Nach dem Hin und Her um die Staatshilfen der Bundesregierung für die Condor, beginnt nun das Verfahren um den Kredit für den deutschen Ferienflieger aus dem Jahr 2019.

Noch Anfang Juni berichteten wir von der Entscheidung des EuGH in Luxemburg, welches die Staatshilfen für nichtig erklärt hat. Direkte Auswirkungen hatte das zunächst nicht, auch da die Fluggesellschaft die Staatshilfen nicht umgehend zurückzahlen musste. Im Anschluss daran wurde die Entscheidung jedoch revidiert und die millionenschwerem Staatshilfen seitens der Bundesregierung freigegeben. Nachdem das eine Verfahren abgeschlossen wurde, beginnt nun das nächste. Konkret geht es dabei um den Kredit für die Condor nach der Insolvenz von Thomas Cook, wie FVW berichtet.

Von Verfahren zu Verfahren

Bei der ehemaligen Fluggesellschaft der Thomas Cook war die Situation bereits vor der Corona-Pandemie angespannt. Diese angespannte Stimmung zog sich bis zuletzt wie ein roter Faden durch die einzelnen Kapitel der vergangenen Monate. Denn trotz des zunächst von der Europäischen Kommission bewilligten Kredits durch die Bundesregierung in Höhe von 380 Millionen, steht das finale Urteil noch immer aus. Am heutigen Dienstag startet das mündliche Verfahren vor dem EuGH. Gegen die Geldspritze von der Staatsbank KfW klagt der irische Billigflieger Ryanair. Der Vorwurf: Wettbewerbsverzerrung. Deswegen fechtet die Airline von O’Leary den Beschluss von 2019 wegen “offensichtliche Beurteilungsfehler” und weiterer Versäumnisse wie ein förmliches Prüfverfahren an.

Condor Airbus A320

Die EU-Kommission stellte damals klar, dass der Kredit “im Interesse der Fluggäste zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Flugdienste beitragen” bewilligt werde. Dieser sei zudem an strenge Auflagen geknüpft, wie sie auch die Lufthansa zu spüren bekommen hat. Die größte deutsche Airline konnte sich mit einer Kapitalerhöhung von den Staatshilfen frühzeitig befreien, konnte damit aber gerettet werden. Ähnlich wie der deutsche Ferienflieger Condor, der mittlerweile wieder unabhängig unterwegs ist und stattdessen mit der ehemaligen Mutter Lufthansa und ihrer neuen Airline Eurowings Discover zu kämpfen hat.

EU 2

Wegen der massiven Einschränkungen im internationalen Flugverkehr musste die Bundesregierung auch die Condor mit zusätzlichen millionenschweren Beihilfen über die Runden helfen. Dagegen, und gegen eine Reihe weiterer Staatshilfen für Airlines wie Austrian Airlines, klagte Ryanair. Anfang Juni wurde die Freigabe der Staatshilfen für Condor noch vom Europäischen Gericht in Luxemburg gekippt. Dabei ging es um ein Darlehen in Höhe von über 525 Millionen Euro, welches mit dem damaligen Beschluss zunächst für nichtig erklärt wurde. Die EU-Kommission musste im Anschluss daran einen neuen Beschluss fassen. Demnach wurde eine erneute Kehrtwende gemacht und die Staatshilfen für die Condor doch noch freigegeben.

Fazit zum Verfahren

Nachdem das Europäische Gericht im Juni noch die Freigabe der Staatshilfen zurückgezogen hat, konnte die EU-Kommission ihre Entscheidung von damals ausreichend begründen – die Staatshilfen der Bundesregierung sind damit rechtmäßig. Doch damit sind die gerichtlichen Auseinandersetzungen des deutschen Ferienfliegers noch nicht abgeschlossen. Seit heute läuft das mündliche Verfahren um den Kredit für die Condor nach der Insolvenz von Thomas Cook. Ryanair hat auch dagegen geklagt und wirft der EU-Kommission Fehler und Versäumnisse vor.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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