Viele Passagiere wissen gar nicht, dass ihnen nach der Stornierung oder Verspätung eines Fluges in vielen Fällen durch die EU-Fluggastrechte eine Entschädigung zusteht. Wir klären auf.
Flugverspätungen und Ausfälle sind immer ärgerlich. Doch in einer solchen Situation hilft es vielleicht zu wissen, dass Euch gemäß der EU-Fluggastrechte häufig eine Entschädigung zusteht. Wir zeigen Euch in diesem Ratgeber, in welchen Fällen Ihr bei einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Chance auf eine Entschädigung habt und wie Ihr diese erzielen könnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Verspätung ab drei Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung steht Euch eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu – je nach Flugdistanz.
- Zusätzlich habt Ihr Anspruch auf Betreuungsleistungen (Verpflegung, bei Bedarf Hotel) sowie auf Erstattung oder Ersatzbeförderung.
- Die Rechte gelten für alle Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline.
- Eure Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren (§ 195 BGB) – Ihr könnt sie auch nachträglich geltend machen.
Im Folgenden erklären wir Euch die einzelnen Fälle – von der Verspätung bis zur Annullierung – und wie Ihr Eure Entschädigung durchsetzt.
Inhaltsverzeichnis
- In welchen Fällen sehen die Fluggastrechte eine Entschädigung vor?
- Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Verspätung des Fluges?
- Welche Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung habe ich?
- Welche Fluggastrechte bei einer Annullierung habe ich?
- Wie erhalte ich meine Entschädigung?
- Reform der EU-Fluggastrechte: Das soll sich ab 2027 ändern
- Fazit zu den Fluggastrechten als Passagier
In welchen Fällen sehen die Fluggastrechte eine Entschädigung vor?
Je nach Art der Störung habt Ihr unterschiedliche Ansprüche. Dieser Überblick zeigt, was Euch jeweils zusteht:
| Störung | Entschädigung | Betreuung | Erstattung / Ersatzflug |
|---|---|---|---|
| Verspätung ab 3 Stunden | 250–600 € | ja | ab 5 Std. Verspätung |
| Annullierung | 250–600 €* | ja | ja |
| Nichtbeförderung (z. B. Überbuchung) | 250–600 € | ja | ja |
*Bei einer Annullierung entfällt die Entschädigung, wenn die Airline rechtzeitig informiert oder einen passenden Ersatzflug anbietet.
Grundsätzlich steht Passagieren laut EU-Fluggastrechten eine Entschädigung zu, falls sie entweder nur mit einer Verspätung ihr Ziel erreicht haben oder gar nicht erst reisen konnten – sei es durch eine Überbuchung oder Annullierung des Fluges.
Hierbei ist es vollkommen egal, wo genau die Flüge gebucht wurden und ob es sich um eine Linienfluggesellschaft wie die Lufthansa, einer Charter-Gesellschaft oder einer Billigairline wie Ryanair handelt. Allerdings gelten diese EU-Fluggastrechte natürlich nicht weltweit, weshalb Ihr folgende Einschränkungen beachten müsst:
- Der Flug startete in einem EU-Land (mit leichten Abweichungen auch in der Schweiz) und/oder
- Der Flug wurde von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt
Im Falle eines Vorfalls könnt Ihr also beispielhaft auf folgenden Flügen auf eine Entschädigung hoffen:
- Lufthansa Flug von Frankfurt nach Miami (da Start in der EU & EU-Fluggesellschaft)
- United Airlines Flug von Frankfurt nach Miami (da Start in der EU)
Keine Entschädigung erhaltet Ihr gemäß der Fluggastrechte bei einer Verspätung zum Beispiel, wenn Ihr mit einem United Airlines-Flug von Miami nach Frankfurt fliegt, da lediglich der Start in einem EU-Land entscheidend ist.
Wie hoch die Fluggastrechte Entschädigung ausfällt, richtet sich nach der Flugdistanz:
| Flugdistanz | Entschädigung |
|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € |
| innereuropäisch über 1.500 km bzw. 1.500–3.500 km | 400 € |
| über 3.500 km (außerhalb der EU) | 600 € |
Der Anspruch entsteht ab drei Stunden Ankunftsverspätung. Bei Flügen über 3.500 Kilometern darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent kürzen, wenn die Ankunftsverspätung unter vier Stunden liegt.
