Obwohl die 3G-Regel für den Inlandsreiseverkehr zunächst vom Tisch ist, setzt der Alpen-Sylt-Nachtexpress diese Regelung dennoch um. Bereits ab dem 9. September dürfen Passagiere nur noch mit entsprechendem Nachweis reisen.

Für die Einreise nach Deutschland gilt die 3G-Regel bereits seit dem 1. August. Reisende müssen einen entsprechenden Nachweis über Impfung, Infektion oder Negativ-Test mit sich führen. Für den Inlandsreiseverkehr wurde das Thema bis vor wenigen Tagen noch hitzig diskutiert, scheint jedoch zunächst vom Tisch zu sein. Anders sieht das bei RDC aus. Der Anbieter des Alpen-Sylt-Nachtexpresses führt diese Regelung innerhalb der kommenden Tage verbindlich ein, wie RND berichtet.

Erstmals im Inlandsverkehr

Geimpft, genesen oder getestet – das ist die bis zuletzt kontrovers diskutierte 3G-Regel der Bundesregierung, die einen weiteren Lockdown verhindern soll. Diese neue Regelung, die bisher nur bei Einreisen aus dem Ausland Anwendung findet, sollte auch auf Inlandsflüge und Züge ausgeweitet werden. Während Airlines wie die Lufthansa und Swiss eine Impfung ihres Personals voraussetzen und Zutritt zu den Lounges ebenfalls nur mit entsprechendem Nachweis gewährt wird, ist die Ausweitung der Regelung auf den Zugverkehr zunächst seit einigen Tagen vom Tisch. Anders sieht das jedoch beim Alpen-Sylt-Nachtexpress aus.

Sylt, Deutschland

Die noch junge Zugverbindung zwischen dem Süden und Norden Deutschlands verlangt ab dem 9. September von den Passagieren den Nachweis einer vollständigen Impfung, überstandenen Infektion oder eines negativen Corona-Tests. Diese neue Regelung betrifft alle Passagiere ab zwölf Jahren. Zudem werden bisherige Maßnahmen auch weiterhin aufrechterhalten. Eine generelle Maskenpflicht besteht ausschließlich im Sitzwagen sowie beim Ein- und Aussteigen sowie auf den Gängen. Die Schlagwagen werden ausschließlich an einzelne Reisende beziehungsweise Paare, Freunde und Familien vergeben. Der Zustieg fremder Dritter sei weiterhin ausgeschlossen.

Gern greifen wir daher den Wunsch der Bundesregierung auf, die 3G-Regel auch in Fernzügen umzusetzen. Zumal das organisatorisch und technisch mittlerweile für uns kein Hexenwerk mehr ist und Reisende diese Nachweise für Hotels und Gastronomie ohnehin benötigen.

Markus Hunkel, Geschäftsführer des Bahnunternehmens RDC

Der Alpen-Sylt Nachtexpress fährt sowohl vom Bodensee als auch ab Salzburg über Nacht auf die Nordseeinsel Sylt. Immer donnerstags sowie samstags fährt der Zug in Richtung Süden, freitags und sonntags in Richtung Nordseeküste. Neben den einfachen Sitzwagen sind auch zwei verschiedene Schlafwagen buchbar. Ursprünglich sollte der Saisonstart am 20. Mai erfolgen. Aufgrund der dritten Infektionswelle und den damit ausbleibenden Lockerungen der Reisebeschränkungen verschob der Zugbetreiber den Saisonstart bereits im April um fast zwei Monate.

Fazit zur 3G-Regelung

Der Alpen-Sylt-Nachtexpress des privaten Bahnunternehmens RDC führt als erster Anbieter inländischer Zugstrecken eine 3G-Pflicht ein. Demnach müssen Fahrgäste den Nachweis einer vollständigen Impfung, einer überstandenen Infektion oder eines negativen Corona-Tests vorlegen, anderenfalls wird die Beförderung verwehrt. Die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht in ausgewiesenen Bereichen sowie die Einzelbelegung der Schlafwagen bleibt weiterhin bestehen.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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