Die BahnCards können für Vielfahrer im Schienenverkehr einige Vorteile bieten, allerdings ist bei seltener Nutzung eine Kündigung angebracht. Wie Ihr die BahnCard schnell und unkompliziert kündigen könnt und welche Fristen Ihr beachten solltet, zeigen wir Euch in diesem Ratgeber!
Inhaltsverzeichnis
Nutzt Ihr die BahnCard nur sehr unregelmäßig bis gar nicht mehr? Solltet Ihr die BahnCard kündigen wollen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Das BahnCard Abo unterliegt nämlich einer Kündigungsfrist. Zudem sollte man sich bei jeder BahnCard-Variante die unterschiedlichen Regelungen noch mal genau vor Augen führen.
Wie kann ich meine BahnCard kündigen?
Die BahnCard lässt sich auf verschiedene Weisen kündigen. Bei der Kündigung muss unbedingt beachtet werden, dass diese schriftlich erfolgt. Zulässig sind:
- Online-Formular
- Post
- Fax
- App
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll abschicken, um im Streitfall die Einhaltung der Kündigungsfrist vorweisen zu können. Auch können zunächst die Bahntickets umgebucht oder storniert werden, bevor die BahnCard letztlich gekündigt wird.
Per Online-Formular (ohne Login)
Die BahnCard lässt sich schnell und einfach online kündigen. Auf der Website vom BahnCard Service bietet die Deutsche Bahn ein online Kündigungsformular zum Ausfüllen an.
So kann man die Bahncard online ohne Login kündigen:
1. Website vom Bahncard-Service aufrufen
2. Bei „Betreff“ unter „Kontakt“ „Kündigung Ihrer BahnCard“ auswählen.
3. Im Textfeld einen kurzen Kündigungstext eingeben.
Hier eine beispielhafte Vorlage: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich fristgerecht meine BahnCard. Ich bitte Sie um die Versendung der Kündigungsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen“.
4. Unter „Ihre persönlichen Daten“ die Kontaktdaten, die BahnCard-Nummer und die E-Mail-Adresse und anschließend absenden.
5. Eine Bestätigungs-Mail der Kündigung wird in den nächsten Tagen folgen.
Die Webseite des Bahncard-Services erleichtert Euch die schriftliche Kündigung der BahnCard. Die BahnCard kündigen ohne Login ist somit nicht nur per Post oder per Fax möglich, sondern auch über das Online-Formular. Auch die BahnCard kündigen ohne ein Kundenkonto ist durch die genannten Optionen möglich.
Die BahnCard kündigen online bringt einige Vorteile mit sich, da sie recht schnell und einwandfrei funktioniert. Welche BahnCard Kündigungsfristen dabei zu berücksichtigen sind, lest Ihr im weiteren Verlauf des Artikels.
Per E-Mail
Als eine andere Variante bietet sich der Kündigungsweg per E-Mail an. Hierfür kann der Kündigungstext mit Angabe der Kontaktdaten sowie der BahnCard-Nummer an bahncard-service@bahn.de abgeschickt werden.
Per Post
Auch über den Postweg lässt sich die BahnCard schriftlich und einfach kündigen. Das Kündigungsschreiben soll dabei an die folgende Adresse geschickt werden:
BahnCard kündigen Adresse:
Deutsche Bahn Fernverkehr AG
BahnCard Service
60643 Frankfurt am Main
Deutschland
In der App
Eine weitere Möglichkeit ist das BahnCard kündigen in der App. Dafür loggt Ihr Euch in Euer Kundenkonto ein, geht auf Euer Profil und klickt anschließend auf Eure hinterlegte BahnCard. Unter Optionen könnt Ihr dann BahnCard kündigen auswählen und das Abo beenden.
Die erfolgreiche Kündigung wird dann online vermerkt. Zudem kann die BahnCard dann natürlich bis zum Ende des letzten Geltungstages verwendet werden.
Welche Kündigungsfristen gelten bei den verschiedenen BahnCards?