Welche Fluggastrechte habe ich bei einer Verspätung des Fluges?
Treffen die grundlegenden Bedingungen nun zu und gab es eine Verspätung beim gebuchten Flug, dann gibt es für die Entschädigung bei einer Verspätung folgende Regelungen.
Ab 2 Stunden Verspätung habt Ihr einen Anspruch auf kostenlose Getränke, Essen und zwei Telefonate. Ab 5 Stunden Verspätung könnt Ihr eine kostenfreie Stornierung und den vollen Flugpreis zurückfordern. Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, habt Ihr zusätzlich auf jeden Fall einen Anspruch auf Hotel und Transfer.
Sogenannte Unterstützungsleistungen – Mahlzeiten und Getränke angemessen zur Wartezeit – werden unabhängig vom Grund der Verspätungen bei folgenden Voraussetzungen gewährt:
- wenn ein Flug bei einer Distanz bis maximal 1.500 Kilometer eine Verspätung von zwei Stunden oder mehr hat
- wen ein Flug bei einer Distanz bis maximal 3.500 Kilometer eine Verspätung von drei Stunden oder mehr hat
- wenn ein Flug bei einer Distanz von über 3.500 Kilometern eine Verspätung von vier Stunden oder mehr hat
Wichtig: Hebt die Belege auf und sendet sie zur Erstattung per E-Mail oder Post an die Airline. Alkoholische Getränke müssen von der Airline nicht erstattet werden.
Wann muss die Airline ein Hotel bezahlen?
Es kann ebenfalls vorkommen, dass Ihr aufgrund von Verspätungen eine ungeplante Übernachtung machen müsst, etwa weil es ein Nachtflugverbot gibt. In diesem Fall muss die Airline eine Unterbringung sowie den Transport dahin finanzieren.
Bei diesen Leistungen sind die Airlines unterschiedlich kulant: Bei Lufthansa haben wir es beispielsweise schon erlebt, dass ein Business Class Passagier bei der Umbuchung auf den nächsten Tag in ein weit entferntes 3-Sterne-Hotel umgebucht wurde. Hier hat der Passagier dann auf eigene Rechnung ein direkt am Flughafen befindliches Premium-Hotel gebucht und dies anschließend bei der Lufthansa eingereicht, was problemlos erstattet wurde. Doch nicht bei jeder Airline könnt Ihr hier mit Kulanz rechnen.
Gut zu wissen: Wenn Ihr es nicht weit nach Hause hat und lieber dort übernachtet, könnt Ihr die Taxikosten dorthin zur Erstattung einreichen.
Wie hoch muss die Verspätung für eine Entschädigungszahlung sein?
Zudem ist die “magische Grenze” für Entschädigungen bei Verspätungen drei Stunden: Ist Euer Flug länger als drei Stunden verspätet, könnt Ihr eine Entschädigungszahlung fordern, die nach der Distanz der Flugstrecke gestaffelt ist. Die EU-Fluggastrechte sehen dabei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 folgende Staffelung vor:
- 250 Euro, wenn die Strecke kürzer als / gleich 1.500 Kilometer ist
- 400 Euro, wenn die Strecke nicht innerhalb der EU liegt oder kürzer als / gleich 3.500 Kilometer ist
- 600 Euro, wenn die Strecke größer als 3.500 Kilometer ist und Start oder Ziel außerhalb der EU liegen
Diese Entschädigung wird unabhängig von allen anderen Leistungen fällig. Bucht Ihr einen Economy Flug mit der Lufthansa von Frankfurt nach New York und werdet auf den nächsten Tag umgebucht, erhaltet ein Hotel und ein Upgrade am nächsten Tag. Trotzdem wird durch die Verspätung von mehr als drei Stunden und der großen Distanz eine Entschädigung von 600 Euro fällig.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat zudem klargestellt, dass Airlines auch für Verspätungen haften, die durch ausgelagerte Dienstleister entstanden sind – etwa bei einer langen Enteisung.
Welche Fluggastrechte bei einer Nichtbeförderung habe ich?
