Bald könnte es mehr als nur eine Art von Risikogebieten geben. Geht es nach Bundesregierung gibt es bald ein dreistufiges System, das jeweils unterschiedliche Maßnahmen für Reiserückkehrer vorsieht.

Das Thema Reisen sorgt weiterhin für jede Menge Diskussion mit Blick auf die Eindämmung des Coronavirus. Schon im Laufe des letzten Jahres wurden die Regeln immer wieder verändert, einer zwischenzeitlichen Testpflicht im Sommer folgte im November die Einführung einer Quarantänepflicht. Seit einigen Tagen steht nun fest, dass es zukünftig beides bei der Rückkehr aus Risikogebieten geben soll. Gleichzeitig wird immer deutlicher, dass die Doppelregelung nicht für alle Risikogebiete gleichermaßen gelten soll, eine Abstufung ist schon seit einigen Tagen im Gespräch. Nun wird immer klarer, wie diese aussehen könnte. Zukünftig soll es drei Stufen geben, eine Testpflicht gibt es dann nur für Hochrisikogebiete, wie n-tv berichtet.

Dreistufiges System für Risikogebiete und Hochrisikogebiete

Laut dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, soll es zukünftig drei Arten von Risikogebieten gelten, für die dann bei der Einreise jeweils unterschiedliche Regelungen gelten. In der Sendung Frühstart von RTL und n-tv gab der Politiker zu Protokoll, dass die normalen Risikogebiete als solche auch weiterhin bestehen bleiben sollen. Die Einstufung erfolgt hier durch das Robert-Koch-Institut und das Auswärtige Amt anhand des lokalen Infektionsgeschehens. Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, gilt eine Region als Risikogebiet, dazu werden weitere Faktoren in die Betrachtung aufgenommen. Neben diesen normalen Risikogebieten soll es zukünftig auch noch sogenannte Hochrisikogebiete geben, hat Bareiß in der Sendung am Morgen erklärt.

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Die sogenannten Hochrisikogebiete sollen nach denselben Kriterien festgelegt werden, allerdings gelten hier 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als Schwelle. Aktuell wären damit beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika, Tschechien, Portugal oder die Niederlande ein Hochrisikogebiet. Ein normales Risikogebiet wären dagegen beispielsweise Belgien, Österreich oder Kroatien. Durch die in vielen Ländern der Welt steigenden Infektionszahlen sind allerdings aktuell viele Länder an der Schwelle zum Hochrisikogebiet. Darüber hinaus will die Bundesregierung noch eine dritte Stufe für die Länder einführen, in denen sich gefährliche Virus-Mutationen schnell ausbreiten. Für Einreisen etwa aus Südafrika, dem Vereinigten Königreich oder Irland soll es dann beispielsweise kaum mehr Ausnahmeregeln mehr geben, möglich scheinen auch zusätzliche Einschränkungen.

Testpflicht nur für Hochrisikogebiete, Quarantäne für alle

Den Aussagen von Bareiß zufolge, würde die neue Einstufung besonders eine Neuerung mit sich bringen. Anders als bislang wäre bei der Rückkehr aus sogenannten Hochrisikogebieten zukünftig neben einer Quarantäne auch ein negativer Corona-Test bei der Einreise zwingend erforderlich. Ursprünglich sollte diese Regelung für alle Risikogebiete umgesetzt werden, wie es in Bayern und Sachsen bereits der Fall ist. Nun allerdings scheint die Bundesregierung die Testpflicht nur noch für die Länder vorzusehen, die besonders stark von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Bei den als normales Risikogebiet eingestuften Ländern soll dagegen zukünftig weiterhin die aktuelle Regelung gelten, eine Pflicht zum zusätzlichen Test soll es nicht geben. Generell vorgesehen ist unabhängig von der Art des Risikogebietes eine zehntägige Quarantäne nach der Einreise, die durch einen am fünften Tag nach der Einreise durchgeführten und negativ ausgewerteten Test vorzeitig beendet werden kann.