Da die BahnCard als Abonnement abgeschlossen wird, erfolgt immer eine automatische Verlängerung um ein Jahr, solange keine fristgerechte Kündigung erfolgt. Für die unterschiedlichen BahnCards gelten verschiedene Regelungen und es müssen zusätzlich weitere Aspekte beachtet werden.
Um sich den Kündigungsprozess zu erleichtern, kann man den Dienst “aboalarm” in Anspruch nehmen, denn so lassen sich Abos einfach und schnell online kündigen.
Im Folgenden zeigen wir Euch, was Ihr bei den verschiedenen BahnCard Versionen beachten müsst.
Kündigung BahnCard 25 und Bahncard 50
Ein Abonnement für die BahnCard hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag sowohl für die BahnCard 25 als auch die BahnCard 50 bindet einen an eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Laufzeitende. Auf der Vorderseite der BahnCard befindet sich der genaue Gültigkeitszeitraum. Ist eine Kündigung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, so verlängert sich das Abo um ein weiteres Jahr.
Kündigung BahnCard 100
Bei der BahnCard 100 gibt es im Gegensatz zu den anderen BahnCard-Versionen eine Ausnahme, denn hier verlängert sich das Abonnement nach einem Jahr automatisch auf unbestimmte Zeit. Es sei denn, die BahnCard 100 im Abo wird spätestens vier Wochen vor Ablauf des ersten Jahres gekündigt.
Zudem entfällt die Kündigungspflicht bei der BahnCard 100 nach einer Einmalzahlung, denn die Karte verliert nach 12 Monaten automatisch ihre Gültigkeit, sofern sie nicht aktiv verlängert wird.
Kündigung Probe BahnCard, My Bahncard, Senioren BahnCard
Auch für die My BahnCard gilt die Kündigungsfrist von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich auch bei dieser Variante das Abo um ein weiteres Jahr.
Expertentipp: Die My BahnCards sind im Vergleich zu den normalen BahnCards speziell für Reisende bis 27 Jahre ausgelegt. Bei der Vollendung des 26. Lebensjahres verwandelt sich die My BahnCard automatisch in eine BahnCard, sofern diese nicht gemäß der BahnCard Kündigungsfrist gekündigt wurde.
Bei einer Probe BahnCard, die drei Monate getestet werden kann, muss ebenfalls eine Kündigung erfolgen, da sich das Abo auch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist dieser BahnCard liegt ebenfalls bei vier Wochen vor Ende der Laufzeit.
Auch die Senioren BahnCard 25 und 50 ist nach Ausstellung für ein Jahr gültig und endet ausschließlich durch die rechtzeitige Kündigung spätestens vier Wochen vor dem Ende der Gültigkeit. Wird die BahnCard Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich auch hier die Gültigkeit um ein weiteres Jahr.
Warum sollte man eine BahnCard kündigen?
Eine Kündigung der eigenen BahnCard kann aus verschiedenen Gründen Sinn ergeben. Wenn Bahntickets nicht mehr oder nur noch selten in Anspruch genommen werden, kann sich das Abo der BahnCard und das BahnBonusprogramm nicht mehr lohnen. Eine Kündigung wäre in diesem Fall angebracht.
Auch die Zugausfälle und Verspätungen können sich beispielsweise auf das Fahrverhalten auswirken, denn aufgrund der Unzuverlässigkeit und den Einschränkungen diesbezüglich treten Bahnreisen bei einigen Reisenden in den Hintergrund. Hier nutzen die Rabattvorteile der BahnCard und auch die Bestpreissuche wenig, weswegen man eine Kündigung durchaus in Erwägung ziehen sollte.
Fazit zur BahnCard Kündigung
Sollte eine BahnCard ihren Nutzen verlieren, wäre es angebracht, das Abonnement bei der Deutschen Bahn zu kündigen. Schließlich gibt es neben den BahnCards noch weitere Wege, günstig an Bahntickets zu kommen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kündigung auf verschiedenen Wegen möglich, doch die Kündigung muss immer in Textform innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist erfolgen.