Eine Nichtbeförderung ist gegeben, wenn der Flug wie geplant durchgeführt wird, aber Ihr zum Beispiel durch Überbuchung nicht mitgenommen werdet. Dann habt Ihr Anspruch auf:
- eine Erstattung des Ticketpreises oder
- einen frühestmöglichen, kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder
- eine frühestmögliche, anderweitige Beförderung zum Zielort oder
- eine Beförderung zum Zielort zum Wunschtermin (zum Beispiel auf Wunsch zwei Tage später)
Unabhängig davon, welche der oben genannten Leistungen Ihr in Anspruch nehmt, sehen die EU-Fluggastrechte außerdem den Anspruch auf eine Entschädigung vor. Diese ist, analog zur Entschädigungszahlung bei einer Verspätung, je nach Distanz der gebuchten Strecke gestaffelt. Ihr habt aber nur einen Anspruch, wenn Ihr mindesten zwei Stunden verspätet ankommt.
Habe ich Anspruch auf meine ursprünglichen Sitzplätze?
Sollte der Flug sehr voll sein und Euch wird eine andere Sitzplatzkategorie angeboten, gelten ebenfalls einige Regeln.
Für das Hochstufen der Sitzplatzkategorie darf kein Aufpreis verlangt werden. Bei der Herabstufung, habt Ihr Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Flugpreises:
- 30 Prozent bei Flügen über eine Entfernung von bis zu 1500 Kilometer
- 50 Prozent bei Flügen innerhalb der EU über mehr als 1500 Kilometer (Ausnahme: Flügen zwischen der EU und den französischen überseeischen Departements, anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometer)
- 75 Prozent bei Flügen, die nicht den ersten beiden Punkten entsprechen
Welche Fluggastrechte bei einer Annullierung habe ich?
Wenn der Flug storniert wird und alle gebuchten Passagiere nun nicht wie geplant ans Ziel kommen können, gibt es abweichende Regeln von der Nichtbeförderung. Grundsätzlich habt Ihr ähnliche Ansprüche:
- eine Erstattung des Ticketpreises oder
- einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder
- eine anderweitige Beförderung zum Zielort oder
- kostenlose Versorgung inklusive Hotel, falls zwingend nötig
Werdet Ihr bis zu 14 Tage vor Abflug von der Airline über die Annullierung des Fluges informiert, erhaltet Ihr keinerlei Entschädigung. Euch steht nur eine Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zum Zielort zur Auswahl.
Dies ist meiner Ansicht nach uns Reisenden wenig freundlich gegenüber, da neu zu buchende Flüge inzwischen vermutlich deutlich teurer geworden sind.
Werdet Ihr dagegen zwischen 14 und 7 Tagen vor Abflug über die Annullierung informiert, erhaltet Ihr ebenfalls keine Entschädigung, wenn ein ausreichendes alternatives Angebot vorgelegt wird. Dieses muss gewährleisten, dass Ihr weniger als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit startet und vor vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit landet.
Werdet Ihr so beispielsweise acht Tage vor Abflug über die Annullierung informiert und auf einen Flug umgebucht, der eine Stunde nach der geplanten Ankunftszeit Euer Ziel erreicht, ist laut EU-Fluggastrechten keine Entschädigung fällig.
Fluggastrechte bei kurzfristiger Annullierung
Werdet Ihr dagegen weniger als 7 Tage vor Abflug informiert, muss die Airline Euch auf einen Flug umbuchen, der nicht früher als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit startet und nicht später als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit ankommt. Tut sie dies nicht, sehen die Fluggastrechte eine Entschädigung vor.
Auch hier erhaltet Ihr eine gestaffelte Summe, welche mit der bei einer Annullierung übereinstimmt:
- 250 Euro, wenn die Strecke kürzer als / gleich 1.500 Kilometer ist
- 400 Euro, wenn die Strecke nicht innerhalb der EU liegt oder kürzer als / gleich 3.500 Kilometer ist
- 600 Euro, wenn die Strecke größer als 3.500 Kilometer ist und Start oder Ziel außerhalb der EU liegen
Sollte der Flug ersatzlos annulliert worden sein und ist Teil einer größeren Flugreise, die alle auf einen Buchungsvorgang zurückgehen, steht Euch die Rückerstattung für alle Tickets zu. Dies gilt dann auch für Flüge oder Airlines aus Nicht-EU-Ländern.
Was gilt als außergewöhnliche Umstände?
Airlines beharren bei einem Vorfall häufig auf außergewöhnliche Umstände und wollen keine Ausgleichszahlungen leisten. Doch hier ist es wichtig zu wissen, dass die Definition von außergewöhnlichen Umständen sehr eng gefasst ist. So umfasst sie etwa keine defekten Bauteile, wenn auch häufig anders behauptet.
