Die Europäische Kommission hat am Mittwoch klargemacht, dass Gutscheine als einzige Lösung bei abgesagten Flügen nicht infrage kommen. Gegen nationale Alleingänge will die Kommission dabei nun aktiv vorgehen und somit die Verbraucherrechte stärken – stattdessen wird eine europaweite Lösung für Verbraucher und Unternehmen angestrebt.
Was sich in den letzten Wochen bereits angedeutet hatte, wurde am Mittwoch nun endgültig geklärt. Die Europäische Kommission lehnt jegliche Lösung für abgesagte Reisen ab, bei denen Verbraucher nicht zumindest die Wahl haben, eine vollständige Erstattung zu fordern. Gleichzeitig hat sie einen Kompromiss vorgeschlagen – Gutscheine mit einer Laufzeit von zwölf Monaten, die danach ausgezahlt werden sollen. Diese sollen aber nur eine Option neben der Erstattung sein. Einige Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, denken allerdings über einen nationalen Alleingang nach, wenngleich sich hierzulande dafür wohl keine Mehrheit finden lässt.
Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedsstaaten
Die rechtliche Situation in Hinblick auf die Fluggast- und Pauschalreiserechte ist klar: Die Kompetenz liegt bei der Europäischen Union und sie alleine kann bestimmen, ob es zu rechtlichen Änderungen kommt – dies ist für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten bindend. Auch für die Schweiz und ausgewählte andere Länder, welche die Fluggastrechteverordnung übernommen haben, sind die EU-Regeln bindend. Nichtsdestotrotz hat etwa die Bundesregierung zwischenzeitlich beschlossen, Gutscheine als eine Alternative zu Erstattungen zuzulassen – ein Gesetz wurde daraus allerdings nie. Andere Länder sind hier deutlich weiter gegangen und haben nationale Gesetze erlassen.
In insgesamt zwölf Ländern haben die Regierungen eigenmächtig Regeln erlassen, wie Fluggesellschaften und Pauschalreiseanbieter Erstattungen durchführen können – nämlich auch in der Form von Gutscheinen. Der Fall ist das etwa in den Niederlanden oder auch in Bulgarien. Dagegen wird die EU-Kommission nun vorgehen und droht offen mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Sollten die Mitgliedsstaaten die Regeln nicht wieder so anpassen, dass die Verbraucher ein Recht auf Erstattung haben, drohen hohe Strafen. Besonders kritisch sind die nationalen Alleingänge bei den Fluggastrechten, denn bei Verordnungen der Europäischen Union haben Mitgliedsstaaten keinerlei Spielraum für eigene Interpretationen.
Kommission strebt weiterhin eine gemeinsame Regelung an
Generell ist die Europäische Kommission weiterhin daran interessiert, eine gemeinsame Regelung für alle Länder zu finden. Teil dessen könnte zum einen eine freiwillige Gutscheinlösung mit Absicherung sein, wie sie von der Kommission unter der Woche vorgeschlagen wurde. Damit es dennoch nicht zu einem gefährlichen Geldabfluss für die Reiseveranstalter und Airlines kommt, ist darüber hinaus ein Reisesicherungsfonds in Planung – besonders das Vorbild von Dänemark, wo ein solcher Fonds schon aufgebaut wurde, schwebt der EU-Kommission hier vor. Über ein ähnliches Konstrukt wird auch in Deutschland bereits seit einiger Zeit nachgedacht.
Diese Lösung wird auch von den meisten Fraktionen im Europäischen Parlament mitgetragen. Anna Deparnay-Grunenberg, Abgeordnete der Grünen, ließ dazu etwa verlauten:
Es braucht jetzt umso dringender eine für alle Beteiligten, sowohl aus der Branche als auch auf Verbraucher*innenseite, tragbare Antwort. Wir glauben, dass es dafür bessere Lösungen als Gutscheine gibt.
Auch Ismail Ertug, Abgeordneter der SPD, erklärte in einem Pressegespräch seine Zustimmung zu einem Garantiefonds:
Ich bin gegen Zwangsgutscheine und spreche mich für einen Europäischen Reisegarantiefonds aus, der die Liquidität der Branche sichern soll.
Zumindest in der CDU gibt es aber weiterhin Kritik an der Ablehnung der Kommission hinsichtlich sogenannten Zwangsgutscheinen. Der Abgeordnete Sven Schulze erklärte dazu:
Reiseveranstalter, die vor großen Liquiditätsproblemen stehen, sollten ihren Kunden für die während der Pandemie stornierten Reisen Gutscheine ausgeben können. Diese müssen gegen Insolvenz abgesichert sein und zu einem späteren Zeitpunkt gegen eine gleichwertige Reise getauscht, oder kurzfristig vollständig ausbezahlt werden können.
Dennoch scheint mittlerweile klar, dass Erstattungen weiterhin eine Option bleiben werden. Ein kompletter Zwang zu Gutscheinen statt Erstattungen wird es auf europaweiter Ebene nicht geben – nationale Alleingänge dagegen bleiben verboten. Es bleibt entsprechend auch zu hoffen, dass die Mitgliedsstaaten einlenken und es bald eine verbindliche Lösung in der ganzen Europäischen Union gibt, inklusive eines Sicherungsfonds für die Unternehmen und der Möglichkeit für Verbraucher, zwischen abgesicherten und attraktiven Gutscheinen sowie eine Erstattung zu wählen.
Fazit zur Entwicklung rund um Zwangsgutscheine
Das Thema Gutscheine statt Erstattungen bewegt die Reisebranche und Politik genauso wie Verbraucher. Die neuen Vorschläge der Europäischen Kommission sind zwar nichts rechtsverbindlich, allerdings kann man hoffen, dass die Mitgliedsstaaten diesen Kompromiss dennoch eingehen und Verbrauchern eine neue Art von Gutscheinen anbieten – allerdings nur als Alternative zu Erstattungen. Besonders dann, wenn auch noch ein Fonds zur Absicherung der Liquidität von Veranstaltern und Airlines folgt, und die Drohung der Vertragsverletzungsverfahren Wirkung zeigt, könnte es schon in wenigen Wochen eine passable EU-weite Lösung für alle Beteiligten geben.