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Die von Bareiß vorgestellten Regeln könnten am Mittwoch vom Bundeskabinett beraten und abgesegnet werden. Danach würden sie in die eigentlich bereits für heute vorgesehene Muster-Quarantäneverordnung übergehen, die vom entsprechenden Ministerium erstellt werden muss. In der Folge würden die Regeln vermeintlich von den meisten Bundesländer in Landesrecht überführt werden. Geltung hat dann wiederum immer die Quarantäneverordnung der Länder, die leicht von den Bestimmungen der Muster-Quarantäneverordnung abweichen kann. Es ist entsprechend nicht gegeben, dass die entsprechenden Regeln auch genauso von den Ländern umgesetzt werden. Gerade dort, wo schon jetzt schärfere Regeln gelten, könnten diese auch weiterhin Bestand haben.

Fazit zur Testpflicht für Hochrisikogebiete

Eine Abstufung der Art der Risikogebiete für die infolge der Einreise geltenden Regeln erscheint durchaus sinnvoll, um mit Blick auf das Infektionsgeschehen besser differenzieren zu können. Inwiefern die Muster-Quarantäneverordnung und in der Folge auch die Landesverordnungen genau dieses System abbilden werden, steht allerdings noch nicht fest. Klar ist aber schon jetzt, dass die Regeln für Einreisen aus Risikogebieten in den nächsten Wochen noch einmal verschärft werden.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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  • Wir sind über Weihnachten/Neujahr auf den Malediven gewesen. Seit über 3 Wochen haben diese einen 7-Tage Wert von unter 50. Trotzdem wird es als Risikogebiet geführt, weil ja in Male alles so schlimm sei.
    Malediven Kenner wissen, dass man nur die Flughafeninsel betritt und das gebuchte Ressort. Dort wurde auch Fiebergemessen und in ausreichenden Mengen Desinfektionsmittel bereitgestellt. Ich behaupte mal, unsere Insel hat mehr Desinfektionsspender als der Frankfurter Flughafen. Dort habe ich nur einen einzigen beim Check in gesehen.
    Solange auch die Einreise nach Deutschland nicht kontrolliert wird, hat das ganze doch überhaupt keinen Sinn. Von der online Anmeldung oder das Ersatzpapier wollte keiner was wissen.
    Wir sollten vielleicht mal auf andere Länder schauen, wie diese das Regeln.
    Solange die Risikogebietseinteilung wie willkürlich erscheinen, solange kann ich das nicht ganz ernst nehmen.

    • Hat sich ja nun leider sehr stark geändert – aber wissen wir ja auch warum 😉 .. wenn die keine Formulare oder so kontrollieren (derzeit schon über 100 die Inseln) ein enormer Anstieg seit Weihnachten. Hatte auch März geplant – aber alleine schon der Rückflug über Abu Dhabi bereitet mir nun Bauchschmerzen (wie zum Teufel soll ich bei der Einreise in die BRD ein Max 48h alten Test vorweisen können). Der vor der Rückreise im resort gemachte ist dann ja schon älter zwangsläufig.