Als außergewöhnliche Umstände werden in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 Streiks, Unwetter, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel und politische Instabilität definiert.
Wenn Euch die Airline deswegen mit einem Schreiben antwortet, wonach durch die außergewöhnlichen Umstände keinerlei Ausgleichszahlungen angewiesen werden können, dann raten wir zur genauen Prüfung der angegebenen Umstände und einer Zurückweisung, falls diese nicht „wirklich“ außergewöhnlich sind.
Wie erhalte ich meine Entschädigung?
Am praktischsten wäre es natürlich, wenn ich bei einer großen Verspätung oder einer Annullierung des Fluges direkt am Ticketschalter der Airline einen Überweisungsträger ausfüllen und am nächsten Tag die Entschädigung auf meinem Konto erhalten könnte – doch dies ist in der Praxis nicht der Fall.
Einige Kunden machen ihre Ansprüche nicht geltend und falls doch, kommt es nicht selten vor, dass die Airline Entschädigungs-Anfragen zurückweist. Ein beliebter Trick einiger Airlines ist es zum Beispiel, dem Kunden Gutscheine auszustellen.
Doch dies müsst Ihr auf keinen Fall akzeptieren. In der EU-Fluggastrecht-Verordnung ist klar geschildert, dass die Entschädigung ausgezahlt werden muss und Gutscheine nicht ausreichen.
Trotzdem gibt es Möglichkeiten, wie Ihr Eure Entschädigung erhalten könnt.
Entschädigung beantragen: So geht es
Unsere Strategie, die bislang sehr gut funktioniert hat, ist über das Formular der Fluggesellschaft online oder per Mail einen Text zu senden. Nachfolgend stellen wir euch einen Mustertext für das Anfordern einer Entschädigung gemäß Fluggastrechten zur Verfügung:
Bei meinem Flug von X nach Y, Buchungsnummer XXXXXX, bin ich mit einer Verspätung von mehr als x Stunden an meinem Ziel angekommen. Nach europäischem Recht werden hierfür Ausgleichsleistungen nach, Art, 5 Abs. 1 c i.V.m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 fällig, in Höhe von x Euro pro Passagier.
Ich fordere eine Auszahlung der vollen x € (Anzahl der Passagiere auf der Buchung x Entschädigung pro Passagier) als Betrag auf mein
Max Mustername, DE12345678901234, MUSTERBIC
innerhalb von 2 Wochen bis zum x.Anschließend sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Hier könnt Ihr Euch unser Musterschreiben für das Einfordern der Entschädigung bei einer Flugverspätung als PDF kostenlos herunterladen:
Hier könnt Ihr Euch unser Musterschreiben für das Einfordern der Entschädigung bei einer Flugverspätung als DOC kostenlos herunterladen:
Entschädigung bei Flugverspätung beantragen (DOC)
Wichtig ist hierbei das Setzen einer Frist, um nach deren Ablauf eine Mahnung versenden zu können. Dies ist der Zeitpunkt, wo die meisten Airlines einknicken. Tun sie das nicht, wäre der nächste Schritt das Einreichen einer Klage. Mittlerweile könnt Ihr bei den meisten Airlines, zum Beispiel der Lufthansa, auch online ein Formular für die Entschädigung ausfüllen.
Entschädigung über ein Fluggastrecht-Portal sichern
Doch natürlich hat nicht jeder die Kapazität, sich mit dem System genau auseinanderzusetzen, Anfragen und Mahnungen zu verschicken und letztendlich einen Anwalt zu konsultieren. Alternativ gibt es Plattformen wie Flightright, die sich um diese Anliegen für Euch kümmern.
Das Praktische an Flightright: Ihr zahlt nur im Erfolgsfall. Ihr tragt online Eure Flugdaten ein und Euch wird sofort die Entschädigung angezeigt, die Ihr erzielen könnt. Den Rest erledigt nach Eingabe Eurer Daten Flightright für Euch, sodass Ihr nur nach einiger Zeit eine Entschädigung von Flightright ausgezahlt bekommt.
Hiervon nimmt sich Flightright zwischen 20 und 30 Prozent der erzielten Entschädigung als Provision heraus, sodass Ihr etwa aus einer ursprünglichen Entschädigung von 600 Euro am Ende 414 Euro ausgezahlt bekommt. Dies ist natürlich ein stattlicher Anteil, jedoch gebt Ihr mit dem Geld auch sämtliche Arbeit ab.
