärfung der aktuellen Einreisebestimmungen – dies unterstrich Berlins Regierender Bürgermeister und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz Michael Müller (SPD) heute früh im ZDF-Morgenmagazin. Seiner Meinung nach wären die juristischen Hürden gering, weshalb eine neue Einreiseverordnung schnellstmöglich umzusetzen wäre. Bereits Anfang der Woche kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium die Verschärfung an und peilte dabei den 1. August an. In der Zwischenzeit wurde das Thema vor allem hinsichtlich der unmöglichen Umsetzung als auch der späte Zeitpunkt diskutiert und kritisiert. Nachdem heute früh noch Uneinigkeit herrschte und der geplante Termin zur Verschärfung in weite Ferne zu rücken drohte, kann die Bundesregierung nun offenbar doch Vollzug melden.

Corona Test

Demnach soll die Testpflicht auf alle Reiserückkehrer ausgeweitet werden, die nicht vollständig geimpft sind – und zwar zum 1. August. Ab kommenden Sonntag müssen also auch alle Reisenden mit dem Auto, Bus, Zug oder Schiff den Nachweis eines negativen Coronatests, einer überstandenen Infektion oder vollständigen Impfung bei Einreise nach Deutschland erbringen. Die allgemeine Testpflicht gilt bisher nur für Flugreisende. Dabei gilt die neue Einreiseverordnung ungeachtet des Herkunftslandes. Ähnlich wie bei Flugreisen müssen die entsprechenden Unterlagen also auch bei Einreise aus Nicht-Risikogebieten erbracht werden. Damit seien auch jegliche Bedenken gegen die rechtlichen Erfordernisse aus dem Weg geräumt, wie die Nachrichtenagentur Reuters aus internen Kreisen erfahren haben möchte. Die neue Verordnung soll nun nur noch in eine formelle Abstimmung, ehe sie am 1. August umgesetzt werden kann. Auch für alle anderen Verkehrsmittel gelten die bisherigen Regeln hinsichtlich Probenentnahme für Antigen- oder PCR-Tests.

Corona Reisepass Impfpass

Änderungen für vollständig geimpfte sowie genesene Reisende wird die neue Einreiseverordnung aber nicht mit sich ziehen. Für sie gelten weiterhin die bisher bekannten Bedingungen. Als vollständig geimpft gilt man zwei Wochen nach Verabreichung der zweiten Impfdosis. In Deutschland werden nur die von der EMA anerkannten Impfstoffe für den Impfstatus beachtet. Lediglich bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet soll zukünftig ein zusätzlicher Coronatest erforderlich sein, ungeachtet des Impf- oder Genesenen-Status. Erleichterungen soll es dafür jedoch bei der Einstufung der Risikogebiete geben. Schon vor wenigen Wochen wurde diskutiert, die Kategorisierung der einfachen Risikogebiete gänzlich aufzuheben, nachdem die allgemeine Reisewarnung für diese gefallen ist.

Fazit zur neuen Einreiseverordnung

Nachdem die Forderungen und Mitteilungen in den letzten Tagen und Stunden einem einzigen Hin und Her geglichen hatten, kann die Bundesregierung scheinbar nun Vollzug melden. Die neue Einreiseverordnung soll wie bereits angekündigt zum 1. August in Kraft treten. Damit soll die bisherige Testpflicht auf alle Einreisenden ausgeweitet werden – ungeachtet der Herkunft oder des Verkehrsmittels. Ob die neue Bestimmung das Infektionsgeschehen eindämmen kann oder ob sie bereits zum Ende der Ferien zu spät kommt, wird sich in den kommenden Wochen abzeichnen. Fest steht bereits jetzt, dass die Kontrollen nur stichprobenartig erfolgen können und werden.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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  • Ohne dass die Testpflicht wirksam überprüft werden kann (die Bundespolizei hat schon die weiße Fahne gehisst), wird sich wohl kaum einer, der im Individualverkehr einreist, sich dran halten und sich im Zweifel mit “habe ich nicht gewusst” herausreden.

    • Klar, warum auch. Muss mich auch nicht testen lassen wenn ich ein Stadion besuche und es wieder verlasse? Bei einer Party ebenso nicht. Machst Du das etwa? Und die Polizei hat auch wichtigeres zu als sowas kontrollieren, oder etwa nicht?

    • Warum sollte sich denn kaum jemand daran halten? So ein riesen Aufwand ist ein Test jetzt ja nicht.
      Ich reise nächste Woche aus Österreich zurück. Dort kann man einen kostenlosen Test machen und das werde ich dann auch machen.

  • Wie würde der kurzzeitige kleine Grenzverkehr behandelt, bzw. wie sinnvoll ist es, mit einem tags zuvor in Deutschland durchgeführten Test nach einer einstündigen Einkaufsfahrt ins Ausland wieder in Deutschland einzureisen?

    • Hallo Markus, für Berufspendler soll es auf jeden Fall Ausnahmen geben. Ich denke, dass es bei solchen “Reisen” ähnlich sein wird. Immerhin wird ja der Transit oder der kurzzeitige Aufenthalt in Risikogebieten (jeglicher Art) ebenfalls nicht als Herkunft aus diesen Gebieten gewertet.

  • Den Fluggesellschaften die Kontrollpflicht aufs Auge zu drücken war einfach. Aber wer soll das bitte in den Zügen und auf den Straßen kontrollieren???

    • es wurde nur von deutschen Behörden die Kontrollpflicht den Airlines aufgedrückt – für jedes andere Land interessierte es die Airline null ob wie wann, wo, was etc.?

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