  • Hallo Moritz, wie kann man diese ganzen abstrusen Pläne ausgerechnet auf einem Reiseportal als “durchaus sinnvoll” bezeichnen? Für NRW hat ja das OVG Münster die Reisequarantäne verboten, und sie gilt aktuell nicht. Sieht man zum Beispiel aktuell auf Mallorca und in Schweizer Skigebieten, wo ich kürzlich geschäftlich unterwegs war: diverse Gäste aus NRW, aber sonst kaum Deutsche, die sich auf Merkels Befehl wahrscheinlich auch eine Pappnase gegen Corona aufsetzen würden. Wir reden hier von Eingriffen an der deutschen Außengrenze, also im Kernbereich der staatlichen Souveränität. Glaubt ernsthaft jemand, dass willkürliche Unterschiede nach Wohnort in der BRD in einem Hauptverfahren vor den Verwaltungsgerichten Bestand haben? Wird die Justiz entgegen aller Grundregeln des Europarechts Unterschiede zwischen “inländischen” und “ausländischen” “Risikogebieten” akzeptieren? Bei einer Reise nach Dresden schickt dich ja auch niemand in Quarantäne. Ein bundesweit bekannter Jurist mit Professoren-Titel hat mir schon im Frühjahr unbedingt zu einer Klage geraten. Er sieht beste Chancen, die Verordnungen zu kippen, und auch Bußgelder könnten in diesem Fall völlig ins Leere laufen. Die Wiedereinreise nach Deutschland auf dem Landweg wird übrigens zumeist nicht groß kontrolliert, wie ich selbst feststellen konnte. Und im Fall von Kurzaufenthalten bis 24 Stunden braucht man auch keine elektronische Einreiseanmeldung (ebensowenig wie für Fahrten in die Lausitz). Bei der so genannten “Mutation” könnte es sich meines Erachtens übrigens um ein Phantom zur weiteren Gängelung der Bürger handeln. Vielleicht wird das Virus dadurch auch harmloser. Es laufen ja schon etliche Klagen. Leider hat das OVG Münster als bislang einziges bereits im Eilverfahren zugunsten der Bürger entschieden. Die anderen waschen sich die Hände in Unschuld und sagen dann im Nachhinein, dass alles illegal war. Es soll übrigens Leute geben, die via Zürich nach Gran Canaria oder Mallorca reisen, da sie gut auf sich selbst aufpassen können, aber keine Zeit für Quarantäne haben und auch eine mühsame Musterklage scheuen.

    • Danke Michael, treffender hätte man es nicht auf den Punkt bringen können. Ich pendele ständig zwischen DE und den Kanaren. Ich kann ja noch verstehen, dass ich einen Test vor der Einreise auf die Kanaren machen muss, da diese im besonderen Maße als Inseln und durch das hohe Tourismusaufkommen (wovon man momentan aber auch ehrlicherhalber nicht sprechen kann) gefährdet sind. Dass diesen PCR-Test noch nie einer bei der Landung in LPA sehen wollte, steht da auf einen ganz anderen Blatt geschrieben. Aber wieso bitte muss ich wenn ich von GC nach Deutschland reise jetzt bei Einreise sowohl einen Test machen, als auch noch 10 Tage in Quarantäne gehen, obwohl wir auf den Kanaren eine Inzidenz von ca. 60 aufweisen und in meiner Heimatstadt Frankfurt 180. Eigentlich müssten sie froh sein, so lange ich mich außerhalb von Frankfurt einem niedrigeren Risiko aussetze. Diese ganze Bundesregierung einschließlich der Länderchefs ist für mich nur noch eine einzige Zumutung und ich bin von Tag zu Tag erboster.

  • Die Testpflicht ist ausgemachter Blödsinn. Ich würde gern wissen, was die gefuttert haben oder wie hoch der IQ ist.
    In NRW z.B. sollte man sich die Ausnahmen anschauen, allein diese reichen aus um die Testpflicht zu kippen.
    “b) in einem Risikogebiet nach Absatz 2 ihren Wohnsitz haben und sich zwingend notwendig
    zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung nach NordrheinWestfalen begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger)

    Diese Menschen sind also immun, bzw. von einer einmaligen Einreise nach NRW geht eine höhere Gefahr aus, als die die einmal die Woche aus einem Risikogebiet kommen. Oh man

  • Bezieht sich dieses „kaum Ausnahmen“ bei Südafrika darauf, dass für Einreisende aus diesen „Stufe 3-Ländern“ keine Ausanahmen für die Quarantäne mehr möglich sind? (Bspw wie Sie für Geschäftsreisen, Familienbesuche, Transit etc. möglich sind)

    Oder sind damit Einschränungen der Einreise an sich gemeint (z.B. Verbot von touristischen Reisen dahin/bzw. Verbot von Einreisen nach touristischen Aufenthalten)?

    Vielen Dank für die Antwort✌️

    • Hallo Alexander, im Detail ist das noch nicht bekannt. Es soll aber wohl um eine Einschränkung der Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht gehen, die anderen Dinge wären rechtlich auch schwierig zu regeln.

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