Kann ich meine Entschädigung auch im Nachhinein erhalten?
Die EU-Fluggastrechte erlauben eine nachträgliche Entschädigungsforderung. Allerdings regelt die EU-Verordnung nicht, wie viele Jahre die Verjährungsfrist beträgt. In Deutschland greift in diesem Fall allerdings § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
Unser Tipp: Eure Ansprüche verjähren erst am Ende des dritten Jahres nach dem Flug. Ihr könnt also auch für zurückliegende Flüge noch eine Entschädigung fordern – wartet aber nicht zu lange, denn zum Jahreswechsel verfallen die ältesten Ansprüche.
So könnt Ihr einmal Eure letzten Reisen durchgehen und nachträglich Entschädigungsforderungen für alle betroffenen Flüge bei der Airline beziehungsweise einem Portal einreichen.
Wer sich persönlich bestmöglich auf seiner Reise absichern möchte, kann auch eine Kreditkarte mit passenden Versicherungen nutzen. Wir haben Euch dafür ein paar Möglichkeiten zusammengestellt:
- Kreditkarten mit wichtigen (Reise-)Versicherungen
- Kreditkarten mit Reiserücktrittsversicherungen
- Kreditkarten mit Auslandskrankenversicherungen
Reform der EU-Fluggastrechte: Das soll sich ab 2027 ändern
Die EU-Fluggastrechte werden reformiert: Am Freitag, den 12. Juni 2026, haben sich die EU-Staaten nach jahrelangen zähen Verhandlungen auf einen Reform-Kompromiss geeinigt. Final bestätigt werden muss die Reform allerdings noch von EU-Parlament und Rat – in Kraft treten die neuen Regeln voraussichtlich erst ab 2027. Wichtig vorab: An den bestehenden Entschädigungsansprüchen ändert sich nichts, die Drei-Stunden-Schwelle und die Entschädigungsbeträge bleiben bestehen. Diese Änderungen sollen künftig auf Passagiere zukommen:
- Es soll künftig keine Zusatzgebühr mehr anfallen, wenn Ihr den Namen auf dem Ticket ändern lasst
- Eltern müssen nicht mehr extra bezahlen, wenn diese einen Sitzplatz neben ihrem Kind haben wollen
- Passagiere dürfen nicht mehr dazu gezwungen werden, Flugtickets ausschließlich über eine App zu nutzen
Zudem wollten einige EU-Mitgliedstaaten im Sinne der Airlines die EU-Fluggastrechte für Entschädigungen auflockern. Dazu kommt es allerdings nicht. Die von uns im Guide beschriebenen Regelungen werden auch weiterhin Bestand haben! Zudem scheiterte das Vorhaben, Fluggesellschaften zu zwingen, einen kleinen Koffer im Handgepäck ohne Aufpreis zu erlauben.
Wichtig: Die Änderungen sind noch nicht in Kraft getreten! Damit könnt Ihr voraussichtlich im Jahr 2027 rechnen.
Übrigens: Auch nach dem Brexit gelten für Flüge von und nach Großbritannien weiterhin vergleichbare Fluggastrechte – die britische UK261-Verordnung übernimmt die wesentlichen Regelungen der EU.
Weiterführende Guides zu Euren Fluggastrechten
- Fluggastrechte bei Flugverspätungen
- Fluggastrechte bei Annullierung
- Fluggastrechte bei Problemen mit dem Gepäck
- Gelten die EU-Fluggastrechte in der Schweiz?
Fazit zu den Fluggastrechten als Passagier
Die Fluggastrechte sehen ein breites Spektrum an Entschädigungen für Reisende vor. Seid Ihr von einer Verspätung oder gar Annullierung betroffen, solltet Ihr in jedem Fall Eure Rechte genau prüfen. Oft steht auch nämlich eine Entschädigung zu.
Diese könnt Ihr zumeist schriftlich bei der Airline beantragen. Solltet Ihr keine Rückmeldung erhalten, kommen rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft in Frage. Zu diesem Zweck könnt Ihr Euch an ein Fluggastrecht-Portal oder einen Anwalt für Reiserecht wenden. Bedenkt jedoch, dass in beiden Fällen Kosten anfallen können, die nicht von der Airline getragen werden müssen.